Summary
- Laut dem im September veröffentlichten GAO-Bericht hatte GSA die Vorgabe von 2021, Informationen über wirtschaftlich Berechtigte bestimmter Auftragnehmer bereitzustellen, bei der Prüfung im April 2026 noch nicht umgesetzt. Die Behörde wartete auf FAR Case 2021-005; die Frist für den Entwurf einer vorgeschlagenen Regel war mindestens bis September verschoben.
- GSA hatte erwogen, auf das Register von FinCEN zurückzugreifen. Seit der endgültigen Regel vom August müssen in den USA gegründete Unternehmen dort nicht mehr melden. In der von GAO untersuchten Bundeslieferantenkartei waren etwa 95 Prozent der Unternehmensdatensätze amerikanischen Ursprungs.
Eine ordentliche Firmenakte mit einer Lücke
Seit 2021 soll die General Services Administration Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten in das Integritätssystem für bestimmte Empfänger von Bundesaufträgen aufnehmen. Bei Verträgen und Zuwendungen über 500.000 Dollar soll dies soweit praktikabel geschehen und den zuständigen Beamten zur Aufsicht zur Verfügung stehen. Der vollständige Prüfbericht zeigt, dass sich die gesetzliche Anweisung fünf Jahre später noch nicht in einen nutzbaren Datensatz übersetzt hatte.
Im April 2026 erklärte GSA, zunächst die Änderung der bundesweiten Beschaffungsregeln abzuwarten. Das Verfahren FAR 2021-005 begann 2021; die Frist für die Ausarbeitung eines Entwurfs war mindestens auf September 2026 verschoben. Einen Grund für die Verlängerung fand GAO im geprüften Statusbericht nicht. Damit bleibt zwischen dem amtlich erfassten Unternehmen und der Person, die es tatsächlich kontrolliert oder von ihm profitiert, eine entscheidende Leerstelle.
GSA wollte die Erhebung vereinfachen und dafür Daten aus dem FinCEN-Register nutzen. Dessen Regeln änderten sich. FinCEN nahm im August 2026 in den USA gegründete Unternehmen endgültig von der Meldepflicht aus. Nach GAO-Angaben schrumpfte der Kreis der zuvor meldepflichtigen Unternehmen um etwa 99 Prozent: von rund 32,5 Millionen auf etwa 124.000. In der separaten Stichprobe des Bundeslieferantenregisters von Juli 2025 waren ungefähr 95 Prozent der Unternehmen in den USA gegründet.
Die Prozentsätze haben verschiedene Bezugsgrößen; zusammen zeigen sie, warum die vorgesehene Fremdquelle den Großteil der möglichen Auftragnehmer nicht mehr erfasst.
Die vorhandenen GSA-Daten liefern keinen Ersatz. Unter etwa 877.000 geprüften Unternehmensdatensätzen waren Adressfelder zu 94 Prozent und Identifikationsfelder zu 82 Prozent befüllt; Angaben zur Unternehmenshierarchie nur zu 11 Prozent. Selbst eine vollständig benannte Muttergesellschaft ist nicht unbedingt die natürliche Person mit der Kontrolle. GSA-Vertreter sagten, sie hätten die Umsetzung nicht direkt mit FinCEN abgestimmt. Begrenzte Ressourcen erschwerten auch die Prüfung anderer Quellen. Die Behörde wartete auf eine Regel und musste zugleich mit der veränderten Reichweite ihres geplanten Datenspenders zurechtkommen.
Ein neuerer offizieller FAR-Status und ein GSA-Nachweis der Umsetzung würden die Lage nach dem Prüfzeitraum klären. Das dokumentierte Problem ist bereits handfest: Der Staat kennt den Rechtsträger, aber nicht zuverlässig den Menschen dahinter.
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