Zusammenfassung
- Die Konsultation zum überarbeiteten CMA-Vorschlag für eine Suchauswahl endete am 9. Oktober; eine endgültige Regel wurde bis zum Redaktionsschluss nicht bekanntgegeben.
- Google würde nach veröffentlichten Kriterien entscheiden, welche konkurrierenden Dienste zugelassen werden. Die Anträge kämen halbjährlich; Entscheidungen und ausführlich begründete Ablehnungen müsste Google der CMA melden.
- Auch KI-Assistenten könnten theoretisch infrage kommen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Der Entwurf belegt weder einen konkreten Antrag noch eine Zulassung.
Die folgenreichste Auswahlentscheidung fällt, bevor Nutzer den Bildschirm sehen: Welche Dienste dürfen überhaupt auf die Liste? Der überarbeitete britische Vorschlag würde Google die erste Prüfung konkurrierender Suchdienste übertragen. Die CMA gäbe den Rahmen vor und beaufsichtigte das Verfahren; Google nähme Anträge entgegen und entschiede über einzelne Anbieter.
Die CMA veröffentlichte den überarbeiteten Entwurf am 23. September 2026 nach einer früheren Konsultationsrunde. Die Frist zur Stellungnahme endete am 9. Oktober um 17 Uhr. Die CMA hatte im September erklärt, sie rechne noch vor Jahresende mit einer Entscheidung. Das war eine Erwartung der Behörde, keine bereits getroffene Entscheidung. Zum Redaktionsschluss war auf der Fallseite keine endgültige Verhaltensanforderung ausgewiesen.
Google müsste dem Entwurf zufolge alle sechs Monate ein faires, belastbares und transparentes Bewerbungsverfahren durchführen. Mindestens zwei Wochen vor Beginn eines Bewerbungsfensters müsste es darüber informieren. Über jeden Antrag wäre innerhalb von zwei Monaten ab Beginn des Fensters zu entscheiden; Antragsteller würden schriftlich benachrichtigt. Sämtliche Entscheidungen gingen an die CMA, Ablehnungen mit ausführlicher Begründung. Die Behörde sagt, diese Berichte sollten ihr ermöglichen, Durchführung und Anwendung der Kriterien zu überwachen. Das macht sie zur Aufsicht über den Ablauf, aber nicht zur unabhängigen Erstprüfstelle.
Für eine Zulassung wären drei Bedingungen vorgesehen: Der Dienst müsste die Bandbreite allgemeiner Suchanfragen einschließlich Websuche abdecken, an den relevanten Zugangspunkten eine funktionierende allgemeine Suche bieten und von einem erheblichen Anteil der britischen Nutzer verwendet werden. Der Entwurf beziffert diesen Anteil nicht. Ein KI-Bestandteil allein sollte laut CMA nicht zum Ausschluss führen; ein Assistent könnte also grundsätzlich infrage kommen, wenn er die übrigen Anforderungen erfüllt. Daraus folgt nicht, dass ein bestimmter Assistent einen Antrag gestellt hat.
Die vorgeschlagenen Bildschirme beträfen bestimmte Chrome-Zugangspunkte und Android-Geräte, auf denen Google Search vorinstalliert und voreingestellt ist. Beim ersten Einrichten oder nach einem größeren Update wäre die Auswahlansicht nicht überspringbar; spätere Hinweise wären überspringbar und begrenzt. Bei höchstens zwölf geeigneten Diensten würden alle angezeigt. Bei mehr als zwölf würden zwölf fair ausgewählt, während die übrigen weiterhin erreichbar blieben. Die Reihenfolge wäre zufällig; Nutzer müssten durch die Liste scrollen, bevor sie bestätigen. Auch diese Einzelheiten sind Teil eines Entwurfs.
Die CMA stützte die Gestaltung unter anderem auf eine qualitative Untersuchung mit 40 selbstständigen und 40 angeleiteten Tests. Die kleine, nicht zufällige Stichprobe erlaubt keine Aussagen über die Häufigkeit im gesamten Nutzerkreis. In den Tests überflogen Teilnehmende häufig Angaben und bemerkten nicht immer, dass unterhalb des sichtbaren Bereichs weitere Anbieter standen. Das ist ein Hinweis für die Gestaltung, keine repräsentative Messung des Nutzerverhaltens.
Ein BTW-Bericht vom März 2026 behandelte Googles frühere Einstufung als Unternehmen mit strategischer Marktstellung und mögliche spätere Eingriffe. Dieser Beitrag behandelt den im September überarbeiteten Vorschlag und das Verfahren, das über die Aufnahme einzelner Konkurrenten entscheiden würde. Er meldet weder eine endgültige Regel noch eine Veränderung von Googles Marktstellung.
Zentrale Quellen
- Die überarbeitete Konsultation samt Entwurf der Verhaltensanforderung.
- Der 72-seitige Entwurf.
- Die von der CMA beauftragte qualitative Nutzerstudie.
- Die Fallseite der CMA mit der weiteren Konsultation vom 23. September und früheren Auflagen.
- Die Mitteilung der CMA zum verschärften Vorschlag.
- Nur ein redaktioneller Denkansatz, kein Beleg für diesen Fall: Heng Lu, Note 42, How a Neutral Bookkeeper Became a Fragile Power. Die Perspektive fragt, wer ein folgenreiches Verwaltungsverfahren kontrolliert; Rechtsgrundlage und Aufgabenteilung hier beruhen auf den Unterlagen der CMA.
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