Zusammenfassung

  • Empfehlung 27 aus der zweiten Organisationsprüfung des NomCom verlangte Klarheit über „unverbundene“ Direktoren und die Benennung von drei Sitzen. Nachdem das Board 2023 eine vorgeschlagene Änderung der Grundsatzsatzung vertagt hatte, prüfte sein Governance-Ausschuss 2026 einen anderen Weg: entsprechende Hinweise im jährlichen Kompetenzschreiben an das NomCom.
  • Das Protokoll vom 31. August hält fest, dass der Ausschuss den Entwurf weiterverfolgen wollte. Als nächsten Schritt nennt es jedoch weiterhin die Befassung des Gesamt-Boards und die Vorbereitung der Übermittlung. Die geprüften Quellen belegen weder eine Zustimmung noch den Versand.

Eine formale Kategorie und ein jährliches Schreiben sind nicht bloß zwei Formulierungen derselben Regel. Eine Kategorie kann eine Qualifikation und eine Zahl von Sitzen festlegen; ein Schreiben kann vermitteln, welche Erfahrung das Board in einem bestimmten Auswahlzyklus sucht. Die öffentlichen Unterlagen zeigen einen Wechsel des Governance-Instruments, nicht dessen endgültige Fassung.

Ausgangspunkt war Empfehlung 27 der zweiten Organisationsprüfung des Nominierungskomitees. Der Abschlussbericht zur Umsetzung von 2022 beschrieb sie als Auftrag, den Wunsch nach unabhängigen Direktoren zu klären und drei bestimmte Sitze vorzusehen. Dahinter stand die Idee, Erfahrungen außerhalb der ICANN-Gemeinschaft in die Board-Arbeit einzubringen. Die Empfehlung betraf das Auswahlverfahren; sie änderte die ICANN-Satzung nicht von selbst.

2023 eröffnete ICANN eine öffentliche Kommentierung zu vorgeschlagenen Satzungsänderungen und Umsetzungsdokumenten für mehrere Empfehlungen der NomCom-Prüfung, darunter den Rahmen für unverbundene Direktoren. Das Paket sah formelle Kriterien und drei der acht vom NomCom ausgewählten Sitze für Personen vor, die diese erfüllen. Am 10. September vertagte das Board die Entscheidung über die Änderung der Grundsatzsatzung und verlangte weitere Arbeit, bevor es entscheiden wollte, ob und wie es fortfährt. Ein konsultierter Entwurf und ein Vertagungsbeschluss sind keine geltende Qualifikationsregel.

2026 befasste sich der Governance-Ausschuss erneut mit dem Thema. Im März diskutierte er, ob und gegebenenfalls wie die Empfehlung umgesetzt werden sollte. Das Protokoll hält Bedenken fest, dass die frühere Definition komplex und schwer anwendbar sei. Außerdem unterscheidet es den Begriff „Unabhängigkeit“ der US-Steuerbehörde IRS vom weiter gefassten Ziel, eine Perspektive außerhalb des ICANN-Ökosystems einzubeziehen.

Die Begriffe hängen zusammen, sind aber nicht austauschbar: rechtliche oder finanzielle Unabhängigkeit, frühere Beteiligung an ICANN und Interessenkonflikte bei einer konkreten Entscheidung lassen sich unterschiedlich beurteilen.

Im Mai erwog der Ausschuss Leitlinien für den nächsten NomCom-Zyklus und diskutierte, ob sie verpflichtend oder beratend sein sollten. Im Juli ging es darum, Hinweise in das jährliche Schreiben aufzunehmen, in dem das Board seine gewünschten Kompetenzen beschreibt, statt eine endgültige Definition zu schaffen. Die Protokolle nennen tatsächliche oder wahrgenommene Interessenkonflikte, unabhängiges Urteilsvermögen aller Direktoren, Erfahrungen aus der Board-Arbeit und mögliche zusätzliche Konfliktfragen des NomCom. Das Personal sollte den Text überarbeiten.

Das Protokoll vom 31. August markiert einen Verfahrensschritt, keine abgeschlossene Annahme. Das Personal legte einen überarbeiteten Briefentwurf mit zwei neuen Absätzen am Anfang vor. Abgesehen von diesen Absätzen, den Daten und den Namen der Adressaten entsprach der übrige Inhalt dem Schreiben des Vorjahres. Der Ausschuss stimmte zu, den Entwurf weiterzuverfolgen, und erklärte, dass die Aufnahme der neuen Formulierung seine Befassung mit der Empfehlung beenden würde. Als nächste Maßnahme hielt das Protokoll aber fest, den Entwurf dem Gesamt-Board zur Prüfung vorzulegen und die Übermittlung an die NomCom-Leitung vorzubereiten.

