Zusammenfassung

  • Seit dem 12. September 2023 steht AFRINIC unter gerichtlich bestellter Vormundschaft; noch die CEO-Bekanntgabe vom 24. August 2026 ist ausdrücklich „with the consent of the Receiver“ ergangen.
  • Das Urteil 2024 SCJ 473 ordnete den Abschluss von Vorstandswahl und CEO-Bestellung binnen zwei Monaten an; die veröffentlichten Instrumente zeigen, dass die Zustimmungsabhängigkeit über die Wahlen von 2025 hinaus fortbesteht.

Die These

Die African Network Information Centre (AFRINIC) steht seit dem 12. September 2023 unter gerichtlich angeordneter Vormundschaft. Auf dem Papier existiert ein Vorstand, ein Wahlverfahren und seit dem 24. August 2026 ein designierter Chief Executive Officer. In der Kette der veröffentlichten Instrumente bleibt jedoch ein Merkmal konstant: Jedes operative Organisationsgesetz seit Februar 2025 ist ausdrücklich an die Zustimmung des Receivers Gowtamsingh Dabee gebunden.

Dieser Artikel verfolgt die Belegkette vom Urteil 2024 SCJ 473 bis zur Bekanntgabe von Mike Silber als CEO-Designate und stellt die Frage, die kein gerichtliches Instrument bisher beantwortet: Welche operative Bestimmung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zustimmungsabhängig – und wer kann das anfechten?

Der Ausgangspunkt: ein Urteil mit eigener Frist

Das Supreme Court of Mauritius entschied am 15. Oktober 2024 in African Network Information Centre (AfriNIC) Ltd v Cloud Innovation Ltd & Anor, 2024 SCJ 473, die Berufung vom 28. September 2023 zu verwerfen und die Anordnung vom 12. September 2023 wiederherzustellen, mit der der Official Receiver eingesetzt worden war. Das Gericht ersetzte die angefochtene Anordnung durch einen eigenen Befehl: der Official Receiver solle „den gesamten Prozess innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten ab Datum dieses Urteils abschließen" – also die Vorstandswahl und die CEO-Bestellung. [0]

Dasselbe Urteil hielt die Vorstandsresolution vom 23. August 2021 für unzureichend, um die gerichtliche Vertretung zu tragen: Es bestand kein Quorum, und zum maßgeblichen Zeitpunkt gab es keinen CEO. Ob die Erlaubnis des Receivers oder gerichtlicher Leave vor der Berufungseinlegung erforderlich gewesen wäre, ließ das Gericht ausdrücklich offen. [0]

Die Zustimmung wird zur Mitgliedschaftsfrage

Im März 2025 verlagerte sich die Sorge von der Prozessfrist zur Mitgliedschaft. Ein vom Supreme Court verkündeter Grundsatz – überliefert durch eine BTW-Berichterstattung zu einem Antrag von Cloud Innovation und einem Ersuchen des Official Receiver – ordnete Wahlen bis Ende Juni 2025 an und erklärte: „any entity who has become a member of AfriNIC without your consent from 19th of September till today will not have the voting rights." Die Abstimmungsrechte von Neumitgliedern seit dem 19. September 2023 hingen damit an der Zustimmung des Receivers.

[1] Diese Formulierung stammt aus einer mündlichen Verkündung; ihre wörtliche Genauigkeit ist gegen ein Transkript nicht verifiziert.

Am 12. Februar 2025 erging im Insolvenzrecht der Bankruptcy Division in der Sache SC/COM/MOT/000082/2025 die Anordnung, Gowtamsingh Dabee anstelle des Official Receivers zum Receiver zu bestellen, mit dem Mandat, das Vermögen zu sichern und den Vorstand gemäß den Bylaws neu zu konstituieren; die Ladung nach § 187 des Insolvency Act 2009 wurde am 17. Februar 2025 veröffentlicht. [2] ICANNs Update vom 9. März 2025 hielt fest, dass dieselbe Anordnung vom 12. Februar Wahlen zur Neukonstituierung des Vorstands bis zum 25. April 2025 ordnete. [3]