Zusammenfassung

  • Ofcom empfiehlt in seinem ersten gesetzlich vorgeschriebenen Bericht, körperbezogene Stigmatisierung und Inhalte, die Depression und Hoffnungslosigkeit fördern, von „nicht benannt“ in die Prioritätskategorie des Online Safety Act zu verschieben.
  • Der Bericht liegt beim zuständigen Minister. In den ersten neun Monaten der Kinderschutzpflichten veränderte sich die berichtete Exposition gegenüber schädlichen Inhalten insgesamt nicht statistisch signifikant.

Ein Risikoregister kann etwas benennen; ein Gesetz macht daraus eine gemeinsame Pflicht. Ofcom hat im Bericht vom 22. Oktober genau diesen zweiten Schritt für zwei Arten von Inhalten vorgeschlagen. Die eine beschämt Menschen wegen ihres Körpers. Die andere fördert Depression, Hoffnungslosigkeit oder Verzweiflung. Der Bericht wurde dem Secretary of State übermittelt. Jetzt liegt die Unterschrift bei der Regierung, nicht bei der Behörde.

Bislang stehen beide Arten in Ofcoms Kinder-Risikoregister als „nicht benannte“ schädliche Inhalte. Die daran anknüpfenden Pflichten von Plattformen und Suchdiensten beziehen sich auf Risiken, die sie in ihrer jüngsten Risikobewertung für Kinder erkannt haben. Mit einem Eintrag in Paragraf 62 erhielten die zwei Arten denselben gesetzlichen Rang wie bereits genannte vorrangige Inhalte: etwa Mobbing, schwere Gewalt und gefährliche Mutproben. Damit entstünde für alle erfassten Dienste ein gemeinsamer Ausgangspunkt für angemessene Schutzmaßnahmen. Ofcom fordert keine Aufnahme in die noch strengere Kategorie der „primär vorrangigen“ Inhalte.

Die Definitionen ziehen eine wichtige Linie. Körperstigma meint Beiträge, die Körperformen oder körperliche Merkmale beschämen oder abwerten. Der zweite Begriff meint Beiträge, die Depression, Hoffnungslosigkeit oder Verzweiflung anpreisen oder als erstrebenswert darstellen, einschließlich ihrer Verherrlichung. Wer über eigene psychische Probleme spricht, erfüllt diese Definition dadurch nicht. Der vollständige Bericht stellt die kumulative Wirkung wiederholter Begegnungen in den Vordergrund. Ofcom hatte beide Risiken 2025 bereits erfasst; nun hält es die Belege für stark genug, um sie ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben.

Das Dokument enthält auch eine unbequeme Zeitreihe. Die meisten Kinder in Großbritannien berichten, innerhalb von vier Wochen mindestens einen schädlichen Inhalt gesehen zu haben. In den ersten neun Monaten nach Beginn der Kinderschutzpflichten im Juli 2025 fand Ofcom insgesamt keine statistisch signifikante Veränderung dieses Anteils. Der Bericht bewertet Kategorien und Schadensschwere, nicht die Rechtsbefolgung einzelner Anbieter. Die Zahl sagt etwas über die berichteten Begegnungen. Der Vorschlag sagt etwas darüber, wer die beiden Risiken künftig ohne Umweg über eine einzelne Unternehmensbewertung benennen muss.

Paragraf 219 ermächtigt den Secretary of State, die gesetzlichen Listen durch Verordnung zu ändern. Weitere Ergänzungen empfiehlt Ofcom derzeit nicht. Kommt die Verordnung, will die Behörde ihre Regelwerke und Hinweise anpassen; ein überarbeitetes Kinder-Risikoregister ist bis Januar 2027 vorgesehen. Ankündigung, Verordnung und praktische Anleitung sind drei verschiedene Daten. Das nächste entscheidende Datum ist das mittlere.

Amtliche Quellen