Zusammenfassung

  • Die französische Regulierungsbehörde Arcep fordert Orange für 617 gemeinsame Glasfaser-Verteilpunkte und XpFibre für 105 weitere zur Erfüllung ihrer Ausbaupflichten bis zum 31. Januar 2027 auf.
  • Bis zum 1. März müssen beide Unternehmen den Vollzug belegen. Die Bescheide unterscheiden bereits festgestellte Fristverstöße von neueren Punkten mit konkretem Risiko.

Ein grüner Fleck auf der Glasfaserkarte ist noch kein Anschluss. Arcep veröffentlichte am 19. Oktober zwei im Juli gefasste Bescheide für 617 gemeinsame Verteilpunkte von Orange und 105 von XpFibre. Ein solcher Punkt erschließt ein Gebiet mit mehreren Gebäuden; die Zahl 722 steht weder für Gemeinden noch für einzelne Haushalte. Bis zum 31. Januar 2027 müssen die Unternehmen ihre Pflicht zur Vervollständigung des Netzes erfüllen. Am 1. März folgt der Nachweis gegenüber der Behörde.

Bei Orange hat Arcep für 583 der 617 Punkte eine Überschreitung der angemessenen Ausbaufrist festgestellt. Für 34 weitere, deren Frist noch läuft, sieht sie ein konkretes Risiko. Bei XpFibre lautet die Aufteilung 100 und fünf. Gerade diese Trennung ist entscheidend: Die Behörde kann einem drohenden Versäumnis zuvorkommen, ohne es bereits als geschehen auszugeben.

Hinter den erfassten Orange-Punkten waren am 1. Mai rund 39.000 Wohn- und Gewerberäume noch nicht anschließbar; hinter den XpFibre-Punkten rund 6.000. Das ist ein Stichtagsbefund, kein aktueller Oktoberwert. Die jüngeren Risikogruppen zeigen das Tempo: Bei Orange lagen etwa 3.600 Räume außerhalb des anschließbaren oder beschriebenen Anschluss-auf-Anfrage-Status; in den vier Monaten zuvor wurden rund 500 anschließbar. Bei den fünf XpFibre-Punkten betraf dies rund 215 Räume, ohne einen einzigen neu anschließbaren Raum in derselben Zeit.

Genehmigungen und Einwände Dritter können Bauarbeiten aufhalten. Arcep verlangt dann frühe Bearbeitung, angemessene Alternativen und eine nachvollziehbare Dokumentation fortbestehender Hindernisse. „Die Erlaubnis fehlte“ ist kein Ersatz für einen Bauplan. Im Januar zählt der Netzzustand, im März die Beweiskette.

Quellen