Zusammenfassung

  • Das Bali-Kommuniqué des GAC vom 26. Oktober fordert die Umsetzung der Prüfung verbundener Domains, bevor neue gTLDs dem DNS hinzugefügt werden.
  • Das Verfahren PDP1 umfasst bislang acht vorläufige Empfehlungen und fünf Umsetzungshinweise; die Arbeitsgruppe wertete Stellungnahmen noch aus.

Bei ICANN rückt die nächste Runde neuer Domainendungen durch das Bewerbungsverfahren. Der Regierungsbeirat schaut derweil auf eine Sicherheitsvorschrift, die noch nicht fertig ist. In seinem Kommuniqué aus Bali verlangt der GAC, dass die Prüfung verbundener Domains funktioniert, ehe neue gTLD-Zeichenfolgen ins Domain Name System kommen. Ein Registrar soll nach belastbaren Hinweisen auf DNS-Missbrauch bei einem Domainnamen auch weitere Namen untersuchen, die mit demselben Kunden oder Inhaber verbunden sind.

Das ist eine Forderung mit Reihenfolge, kein Nachweis einer geltenden Pflicht. Die Arbeitsgruppe zum DNS Abuse Mitigation PDP1 veröffentlichte im August acht vorläufige Empfehlungen und fünf Umsetzungshinweise. Die öffentliche Konsultation endete am 28. September. ICANNs Zusammenfassung zählt 42 Eingaben; zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung hatte die Gruppe daraus noch keine Änderungen übernommen. Die Beratungen sollten bei ICANN87 beginnen. Zwischen dem ersten Bericht und einer Regel, nach der Registrare handeln müssen, liegen noch Beschlüsse und Umsetzung.

Der GAC hatte im September bereits verlangt, einen Informationsaustausch zwischen Registraren zu prüfen. Eine Missbrauchskampagne kann ihre Namen auf mehrere Unternehmen verteilen und damit deren einzelne Sicht begrenzen. In Bali erneuerte der Beirat den Punkt und forderte verlässliche, reproduzierbare Messungen zur Erfüllung von Missbrauchspflichten durch Registries und Registrare. Eine Untersuchungsanordnung ist nur so überprüfbar wie die Aufzeichnungen über Anlass, Bearbeitung und Ergebnis.

Der veröffentlichte Zeitplan enthält eine verführerische Zahl: Am 17. November bestätigt ICANN die Liste der beantragten Zeichenfolgen. Rückmeldungen und Einwände sind danach bis März 2027 möglich. Eine Liste beantragter Namen ist keine Aufnahme in die DNS-Wurzel. Für spätere Evaluierungsschritte nennt ICANN noch keinen festen Termin; auch die erste Delegierung wird in der Ankündigung nicht datiert. Auf sie bezieht sich die vom GAC verlangte Reihenfolge.

Ein brauchbarer Prüfpfad bräuchte vier Daten nebeneinander: Abschlussbericht zu PDP1, Entscheidung im GNSO, Annahme und Umsetzung durch ICANN sowie erste Delegierung. Der GAC kann die Reihenfolge verlangen, er schreibt damit aber nicht selbst die endgültige Registrar-Pflicht. Wer vor Einlass eine Kontrolle verspricht, sollte ihren Dienstbeginn ebenso öffentlich machen wie die Öffnungszeit.

Originalunterlagen: GAC-Kommuniqué aus Bali; PDP1-Konsultation und Auswertung; GAC-Stellungnahme vom September; Zeitplan der Runde 2026.