Summary

  • EU und Kanada gaben am 30. Oktober 2026 in Montréal den politischen Abschluss ihrer Verhandlungen über ein Digitalhandelsabkommen bekannt. Kanada nennt den aktuellen Stand „Verhandlungen abgeschlossen“.
  • Die Dokumentenseite der Kommission enthält Berichte über fünf Verhandlungsrunden und einen Textvorschlag der EU. Ein gemeinsam vereinbarter Endtext ist dort nicht aufgeführt.
  • Vor einer förmlichen Unterzeichnung und dem Abschluss stehen laut Kommission juristische Überarbeitung, Übersetzungen und eine Vorlage an Rat und Europäisches Parlament. Kanada durchläuft eigene Verfahren.

Die Verhandlungsführer haben ihr Abschlussfoto. Wer wissen will, ob eine Datenübertragung unter eine Ausnahme fällt, braucht stattdessen den Satz im Vertrag. Die Europäische Kommission erklärte die Gespräche mit Kanada am 30. Oktober in Montréal politisch für beendet. Eine kanadische Mitteilung vom Folgetag bestätigt die Feier dieses Schritts. Kanadas eigene Seite bezeichnet den Status nüchtern als „Verhandlungen abgeschlossen“.

Brüssel verspricht Regeln für vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenflüsse, elektronische Verträge, Signaturen und Rechnungen sowie Schutz vor unerbetenen Werbenachrichten und Täuschung im Onlinehandel. Der Streit beginnt bei der Formulierung. Im offiziellen Dokumentenverzeichnis der Kommission liegen fünf Berichte aus den Runden zwischen April und September und ein Textvorschlag der EU. Der gemeinsam ausgehandelte Wortlaut steht dort nicht. Ein Vorschlag zeigt den Wunsch einer Seite, nicht das Ergebnis der Konzessionen beider Seiten.

Ottawa benennt die Regulierungsfelder, die Kanada sich erhalten will: Privatsphäre, Daten des öffentlichen Sektors, staatliche Beschaffung, Kultur, Cybersicherheit, Finanzaufsicht und nationale Sicherheit. Ob eine Datenflussklausel kräftig oder löchrig ist, hängt von der Reichweite dieser Vorbehalte ab. Die Pressemitteilungen liefern dafür Themen, aber keinen überprüfbaren Absatz.

Vor der Verhandlung waren die Interessen sichtbar. Kanadas Konsultation von 2025 erhielt 45 schriftliche Eingaben, darunter 18 von Wirtschafts- und Branchenverbänden und neun von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die staatliche Auswertung nennt Streit über die Speicherung sensibler Daten im Inland, Plattformpflichten, Kulturpolitik und Digitalsteuern. Diese Eingaben belegen den Konflikt, nicht die Lösung im noch unveröffentlichten Text.

Die Kommission nennt den nächsten Weg: juristische Bereinigung, Übersetzung in EU-Sprachen und anschließend die Vorlage eines Vorschlags an Rat und Europäisches Parlament. Beide Seiten müssen ihre formalen Schritte zur Unterzeichnung und zum Abschluss durchlaufen. Erst ein veröffentlichter gemeinsamer Text macht aus dem Gipfelsatz eine prüfbare Regel.

Sources