Zusammenfassung

  • Bei den erfassten generischen Domains beginnt die 30-tägige Rückholfrist mit der Löschung. Die Wiederherstellung erfolgt über den Registrar, der den Namen gelöscht hat; erst danach kommt der gewöhnliche Transfer.
  • Ein bloßer Fristablauf sperrt den Transfer nicht automatisch. Preis und Ablauf einer Wiederherstellung sollten deshalb vor der Krise in die Anbieterauswahl eingehen.

Bezahlt ist nicht wiederhergestellt. Bei einer gelöschten Domain kann zwischen diesen beiden Zuständen noch eine ganze Geschäftsbeziehung liegen: Der Kunde hat den Registrar beauftragt, der Registrar muss mit der Registrierungsstelle handeln, und dort fehlen womöglich noch Unterlagen. Der Zahlungsbeleg ist bereits da. Der Name noch nicht zurück.

Die ICANN-Erklärung der EPP-Statuswerte beschreibt diesen Zwischenraum. pendingRestore zeigt eine beantragte Wiederherstellung an, für die die Registrierungsstelle auf erforderliche Dokumentation wartet. Bleibt diese innerhalb der vorgesehenen Frist aus, kann der Name wieder in redemptionPeriod fallen.

Für einen Käufer wäre es angenehm, jetzt einen anderen Dienstleister mit dem Rest zu beauftragen. Genau diese gewöhnliche Ausweichmöglichkeit fehlt. Der Name muss zunächst über den bisherigen Registrar zurückgeholt werden. Das macht den Zwischenzustand zu mehr als einer technischen Kleinigkeit.

Der günstige Einkauf kennt die spätere Abhängigkeit noch nicht

Bei der Registrierung lässt sich der Jahrespreis leicht vergleichen. Das zu kaufende Gut wirkt einheitlich: derselbe freie Name, verschiedene Kassen. Nach Jahren der Nutzung ist die Situation anders. Der Name steckt in Kundenkontakten, gespeicherten Adressen und veröffentlichten Verweisen. Ein ähnlich geschriebener Ersatz liefert diese Verbindungen nicht mit.

Ein Unternehmen hat also einen Teil des Werts selbst aufgebaut, den es später nur mit fremder Hilfe zurückholen kann. Die jährliche Rechnung zeigt den Verwaltungsdienst. Sie zeigt nicht, wie schwer sich die inzwischen vertraute Geschäftsadresse ersetzen lässt.

Die Richtlinie zur Wiederherstellung abgelaufener Registrierungen verlangt durchaus Preistransparenz. Verlängerungsgebühren, abweichende Gebühren nach Ablauf und Rückholgebühren müssen bei der Registrierung angemessen zugänglich sein. Hinzu kommen die klare Veröffentlichung auf der Website, ein Verweis aus dem Vertrag und entsprechende Angaben bei Wiederverkäufern.

Das ist der richtige Zeitpunkt für den Vergleich: solange ein Vergleich noch zu einer anderen Kaufentscheidung führen kann. Die spätere Kenntnis einer Gebühr schafft keinen zusätzlichen Anbieter für denselben sofort nötigen Arbeitsschritt. Ein Preis kann transparent sein und trotzdem in einem Moment verlangt werden, in dem eine gewöhnliche Alternative fehlt.

Konkrete Rechnungen und gemessene Bearbeitungszeiten fehlen in den ausgewerteten Quellen; die Kosten dieser Abhängigkeit lassen sich daraus nicht beziffern. Die Reihenfolge der Handlungsmöglichkeiten lässt sich dagegen klar erkennen.

Dreißig Tage sind ein Rückweg, kein freier Ausgang

Die Richtlinie sieht für die erfassten generischen Registrierungsstellen eine Rückholfrist von 30 Tagen unmittelbar nach der Löschung vor. Ausnahmen gelten für gesponserte generische Registrierungsstellen und Löschungen innerhalb der anfänglichen Add Grace Period. Damit ist weder jede Endung erfasst noch beginnt diese Frist schon mit dem Ablaufdatum.

Während der Rückholfrist wird die DNS-Auflösung deaktiviert. Gewöhnliche Transfers sind untersagt. Auf Antrag des berechtigten bisherigen Inhabers stellt der Registrar wieder her, der den Namen gelöscht hat. Von ICANN genehmigte Sammeltransfers beziehungsweise zulässige teilweise Sammeltransfers haben eine eigene Ausnahme; sie sind kein gewöhnlicher Anbieterwechsel des einzelnen Kunden.

Die Regel hält dem bisherigen Inhaber den Weg zurück offen. Der Name wird nicht sofort dem nächsten Registrierungswilligen überlassen. Gerade bei einem versehentlichen Verlust ist das ein handfester Schutz.

Der Schutz gilt aber dem Rückholen, nicht der freien Wahl des Rückholers. Hier liegt der wirtschaftliche Unterschied. Ein Anbieter kann viele Wettbewerber haben, während sein Kunde für einen bestimmten Arbeitsschritt trotzdem nur ihn ansprechen kann. Wettbewerb bemisst sich dann nicht nach der Zahl der Werbeanzeigen, sondern nach der Zahl der tatsächlich nutzbaren Auswege.

Dass die Löschung die entscheidende Schwelle ist, erklärt die ICANN-FAQ zum Transfer. Der bloße Ablauf oder eine unterbliebene Verlängerung rechtfertigen keine Ablehnung des Transfers, abgesehen von offenen Entgelten einer früheren Registrierungsperiode. Hat die Löschung begonnen und befindet sich die Domain in der Rückholfrist, muss der aktuelle Registrar sie zunächst wiederherstellen. Dafür kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

Ein Unternehmen, das nur „abgelaufen“ in seiner Übersicht führt, vermischt damit zwei unterschiedliche Einkaufspositionen. In der einen wählt es einen Anbieter für die Fortsetzung. In der anderen braucht es erst eine Leistung des bisherigen Anbieters, bevor die Wahl wieder praktisch wird.

Beschwerde und Rettung laufen nicht auf derselben Uhr

ICANN bietet einen Beschwerdeweg bei Problemen mit der Rückholung. Der Registrar muss eine Wiederherstellung vor Ende der Frist ermöglichen; ein erfolgloser Versuch kann einen Richtlinienverstoß offenlegen. Eine garantierte Erledigungsdauer oder eine Verlängerung der Rückholfrist verspricht die Seite nicht.

Rechenschaft einzufordern und den Namen rechtzeitig zurückzubekommen sind deshalb zwei Aufgaben. Die erste kann der zweiten helfen, ersetzt aber keinen sichtbaren Bearbeitungsfortschritt.

Auch Statusmeldungen verlangen Sorgfalt. pendingDelete kann zusammen mit einer Rückhol- oder Wiederherstellungsphase erscheinen. Ein einzelnes Wort ist noch kein abschließender Befund. Nach der endgültigen Entfernung richtet sich eine Neuregistrierung nach den Regeln der Registrierungsstelle; der frühere Inhaber erhält damit keine Zusage, den Namen erneut zu bekommen.

Der nützlichste Einkaufstest lautet folglich nicht nur: Was kostet ein weiteres Jahr? Sondern auch: Welche Arbeit erledigt dieser Anbieter, wenn die eigene Geschäftsadresse auf dem Spiel steht, und woran ist das zu erkennen? Die Antwort lässt sich am besten verlangen, solange man noch ohne Rettungsaktion zu einem anderen Anbieter gehen kann.