Zusammenfassung
- ICANN gab am 15. Oktober eine Vereinbarung mit PricewaterhouseCoopers Advisory Services LLC (PwC) für die verpflichtende Hintergrundprüfung in der New-gTLD-Runde 2026 bekannt.
- Geprüft werden können die antragstellende Organisation und die Personen in ihrer Leitungs- und Kontrollstruktur. Über den Fortgang eines Antrags entscheidet weiterhin ICANN.
Die Ernennung nennt den Prüfdienstleister, aber keine Ergebnisse. Die eigentliche Governance-Frage liegt im Umfang des Prüfauftrags: Er endet nicht bei der juristischen Person, die den Antrag stellt. Auch Eigentümer, Führungspersonen und die letztlich kontrollierende Ebene werden erfasst, während große börsennotierte Unternehmen unter bestimmten Bedingungen einen engeren Prüfpfad nutzen können. Die Regeln müssen deshalb zwei Anforderungen verbinden: Schutz persönlicher Daten und nachvollziehbare Maßstäbe für eine folgenschwere Zulassungsentscheidung.
ICANN teilt mit, mit PwC einen Vertrag über Hintergrundprüfungen für das New gTLD Program: 2026 Round geschlossen zu haben. Die Prüfung ist ein Pflichtbestandteil der Bewertung. Sie soll feststellen, ob ein Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, um eine neue generische Top-Level-Domain zu betreiben. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass ein Antrag bereits geprüft oder entschieden wurde.
Der Prüfgegenstand folgt der Kontrolle
Das Applicant Guidebook verlangt Angaben zur rechtlichen Gründung des Antragstellers und zu dessen Direktoren, leitenden Angestellten, Partnern und Großaktionären. Es bezieht außerdem die oberste Muttergesellschaft sowie Personen ein, die den Antragsteller kontrollieren. Die Kriterien gelten auf Organisations- und Individualebene. Dazu zählen der rechtmäßige Status und klar umrissene Verhaltensbereiche wie bestimmte Finanz- oder Unternehmensführungsdelikte, aufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen Unehrlichkeit und systematisches Cybersquatting.
Das ist keine pauschale Erlaubnis, beliebige Informationen zu erheben. Das Guidebook räumt ein, dass die Datenlage je nach Land und Datenschutzrecht unterschiedlich ist. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie persönliche und unternehmensbezogene Daten rechtmäßig weitergeben dürfen. Auf Nachfrage kann ICANN einen Nachweis verlangen, etwa die erforderliche Einwilligung betroffener Personen.
Der Top-25-Pfad ist enger, nicht frei
Börsennotierte Unternehmen, die an einer der 25 größten Börsen in gutem Stand gelistet sind, können einer begrenzteren Hintergrundprüfung unterliegen. Maßgeblich ist die inländische Marktkapitalisierung, die vor Beginn der Runde gemeldet wurde. Das Guidebook begründet die Differenz mit der Sorgfalt vor der Börsennotierung und der laufenden Aufsicht durch Börsen, Regulierer und Aktionäre.
Damit entscheidet ICANN, dass externe Kontrolle einen Teil der eigenen Prüfung ersetzen kann. Der Text spricht jedoch von einer möglichen Begrenzung, nicht von einer generellen Befreiung. Dieser Hintergrundprüfungsweg ist zudem vom separaten Top-25-Profil der finanziellen und operativen Bewertung zu unterscheiden. Bei Mutter- und Tochtergesellschaften muss nachvollziehbar sein, nach welchen Merkmalen das Profil vergeben wird, bevor sensible Daten eingereicht werden.
Öffentlich sind Regeln, nicht die Prüfdossiers
Das Guidebook sieht vor, Namen und Funktionen der im Antrag genannten Personen zu veröffentlichen; andere erhobene persönliche Informationen bleiben unveröffentlicht. Auch Angaben aus der Hintergrundprüfung, die sich auf die Zulassungskriterien beziehen, will ICANN nicht öffentlich machen. Relevante Kommentare zu einer Bewerbung kann die Organisation berücksichtigen, sofern die Nutzung mit dem lokalen Recht vereinbar ist.
Diese Trennung schützt Privatsphäre, verhindert aber, dass Außenstehende eine konkrete Personenprüfung aus öffentlichen Unterlagen nachbilden können. Die öffentliche RFP-Projektübersicht beschrieb Ergebnisse als „Pass/No Issues“ oder „Warning/Issues Found“, jeweils mit Begründung. Sie verlangte außerdem dokumentierte Verfahren, Datenschutz und einheitliche Anwendung. Das sind Vorgaben aus dem RFP-Dokument; sie belegen weder sämtliche Klauseln des abgeschlossenen Vertrags noch dessen spätere Leistung.
Die Zuständigkeit bleibt geteilt: Der Dienstleister führt die Prüfung durch und gibt Ergebnisse zurück; ICANN behält sich vor, den Fortgang eines Antrags zu genehmigen oder abzulehnen. Das Guidebook ermöglicht Rückfragen und eine Extended Evaluation. Auf Klärungsfragen sollen Bewerber innerhalb von 21 Tagen antworten. Wer die Kriterien zunächst nicht erfüllt, kann eine erweiterte Bewertung beantragen und hat 21 Tage für die angeforderten Angaben. Das ist eine Ergänzungs- und Klärungsmöglichkeit, kein im Guidebook ausgewiesenes unabhängiges Rechtsmittel.
Die öffentliche Prüfung des Verfahrens muss daher an klaren Punkten ansetzen: Werden gleiche Kriterien über verschiedene Rechtsräume hinweg einheitlich angewendet? Kann ein Bewerber fehlende oder widersprüchliche Angaben vor einer folgenreichen Entscheidung berichtigen? Bleibt der formale Beschluss bei ICANN? Dafür müssen keine persönlichen Dossiers veröffentlicht werden. Erforderlich sind verständliche öffentliche Regeln und belastbare Kontrollen für den vertraulichen Teil.
Quellen
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