Zusammenfassung
- RFC 1746 veröffentlichte die Netznutzungsordnung des Schulprojekts CoVis. Schüler in den beteiligten Klassen erhielten nach Zustimmung eigene Konten, konnten Internetdienste mit wenig erwachsener Vermittlung nutzen und waren für andere Nutzer direkt erreichbar.
- Die lokale Ordnung schrieb echte Namen vor, verbot Pseudonyme und Anonymität, machte Kontoinhaber für zuordenbare Verstöße verantwortlich, schützte private Kommunikation mit benannten Ausnahmen für Einsicht und erlaubte den Entzug der Nutzungsrechte.
Der Lehrer musste nicht mehr Postbote sein
Eine Schule mit Netzanschluss konnte ihren Schülern trotzdem nur indirekte Teilnahme anbieten: Ein Lehrer besaß das Konto und leitete Nachrichten weiter. CoVis, das Learning Through Collaborative Visualization Project, gab den Zugang an einzelne Jugendliche. Das von der National Science Foundation geförderte naturwissenschaftliche Vorhaben arbeitete an zwei Oberschulen im Raum Chicago. Seine Autoren nannten für die erste Phase zwölf Klassen und etwa dreihundert Schüler.
Mit dem eigenen Konto konnten die Jugendlichen Wissenschaftler und andere Schüler unmittelbar erreichen. Für die Zusammenarbeit war das der Sinn des Projekts. Aber jeder Mensch mit einem Internetkonto konnte ebenso unmittelbar an sie schreiben. Die neue pädagogische Möglichkeit beseitigte den gewohnten Filter jeder einzelnen Nachricht. Das Schulnetz musste nun Regeln für Begegnungen aufstellen, an denen niemand aus der Schule zuvor beteiligt war.
Bill Manning und Don Perkins veröffentlichten im Dezember 1994 RFC 1746 als Informational-Dokument über Benutzererwartungen und Nutzungsvereinbarungen. Es enthält einen Beitrag von Barry Fishman und Roy Pea zu CoVis sowie die vollständige Netznutzungsordnung im Anhang. Der Text ist die öffentliche Originalquelle für dieses Projekt. Er schreibt keinem anderen Schulbezirk seine Regeln vor.
Lokale Mitgliedschaft, weltweite Erreichbarkeit
Zunächst bestimmte die Ordnung, wer zur CoVis-Gemeinschaft gehörte. Schüler einer teilnehmenden Klasse bekamen nach Zustimmung ein Konto. Lehrer, mitwirkende Wissenschaftler und Forscher konnten ebenfalls Konten führen; Sonderfälle wurden nach Bedarf und verfügbaren Mitteln entschieden. Mitglieder erhielten Zugang zu den Diensten, die ihre Technik zuließ. Das größere Internet war von dieser lokalen Mitgliedschaft unabhängig und konnte die Jugendlichen dennoch kontaktieren.
Die Rechte der Mitglieder umfassten Privatsphäre beim E-Mail-Verkehr, bei Videogesprächen, Bildschirmfreigaben und als privat bezeichneten Notizräumen. Öffentliche Diskussionsgruppen waren davon zu unterscheiden. Bei Verdacht auf einen Regelverstoß konnte ein Lehrer oder Systemverwalter allerdings private Korrespondenz und Dateien einsehen müssen; eine Benachrichtigung sollte nach Möglichkeit versucht werden. Forscher konnten Einsicht zu Studienzwecken beantragen, verbunden mit Vertraulichkeit. Die Ordnung nannte damit sowohl den Schutz als auch den vorgesehenen Weg durch ihn hindurch.
Bei der Verantwortung zog sie eine harte Linie. Ein Verstoß, der einem Kontonamen zugeordnet wurde, galt als Sache seines Inhabers. Passwörter durften nicht weitergegeben werden. Fremde Identitäten anzunehmen war untersagt; echte Namen waren Pflicht, Pseudonyme und Anonymität verboten. Das persönliche Konto machte die Stimme des Schülers unabhängig vom Lehrer. Zugleich gab es der Schule einen Anknüpfungspunkt, um Äußerungen, Dateien und mögliche Folgen einer bestimmten Person zuzuordnen.
Die Beschwerde war der Auslöser
Fishman und Pea verglichen das neue Medium mit Bibliotheken, Schulkodizes und Ausflügen. Auf einem offenen Netz ließ sich nicht jede Information vorab in eine schulische Sammlung einsortieren und zugleich volle Teilnahme versprechen. CoVis schützte auch ungewöhnliche oder unbeliebte Meinungen, untersagte aber persönliche Angriffe und Belästigung. Die Verhaltensregeln der Schulen sollten im Netz weiter gelten.
Nach der Darstellung der Autoren begann eine Intervention mit der Beschwerde eines anderen Nutzers, nicht mit einer Prüfung jedes Beitrags vor der Veröffentlichung. Ein beleidigender Beitrag blieb zunächst stehen. Der Schüler konnte sein Nutzungsrecht verlieren und zu einer Rücknahme oder Entschuldigung angehalten werden. Meldung, Zuordnung über das Konto und Entscheidung über die Berechtigung waren getrennte Schritte. Die Schule verzichtete auf einen allgegenwärtigen Redaktionsschreibtisch, nicht auf ihre Sanktionsmöglichkeit.
Auch bei virtuellen Ausflügen traf Bekanntes auf Neues. Der Schüler blieb im Klassenzimmer und konnte per Ton und Bild mit Menschen an einem anderen Ort sprechen. Die Autoren fragten, welche Verhaltensregeln und Informationen an Eltern aus gewöhnlichen Ausflügen in diese Form der Begegnung gehören. Der Rechner stand auf Schulgelände; die soziale Situation tat es nicht.
Eine Ordnung ist noch keine Vollzugsstatistik
Der Anhang zeigt, wer Zugang bekam, welche Mitteilungen privat waren, welche Namen verwendet werden mussten und wodurch Rechte verloren gehen konnten. Er nennt keine Zahl tatsächlicher Postkontrollen, Beschwerden oder Kontosperren. Dafür wären zeitgenössische Unterlagen des Projekts oder der Schulen erforderlich. RFC 1746 belegt die schriftliche Ordnung und die von CoVis beanspruchten Befugnisse.
Der Kern der Geschichte liegt in einer doppelten Entscheidung. Jugendliche erhielten einen unmittelbaren Platz im Internet. Die Schule bestimmte weiterhin, unter welchem Namen sie dort auftraten und wann der lokale Zugang endete. Der Netzanschluss war die technische Voraussetzung; die Kontobedingungen definierten die Machtverteilung.
Quellen
- RFC 1746, Ways to Define User Expectations (Dezember 1994) — Originalpublikation der CoVis-Beschreibung und des vollständigen Ordnungsanhangs.
- RFC-Editor-Eintrag zu RFC 1746 — Autoren, Datum und Informational-Status.
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