Summary
- Im Januar 2006 eröffnete Google Video einen Laden für gemietete und gekaufte Videodownloads, die mit Google Video Player liefen. Nur Inhalte ohne Kopierschutz konnten laut Ankündigung auch auf einen iPod oder eine PSP mitgenommen werden.
- Nach dem Beschluss, Download to Own/Rent einzustellen, informierte Google Kunden im August 2007, bereits gekaufte Videos würden sich nicht mehr abspielen lassen. Am 20. August versprach es volle Erstattung auf Kreditkarten, ließ ausgegebene Checkout-Guthaben bestehen und verlängerte die Wiedergabe vorhandener Downloads um sechs Monate.
Der Kauf endete nicht mit der Übertragung
Googles Ankündigung vom Januar 2006 stellte den Videoladen als einfachen Vorgang dar: Film oder Sendung kaufen beziehungsweise mieten, herunterladen, mit Google Video Player ansehen. Für nicht kopiergeschützte Inhalte bot Google eine weitere Möglichkeit an, nämlich die Mitnahme auf iPod oder PSP. Gerade dieser Zusatz verriet, dass „gekauft“ und „überall abspielbar“ verschiedene Eigenschaften waren. Die Freizügigkeit hing am einzelnen Inhalt und seiner technischen Behandlung.
Auch die Zahlung bekam ein eigenes System. Ein Beitrag vom Februar 2006 nannte Google Video unter den Diensten, deren Käufe in einen einheitlichen Prozess mit Google-Konto überführt wurden. Im Juni erschien Google Video Player für den Mac. Damit konnten auch Mac-Nutzer kostenpflichtige Sendungen kaufen und herunterladen; das Programm spielte außerdem freie Videos. Aus Sicht der Käufer war es ein Produkt. Im Betrieb waren es Kontozahlung, Dateilieferung und ein von Google gepflegter Wiedergabeweg.
Nach dem Kauf von YouTube beschrieb Google im Januar 2007 eine neue Arbeitsteilung. Google Video sollte die Suche stärken, YouTube der Ort für Anschauen, Erstellen und Teilen sein. YouTube-Treffer erschienen fortan im Google-Video-Index und führten auf YouTube. Ein Datum für das Ende des Bezahlshops stand in diesem Text nicht. Die Verschiebung des Produktschwerpunkts wurde jedoch sichtbar, noch bevor der Konflikt mit früheren Käufen öffentlich ausbrach.
Den entscheidenden Sachverhalt schilderte Google selbst in seiner Korrektur vom 20. August 2007. Das Unternehmen habe die Einstellung von Download to Own/Rent beschlossen und den Kunden in der vorletzten Woche mitgeteilt, dass schon gekaufte Videos nicht mehr abspielbar sein würden. Welcher technische Mechanismus die Wiedergabe genau beendet hätte, erläuterte der Beitrag nicht. Die praktische Aussage war unmissverständlich: Eine Datei konnte auf dem privaten Rechner liegen und trotzdem ihren Nutzwert verlieren, sobald Google den nötigen Betrieb einstellte.
Die erste Erstattung blieb in Googles Kasse
Zunächst wollte Google den vollen Kaufpreis oder mehr als Guthaben für Google Checkout ausgeben. Alte Adressen, veränderte Kartendaten und Abrechnungsprobleme machten dieses Verfahren aus Sicht des Unternehmens einfacher. Wer ein unbrauchbar werdendes Video gekauft hatte, sollte damit Geld zurückbekommen, das sich wieder im Bezahlsystem desselben Verkäufers einsetzen ließ. Der Verlust eines Einkaufs wurde zu einer Einladung zum nächsten.
Nach dem Widerspruch der Kunden änderte Google drei Bedingungen. Jeder, der jemals ein Video gekauft hatte, sollte den vollen Betrag auf die Kreditkarte zurückerhalten, sobald aktuelle Kartendaten vorlagen. Bereits ausgegebene Checkout-Guthaben durften bleiben. Vorhandene Downloads sollten weitere sechs Monate auf dem Computer abspielbar sein, während neue Käufe ausblieben. Die Erstattung regelte den Geldfluss; das zusätzliche Guthaben betraf die missglückte erste Lösung; der Aufschub betraf die Benutzbarkeit der vorhandenen Dateien. Zusammen waren sie eine Reparatur auf Zeit, kein Beleg für dauerhafte Unabhängigkeit der Käufe.
Für die Zahl tatsächlich ausgeführter Erstattungen und das Datum der letzten möglichen Wiedergabe fehlen ein Erstattungsabschluss und die endgültige Abschaltmitteilung.
Der Fall macht einen Unterschied sichtbar, den das Wort Download leicht verdeckt. Google hatte die Bytes ausgeliefert. Doch es konnte zugleich ankündigen, dass frühere Käufer sie bald nicht mehr ansehen könnten. Erst der Protest verlagerte die Erstattung von Googles eigenem Guthaben zurück auf die Karte und verlängerte den Betrieb um sechs Monate. Der Käufer besaß die Datei; Google stellte die Uhr für ihren Gebrauch.
Originaldokumente
- Eröffnung des Google-Video-Ladens, Januar 2006: Kauf, Miete, Player und bedingte Mitnahme.
- Zahlungsumstellung und Mac-Player, 2006: Konto und Wiedergabeprogramm.
- Produktrollen von Google Video und YouTube, Januar 2007: Suche und Videoplattform.
- Korrektur vom 20. August 2007: Abspielwarnung, Guthaben, Kartenrückzahlung, sechs Monate.
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