Die vorsichtige Schlussfolgerung lautet daher: Der Ausschuss wählte einen vorgeschlagenen Weg, um seine eigene Prüfung abzuschließen. Daraus folgt nicht, dass das Gesamt-Board das Schreiben genehmigt hat, dass es versandt wurde, wie die zwei Absätze genau lauten oder wie das NomCom sie nutzen wird. Auf der öffentlichen NomCom-Seite finden sich Hinweise für den Zyklus 2026; die geprüften Unterlagen belegen aber nicht, dass dieses Dokument der im August beschriebene Entwurf ist. Auch die Seite mit den Board-Beschlüssen vom 6. September klärt den Status nicht. Das ist eine Grenze der Recherche, kein Beweis dafür, dass später nichts geschah.

Der Wechsel von einer Satzungskategorie zu einem wiederkehrenden Schreiben verändert die Kontrollfläche. Eine Kategorie mit festgelegten Sitzen lässt sich leichter zählen: Kriterien können veröffentlicht, Kandidaten und Auswahlgremien darüber informiert und die Besetzung von drei Sitzen überprüft werden. Zugleich entstehen die vom Ausschuss angesprochenen Kosten: „unverbunden“ muss definiert werden, die Wirkung von Board-Erfahrung ist zu klären, die Kriterien müssen mit der Konfliktprüfung zusammenpassen, und schwer anwendbare Tests dürfen qualifizierte Kandidaten nicht unbeabsichtigt ausschließen.

Ein jährliches Schreiben hat einen anderen Vorteil: Es kann die aktuellen Bedürfnisse des Boards beschreiben, ohne eine Definition für alle künftigen Zyklen festzuschreiben. Doch die Flexibilität verschiebt die Rechenschaftsfrage. Steht das Ziel nur in wiederkehrenden Hinweisen, muss nachvollziehbar sein, was das Board genehmigte, wann es das Schreiben verschickte, was das NomCom suchen sollte und wie die Auswahl darauf reagierte. Ohne sichtbare Dokumentation kann das Ziel einer Außenperspektive zu einer schwer überprüfbaren Absicht werden.

Keines der Instrumente garantiert allein eine bestimmte Zusammensetzung. Eine Quote macht die Erwartung explizit, belegt aber weder passende Erfahrung noch löst sie Fragen zu Interessenkonflikten. Ein Schreiben kann eine differenzierte Bitte formulieren, ohne ihr Gewicht für die Auswahl zu garantieren. Die Quellen zeigen weder Erfolg noch Scheitern des BGC-Wegs. Sie zeigen, dass ICANN nach operativen Bedenken am früheren Vorschlag einen anderen Mechanismus prüft.

Drei Begriffe sollten auseinandergehalten werden. „Unabhängig“ kann rechtliche Standards oder das Fehlen eines Konflikts bezeichnen. „Unverbunden“ meint in der Prüfung eher Abstand zum ICANN-Ökosystem. Die Kompetenzleitlinien beschreiben Erfahrung und Fähigkeiten, die das Board vertreten sehen möchte. Eine Person kann ein Konzept erfüllen und ein anderes nicht. Die BGC-Protokolle zeigen, warum ein einzelnes Etikett nicht alle drei Aufgaben übernehmen kann.

Als Nächstes sind konkrete, datierte Unterlagen wichtig: der endgültige Wortlaut, die Entscheidung des Boards, ein Nachweis der Übermittlung und die veröffentlichten Kriterien oder Verfahren des nächsten NomCom-Zyklus. Wird das Schreiben zum Instrument, würden ein Versionsverlauf und ein öffentlicher Bericht über seine Wirkung auf die Auswahl die Entscheidung überprüfbarer machen. Die Quellen zeigen nicht, dass diese Sicherungen bereits beschlossen sind.

Empfehlung 27 ist nicht zu einer feststehenden Definition geworden, nur weil ein Ausschuss zwei Absätze formuliert hat. Die praktische Frage lautet nun, ob wiederkehrende Leitlinien das Ziel einer Außenperspektive so klar tragen können, dass Kandidaten, Auswahlgremien, Direktoren und Beobachter erkennen, was verlangt wurde und was daraus folgte. Solange Board-Entscheidung und endgültiger Text nicht sichtbar sind, ist „Entwurf eines Schreibens“ die passende Beschreibung – nicht neue Kategorie, Quote oder abgeschlossene Regel.

Quellen: NomCom2-Abschlussbericht, Empfehlung 27; Board-Beschlüsse, 10. September 2023; öffentliche Kommentierung 2023; BGC-Protokoll, 26. März 2026; 19. Mai; 28. Juli; 31. August; Board-Beschlüsse, 6. September; NomCom.