- ABC ermittelte 25 genehmigte, aber noch nicht gebaute Projekte mit einer angegebenen oder genehmigten Kapazität von mindestens 2,9 GW
- Die vorgeschlagenen bundesweiten Strom- und Wasserregeln werden voraussichtlich nicht rückwirkend gelten
Die Fakten
Eine am 11. September veröffentlichte Untersuchung von ABC ermittelte 25 australische Rechenzentrumsprojekte, die über eine Planungsgenehmigung verfügen, aber noch nicht gebaut wurden. Da die vorgeschlagenen bundesweiten Vorschriften zu Strom und Wasser voraussichtlich nicht rückwirkend gelten werden, könnten diese Projekte nicht unter die neuen nationalen Anforderungen fallen.
ABC bezifferte die gesamte angegebene oder genehmigte Kapazität dieser Projekte auf mindestens 2,9 GW. Die Projekte verwenden jedoch nicht alle dieselbe Messgröße: Bei einigen Zahlen geht es um Rechenkapazität, bei anderen um genehmigte Energiekapazität. Die Summe vermittelt daher einen Eindruck von der Größenordnung der genehmigten Vorhaben, ist aber keine Prognose dafür, wie viel Strom die Projekte letztlich verbrauchen werden. ABC überprüfte die Liste zusammen mit RenewMap und CBRE und wies darauf hin, dass einige Vorhaben möglicherweise nie gebaut werden.
Der Vorschlag des Bundes würde große neue Rechenzentren dazu verpflichten, den Ausbau zusätzlicher Stromversorgungskapazitäten zu unterstützen, ihren Anteil an den Netzanschlusskosten zu tragen, ihren Strombedarf zu senken, wenn das Netz entlastet werden muss, und Wasser effizient zu nutzen. Ein entsprechendes Gesetz wird für Anfang 2027 erwartet. Vorhaben, die zuvor genehmigt wurden, wären jedoch nicht zwangsläufig von vergleichbaren Pflichten befreit, weil Planungsauflagen der Bundesstaaten und projektspezifische Zusagen dieselben Themen bereits abdecken können.
ABC verwies auf Project Apollo von Goodman in Sydney, dessen Genehmigung Vorgaben von NSW zu Energie und Wasser enthält.
Die Einordnung
Wenn die bundesweiten Regeln nicht für bereits genehmigte Projekte gelten, unterlägen diese Standorte nicht alle demselben Anforderungskatalog. Einige könnten bereits detaillierten Auflagen der Bundesstaaten zu Strom und Wasser unterliegen. Für andere könnten je nach Ort und Zeitpunkt ihrer Genehmigung andere Zusagen maßgeblich sein.
Das macht eine ältere Genehmigung nicht automatisch weniger streng. Ein Projekt außerhalb der künftigen bundesweiten Regeln könnte bereits aufgrund seiner Planungsgenehmigung oder anderer Vereinbarungen ähnlichen Pflichten unterliegen. Auch das Gegenteil gilt: Aus einer erteilten Genehmigung lässt sich für Kunden nicht ablesen, in welchem Umfang ein Projekt zusätzliche Stromversorgung gesichert hat, wie viel Wasser es möglicherweise verbrauchen wird oder welche Auflagen bei Baubeginn gelten.
Für die Leserschaft von BTW reicht das Genehmigungsdatum allein nicht aus. Käufer, Versorgungsunternehmen und Investoren müssen die tatsächlichen Auflagen jedes Projekts prüfen, einschließlich seiner Regelungen zur Stromversorgung, seiner Wasseranforderungen und seiner Bauphasen. Das ist besonders bei den 25 von ABC identifizierten Projekten wichtig, weil ihre Gesamtkapazität beträchtlich ist, ihre jeweiligen Pflichten jedoch stark voneinander abweichen können.
Worauf zu achten ist
Der Gesetzentwurf sollte klarstellen, welche bestehenden Genehmigungen von den neuen Regeln ausgenommen sind. Danach werden die Planungsunterlagen der einzelnen Projekte ebenso wichtig sein: Sie zeigen, welche Strom- und Wasserauflagen bereits gelten und ob ältere Genehmigungen ähnliche Pflichten enthalten wie die auf nationaler Ebene vorgeschlagenen.
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