Summary
- Die Aufbau- und Resilienzfazilität wies Maßnahmen zur öffentlichen Verwaltung 49,1 Milliarden Euro zu. In der vom Europäischen Rechnungshof untersuchten Stichprobe von 235 Maßnahmen aus 15 Staaten stellten Digitales und E-Government 53 Prozent der Maßnahmen und 71 Prozent der geschätzten Kosten. Die 71 Prozent beziehen sich auf die Stichprobe.
- Von den geprüften Teil-Empfehlungen zur Verwaltung aus 2019 und 2020 wurden 35 Prozent weitgehend, 58 Prozent nur geringfügig und 7 Prozent gar nicht aufgegriffen; keine vollständig. Bei Empfehlungen zur Governance wurden nur 14 Prozent weitgehend berücksichtigt.
- In der Stichprobe der bis Ende 2025 fälligen Maßnahmen wurden alle vereinbarten Produkte geliefert, doch nur 36 Prozent zeigten erhebliche Wirkungen. Bei den 16 vor Ort geprüften Maßnahmen hatten sieben nationale Ergebnisindikatoren.
Ein Abnahmetermin ist noch keine kürzere Warteschlange
Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom Oktober 2026 prüft, was die EU-Aufbauhilfe aus der öffentlichen Verwaltung machte. Nach seiner Berechnung gingen 49,1 Milliarden Euro der Fazilität an Maßnahmen für diesen Bereich, 8,5 Prozent des Budgets von 577 Milliarden Euro. Die nationalen Pläne sollten auf länderspezifische Empfehlungen des Europäischen Semesters reagieren. Für Zahlungen zählen vereinbarte Etappenziele und Vorgaben. Ein neues Online-Portal lässt sich zum Stichtag abnehmen. Ob die Sachbearbeitung dadurch weniger kostet oder ihre Fälle schneller entscheidet, muss später jemand messen.
Die Prüfer untersuchten 235 Verwaltungsmaßnahmen in 15 Mitgliedstaaten und vertieften die Prüfung in Tschechien, Deutschland, Griechenland und Spanien. 124 der 235 Maßnahmen betrafen Digitalisierung oder E-Government: 53 Prozent der Zahl und 71 Prozent der geschätzten Kosten dieser Stichprobe. Aus dem Kostenanteil lässt sich der digitale Teil der gesamten 49,1 Milliarden Euro nicht errechnen. Mitgliedstaaten verwiesen auf Bedürfnisse der Pandemie und auf die leichtere Durchführung digitaler Projekte innerhalb der Laufzeit. Eine pünktlich angeschaltete Anwendung war im Wettbewerbsfeld der Fristen ein attraktiver Kandidat.
Bei den Empfehlungen, auf die die Pläne antworten sollten, verschiebt sich das Bild. Von den untersuchten Teil-Empfehlungen aus 2019 und 2020 zur öffentlichen Verwaltung wurden 35 Prozent weitgehend, 58 Prozent geringfügig und 7 Prozent überhaupt nicht aufgegriffen. Keine wurde vollständig aufgegriffen. Bei Verwaltungseffizienz lag der Anteil weitgehend berücksichtigter Punkte bei etwa der Hälfte. Bei Governance, also häufig tieferen Änderungen von Befugnissen und Koordination, waren es 14 Prozent. Das ist die Bewertung eines bestimmten Empfehlungskatalogs, kein Urteil über jede Behörde der Union.
Sie zeigt, welchen Teil der Reform ein enger Ausgabenzeitplan leichter verdrängt.
Alle Produkte geliefert, Wirkung nur selten belegt
Der 76-seitige Originalbericht trennt Liefergegenstand und Ergebnis. In der Stichprobe der bis Ende 2025 fälligen Verwaltungsmaßnahmen wurden alle geplanten Produkte erreicht. Erhebliche Ergebnisse zeigten nur 36 Prozent; bei 57 Prozent blieben sie begrenzt, bei 7 Prozent fanden die Prüfer keinen Ergebnisnachweis. Bei der engeren Vor-Ort-Prüfung gab es für sieben von 16 Maßnahmen nationale Ergebnisindikatoren. Eine Behörde kann den erfolgreichen Start eines Dienstes korrekt melden und dennoch nichts über die Bearbeitungsdauer danach wissen.
Der nächste Finanzrahmen droht dieselbe Lücke zu übernehmen. Für den vorgeschlagenen Leistungsrahmen 2028 bis 2034 vermissten die Prüfer Ergebnisindikatoren in 17 von 24 Interventionsfeldern für eine wirksame öffentliche Verwaltung. Dieser Rahmen ist noch ein Vorschlag. Bereits die geltende Fazilität definiert nicht, was ein „erheblicher Teil“ der länderspezifischen Empfehlungen ist, den nationale Pläne bearbeiten müssen. Der Rechnungshof fordert die Europäische Kommission auf, bis Ende 2027 Kriterien für die künftigen Pläne festzulegen.
Solange Erwähnen und Bearbeiten ineinanderlaufen, kann ein schnell lieferbares Projekt das strukturelle Problem umgehen.
Der nächste brauchbare Beleg beginnt vor dem Start: Bearbeitungszeit, Kosten, Zugänglichkeit und Qualität eines Dienstes erfassen und nach Einführung mit gleicher Methode wieder messen. Für Governance muss zu sehen sein, welche Entscheidungskompetenz wechselte und in welchem Fall sie genutzt wurde. Die Originalmitteilung des Rechnungshofs liefert die Größenordnung der Lücke. Ein funktionierender Bildschirm ist eine Lieferung; ein besser arbeitendes Amt hinter ihm braucht eigene Beweise.
Sources
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