Zusammenfassung

  • Consilio meldete am 8. September eine erneuerte mehrjährige Relativity-Vereinbarung. RelativityOne, Relativity aiR und das verbleibende Zeitfenster für neue Server-Verfahren bleiben im Angebot.
  • Die Verlängerung verschiebt die Grenze von 2028 nicht. Bestehende Verfahren, neue Arbeitsbereiche und unterstützte Softwareversionen unterliegen unterschiedlichen Bedingungen.

Ein Dienstleister kann bleiben, während sich der zulässige Einsatz eines Produkts verändert. Für Consilios Kunden ist diese Trennung wichtiger als das einfache Signal einer fortgesetzten Partnerschaft: Das nächste Verfahren muss nicht dort beginnen können, wo das bisherige weiterläuft.

Laut Mitteilung vom 8. September bietet Consilio weiterhin RelativityOne und Relativity aiR unter einem erneuerten Mehrjahresvertrag an. Server wird bis zum Ende seiner Verfügbarkeit für neue Verfahren im Januar 2028 angeboten. Bestehende Verfahren und Arbeitsbereiche sollen danach gemäß Relativitys Richtlinie weiter unterstützt werden.

Die Nachricht bestätigt eine Dienstleistungsbeziehung über diese Trennlinie hinweg. Sie kündigt weder eine Sonderverlängerung des Zeitfensters noch einen gleichzeitigen Umzug aller laufenden Verfahren an.

Weiterbetreiben und neu beginnen sind verschiedene Rechte

Die Server-Support-Richtlinie beschränkt 2028 neue Verfahren, neue Arbeitsbereiche und die Zweckänderung bestehender Arbeitsbereiche. Eine besondere schriftliche Erlaubnis ist vorgesehen, wenn RelativityOne einem Kunden nicht zur Verfügung steht. Dass Consilio oder alle Kunden diese Ausnahme erhalten, ist nicht belegt.

Die offiziellen Übergangs-FAQ nennen für neue Server-Verfahren und Arbeitsbereiche lizenzierter Kunden den 31. Dezember 2027 als letzten Tag des bisherigen Zeitfensters. Bestehende Arbeit soll weiter unterstützt werden; derzeit sei keine Einstellung von Server geplant. Wartung und Sicherheitskorrekturen bleiben, neue Funktionen dagegen nicht.

Eine vollständige Abschaltung 2028 daraus abzuleiten, wäre zu weitgehend. Ebenso falsch wäre es, die Vertragsverlängerung mit unveränderten Möglichkeiten für neue Arbeit gleichzusetzen.

Unterstützung hängt auch von der Version ab

Ab dem 1. Januar 2028 müssen die Instanzen laut FAQ die dann aktuelle Server-Version verwenden. Ein bestehendes Verfahren behalten zu können bedeutet nicht, eine nicht mehr unterstützte Installation unverändert lassen zu dürfen. Auch die technische Hilfe ist auf unterstützte Versionen begrenzt.

Datenbank- und Verfahrensmigrationen gehören zudem nicht zum gewöhnlichen Kundensupport. Das beweist nicht, dass Consilio keine separat vereinbarten Migrationsleistungen anbieten kann. Es zeigt aber, weshalb ein fortgesetztes Supportversprechen nicht stillschweigend als bereits bezahltes Umzugsprojekt behandelt werden sollte.

Die Mitteilung enthält weder Preis noch genaues Ende des Mehrjahresvertrags, Zahl bereits migrierter Kunden oder Verteilung der Übergangskosten. Zugang zu aiR ist außerdem kein gemessener Nachweis eines besseren Ergebnisses in einem einzelnen Rechtsfall.

Die operative Aufgabe lautet daher, fortgesetzte Server-Arbeit und den Startort neuer Arbeit auseinanderzuhalten und jeweils Verantwortliche zu benennen. Die Partnerschaft kann diese Aufgabe begleiten; verlängert wird nicht die Freiheit, die Produktgrenze zu ignorieren.