Zusammenfassung

  • Die bindende Zusage von 2009 brauchte Windows Update: Nur so konnte der Auswahlbildschirm Nutzer im EWR mit Internet Explorer als Standardbrowser erreichen. Die Erkennungsregel wurde für Windows 7 SP1 nicht angepasst.
  • Die Kommission stellte 15,3 Millionen betroffene Nutzer und einen Zeitraum von 14 Monaten fest. Microsoft behob die Lücke mit etwa einer halben Seite Code; die Geldbuße betrug 561 Millionen Euro.

Aus einer Zusage wurde ein Update-Paket

Die Kommission erklärte im Dezember 2009 genau, wer die Browserwahl bekommen sollte: Windows-XP-, Vista- und 7-Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum, deren Standardbrowser Internet Explorer war. Windows Update würde den Bildschirm liefern. Zwölf Browser standen auf der Liste, fünf davon sofort sichtbar, sieben nach seitlichem Scrollen. Die Auswahl sollte alle sechs Monate neu bestimmt werden. Ein wettbewerbspolitischer Beschluss war damit auf ein Verteilungssystem angewiesen.

Die Entscheidung von 2013 beschreibt dessen zwei Teile. Auf den Update-Servern suchte Erkennungscode die berechtigten Computer; ein getrenntes Programm zeigte nach Empfang die Auswahl auf dem Gerät. Microsoft begann am 23. Februar 2010 mit der Auslieferung. Für spätere Service Packs gab es Erinnerungen an die Entwickler, die Regeln anzupassen. Ein vorhandener Bildschirm hilft niemandem, den der Server nicht auswählt.

Eine automatisch erzeugte Liste lag daneben

Windows 7 SP1 erschien am 22. Februar 2011. Vorinstallierte Rechner erreichten wenig später Käufer im EWR. Für diese Geräte hätte die Erkennungslogik geändert werden müssen; sie blieb unverändert. Die Kommission rekonstruiert einen banalen, folgenreichen Irrtum. Ein automatisches Werkzeug führte den Browser-Auswahlbildschirm als Bestandteil von SP1 auf. Tatsächlich gehörte er nicht dazu. Ein Mitarbeiter hatte das Thema auf eine Checkliste gesetzt, ein anderer bereitete die Auslieferung anhand der fehlerhaften Komponentenliste vor. Die Zuständigkeit ging beim Übergang verloren.

Im Dezember 2011 meldete Microsoft der Kommission dennoch, die Verteilung an den Bestand sei abgeschlossen. Später räumte das Unternehmen ein, dass der Bericht die ausgelassenen SP1-Nutzer hätte nennen müssen. Auch die kumulierte Zahl der Installationen wurde korrigiert: etwa 471 Millionen statt der zuvor gemeldeten 525.214.680. Viele erfolgreiche Auslieferungen beweisen nicht, dass eine neue Klasse von Rechnern in der Regel enthalten ist.

Fehlende Pakete und betroffene Nutzer

In seiner Erklärung vom Juli 2012 sprach Microsoft von ungefähr 28 Millionen SP1-PCs ohne das Paket. Die Firma beschrieb die fehlende Änderung der Windows-Update-Erkennung und den Beginn der Reparatur am 3. Juli. Diese Zahl erfasste mehr Geräte als die eigentliche Verpflichtung: Der Bildschirm musste nur Nutzern im EWR mit IE als Standardbrowser erscheinen.

Die Kommission zog diese Grenze. Sie erörterte rund 30 Millionen Nichtinstallationen und stellte 15,3 Millionen betroffene Nutzer fest. Der Verstoß dauerte vom 17. Mai 2011 bis zum 16. Juli 2012. Etwa eine halbe Seite Code reparierte die Erkennung; die Zustellung war bis zum 16. Juli im Wesentlichen abgeschlossen. Am 6. März 2013 verhängte die Kommission eine Geldbuße von 561 Millionen Euro.

Die halbe Seite ist kein Preiszettel für Programmzeilen. Sie zeigt, wie viel Macht in einer kleinen Bedingung auf dem Update-Server steckte: Der rechtliche Anspruch erreichte nur die Computer, die sie erkannte.