Zusammenfassung

  • Beschluss 20260910-1 billigte eine gemeinsame Liste aus neun Mitgliedern und Verbindungsleuten; bei acht Namen weist der Beschluss selbst eine andere ernennende Organisation als den GNSO aus.
  • Die Einzelernennung und die spätere Billigung der Gesamtzusammensetzung sind getrennte Befugnisse. Abberufung, Ersetzung und Nachbesetzung bleiben bei der ursprünglichen Organisation.

Am 10. September 2026 billigte der GNSO Council die Jahresliste des Customer Standing Committee (CSC). Ein einziger Beschluss erfasste die vollständige Zusammensetzung. Er vereinheitlichte jedoch nicht die Herkunft der Mandate.

Als Mitglieder nennt die Liste Pablo Rodriguez und Maarten Simon für die ccNSO sowie Gordon Dick und Elaine Pruis für die Registries Stakeholder Group (RySG). Als Verbindungsleute führt sie Tracy Hackshaw für das GAC, Hiro Hotta für das RSSAC, Houda Chihi für das ALAC, John Gbadamosi für den GNSO (Non-Registry) und Selena Harrington für PTI auf.

Nur bei Gbadamosi steht der GNSO als ernennende Organisation. Die acht übrigen Namen verweisen auf andere Stellen. Zusätzlich nennt die Vorlage vier Stellvertretungen: Cielo Cano für das GAC, Daniel Migault für das RSSAC, Luis Diego Espinoza Sanchez für die ccNSO und Anil Jain für den GNSO (Non-Registry). Der operative Beschlusssatz billigt jedoch die Liste der „Mitglieder und Verbindungsleute“. Die bloße Aufnahme der Stellvertretungen in den Hintergrundteil erweitert diesen Wortlaut nicht.

Wer auswählt und wer die Zusammensetzung bestätigt

Die geltende ICANN-Satzung verteilt die erste Entscheidungsebene. Abschnitt 17.2(a) weist der RySG zwei Vertreter der gTLD-Registerbetreiber, der ccNSO zwei Vertreter der ccTLD-Verwalter und PTI eine Verbindungsperson zu. Nach 17.2(c) können die genannten Organisationen eigene Verbindungsleute ernennen; Absatz (d) regelt Stellvertretungen.

Erst danach folgt in 17.2(e) die Pflicht von ccNSO und GNSO, jede für eine neue Amtszeit empfohlene Jahresliste der Mitglieder und Verbindungsleute zu billigen. Die seit 3. Juli 2026 geltende CSC-Charta zieht dieselbe Grenze: Die jeweiligen Gemeinschaften ernennen nach ihren internen Verfahren; beide Councils bestätigen anschließend die vollständige Besetzung.

Diese Bestätigung ist nicht inhaltsleer. Nach der Charta sollen die beiden Councils nicht die Gültigkeit der empfohlenen Einzelernennungen infrage stellen. Sie berücksichtigen vielmehr die geografische Vielfalt und die Fähigkeiten der gesamten Liste. Die Befugnis richtet sich damit auf die Zusammensetzung als Portfolio, nicht auf eine erneute Auswahl jeder Person.

Aus der Behandlung auf einer Consent Agenda lässt sich weder fehlende Prüfung noch ein bloßes Durchwinken ableiten. Die Quellen dokumentieren Zuständigkeiten, aber nicht die Intensität der Beratung, mögliche Einwände, Interessenkonflikte oder die Eignung einzelner Personen.

Die ccNSO hatte die vollständige Liste 2026–2027 schon vor der GNSO-Entscheidung separat gebilligt und dies am 2. September mitgeteilt. Zwei Bestätigungen derselben Zusammensetzung ließen die neben den Namen angegebenen Ernennungsquellen unverändert.

Ein GNSO-Vorgang aus 2025 macht den Unterschied greifbar. Nach einem Verfahren des Standing Selection Committee bestätigte der Council John Gbadamosi und Anil Jain im August als Non-Registry-Verbindungsperson und Stellvertreter. Die Jahresliste wurde erst später gebilligt. Auswahlakt und Bestätigungsakt besitzen jeweils eigene Belege.

Die Absatznummer wanderte

Beschluss 20260910-1 verweist für die Billigung auf 17.2(d). Im heute veröffentlichten Satzungstext behandelt (d) jedoch die neu eingeführten Stellvertretungen; die Jahresliste steht in (e). Durch die Änderung von 2026 ist die frühere Fundstelle um einen Absatz gerückt.

Das belegt keine Unwirksamkeit des Beschlusses. Es ist eine Versionsabweichung im Querverweis. Wer heute nur der Nummer folgt, landet bei einer anderen Regel. Eine belastbare Governance-Akte muss deshalb Fassung und Geltungsdatum der Norm zusammen mit der Abschnittsnummer speichern.

Bei einer Vakanz zählt die Herkunft

Die Absätze 17.2(g) bis (i) lassen Abberufung, Ersetzung und Nachbesetzung bei der Organisation, die die betreffende Person ernannt hat. Die Billigung der Jahresliste überträgt diese Folgekompetenzen nicht auf den GNSO.

Auch der Vergleich mit 2025 zeigt Bewegung: Rodriguez erhielt eine neue Amtszeit, Elaine Pruis ersetzte Rick Wilhelm auf einem RySG-Sitz, mehrere 2025 begonnene Amtszeiten liefen weiter, und die Stellvertretungen änderten sich. Ein sauberer Verlauf trennt Fortsetzung, Änderung, Auswahlquelle und Bestätigungsstellen.

Die Unterlagen erlauben keine Aussage über Abstimmungszahlen, Widerspruch, Qualifikation, Konflikte oder operative Folgen. Sie tragen eine engere Feststellung: Eine Gesamtbilligung kann wirksam sein, ohne zur Quelle sämtlicher bestätigter Ernennungen zu werden.

Quellen

  1. GNSO-Council-Beschluss 20260910-1
  2. Vorgeschlagene Tagesordnung vom 10. September 2026
  3. Einreichung des Antrags
  4. ICANN-Satzung, Artikel 17
  5. Geänderte CSC-Charta
  6. Mitteilung der ccNSO über die Billigung
  7. GNSO-Auswahl von Verbindungsperson und Stellvertreter 2025
  8. CSC-Jahresliste 2025
  9. Billigung der Änderungen durch das ICANN Board
  10. ICANN-Übersicht zum CSC