Zusammenfassung

  • Europas Änderungsentwurf nennt die Mitwirkung des unabhängigen Managementbeirats IMAC bei Beschwerden gegen gewählte ITU-Amtsträger oder Beschäftigte der Aufsichtseinheit.
  • Er begrenzt die persönliche Haftung für gemeinsam beschlossene Empfehlungen und sieht Schutz bei gutgläubigem, sorgfältigem Handeln im Auftrag des Gremiums vor.

Ein Vorwurf gegen die Spitze einer Organisation braucht einen anderen Posteingang. Nach der ITU-Aufsichtscharta von 2024 gehen Beschwerden gegen gewählte Amtsträger an den Vorsitz des Rates und den Vorsitz des unabhängigen Managementbeirats IMAC. Betrifft der Vorwurf Beschäftigte der Aufsichtseinheit, befasst sich der Generalsekretär damit und holt IMAC-Rat ein. Die europäische Ergänzung 30 zu Beitrag 75 will diese Rolle nun auch in die grundlegende Resolution 162 schreiben.

Im Beschluss von 2022 hatte IMAC bereits Zugriff auf Unterlagen und Beschäftigte und sollte Rat zu Prüfung, Risiken, Ethik und Ermittlungsfunktion geben. Der neue Absatz benennt Beschwerden gegen Amtsträger und Aufsichtspersonal ausdrücklich. Der Beirat soll zu ihrer Behandlung „beitragen“, und zwar nach dem geltenden ITU-Rechtsrahmen. Das ist eine andere Aufgabe als ein eigener Schuldspruch: Die Charta beschreibt die besonderen Meldewege, der Rat und der Generalsekretär tragen die jeweiligen institutionellen Entscheidungen.

Die Vorlage regelt zugleich das Risiko der sechs ehrenamtlich beratenden Mitglieder. Für Stellungnahmen und Empfehlungen, die IMAC gemeinsam abgibt, sollen sie persönlich nicht haften. Bei Ansprüchen wegen Handlungen im Auftrag des Gremiums soll die ITU sie entschädigen, sofern sie gutgläubig und mit gebotener Sorgfalt gehandelt haben. Kollektiver Rat und konkrete Amtshandlung sind zwei verschiedene Auslöser. Wer eine heikle Beschwerde beurteilt, muss wissen, welcher Satz ihn schützt.

IMAC hatte im Jahresbericht 2025 eine Überarbeitung seiner Geschäftsgrundlage angekündigt, nachdem Aufsichtseinheit und Charta eingeführt worden waren. Der europäische Text fügt außerdem eine Aufgabe für Empfehlungen zur Finanzkontrolle hinzu. Das knüpft an Entscheidung 5 an, in der Rat, externe Prüfer und IMAC bereits für solche Vorschläge genannt sind.

Über den Text entscheidet die Vollversammlung im November. Danach zählt, ob sich in den Akten ein vollständiger Weg nachzeichnen lässt: Eingang der Beschwerde, Beitrag des Beirats, Antwort der zuständigen Führung.

Quellen