• Housing Assembly und Foxglove fechten die planungsrechtliche Genehmigung für zwei geplante Rechenzentren in King Air Industria nahe dem Flughafen Kapstadt an
  • Equinix besitzt Grundstücke an dem Standort, doch das Kühlsystem sowie der Wasser- und Strombedarf der geplanten Anlagen wurden nicht offengelegt

Der Sachverhalt

Housing Assembly und Foxglove fechten die planungsrechtliche Genehmigung für zwei geplante Rechenzentren in King Air Industria nahe dem Cape Town International Airport an. Die Organisationen argumentieren, die Anlagen seien nach Planungsvorschriften genehmigt worden, die für Lagerhäuser vorgesehen sind.

Reuters berichtete im Juli, das kommunale Planungstribunal von Kapstadt habe die beiden Anlagen trotz der Einwände der Gruppen genehmigt. Equinix hat bestätigt, in King Air Industria Grundstücke gekauft zu haben, erklärte gegenüber der Financial Times jedoch, dass das Unternehmen für den Standort keine unmittelbaren Entwicklungspläne habe und die Anträge nicht eingereicht habe. Die Financial Times berichtete, in den Planungsunterlagen werde Equinix als Projektentwickler genannt.

Foxglove erklärte im April, seine Einwände beträfen die vorgelegten Angaben zu Wasserverbrauch, Strombedarf, Umweltauswirkungen und Notstromgeneratoren. Dabei handelt es sich um Argumente der Gruppen, nicht um Feststellungen, dass die geplanten Anlagen solche Auswirkungen verursachen würden.

Die allgemeinen Hinweise von Equinix zur Kühlung von Rechenzentren beschreiben luftgekühlte Kältemaschinen als Systeme, die Wärme ohne Wasserverbrauch abführen können, dabei jedoch mehr Strom benötigen als Verdunstungskühlung. Die Flüssigkeitskühlung an den Servern wird darin gesondert als geschlossenes Kreislaufsystem beschrieben. Die Hinweise benennen nicht, welches Kühlkonzept – sofern überhaupt eines – für den Standort in Kapstadt vorgesehen ist.

Die Einordnung

Die Kühlung steht im Zentrum der Frage, warum der Planungsstreit für ein Rechenzentrumsprojekt von Bedeutung ist. Eine Genehmigung für ein Gebäude legt für sich genommen nicht fest, wie viel Wasser oder Strom eine bestimmte Anlage benötigen wird. Dieser Bedarf hängt teilweise vom Kühlsystem ab, und die zu den Vorhaben in Kapstadt verfügbaren Unterlagen nennen das vorgesehene Konzept nicht.

Die allgemeinen Hinweise von Equinix verdeutlichen den Zielkonflikt. Luftgekühlte Kältemaschinen können bei der Gebäudekühlung Wasserverbrauch vermeiden, benötigen aber mehr Strom als Systeme mit Verdunstungskühlung. Sollte das Anfechtungsverfahren dazu führen, dass detailliertere Angaben zum Ressourcenbedarf verlangt werden, müsste der Projektentwickler möglicherweise Teile des Kühlkonzepts früher festlegen und den Strom- und Wasserbedarf auf diese Entscheidung abstimmen. Es gibt keine Belege dafür, dass eine solche Umplanung erfolgt ist oder dass für den Standort ein bestimmtes Kühlsystem ausgewählt wurde.

Für die Leserschaft von BTW könnte das Anfechtungsverfahren bestimmen, wie viele betriebliche Einzelheiten feststehen müssen, bevor diese Rechenzentrumsvorhaben auf Grundlage der bestehenden Genehmigung weiterverfolgt werden können. Sollten weitere Angaben verlangt werden, müssten die Anforderungen an Kühlung, Strom und Wasser möglicherweise klarer definiert werden, bevor die spätere Projektplanung fortgesetzt werden kann.

Worauf zu achten ist

Zu beobachten sind die Entscheidung über die Anfechtung und die Frage, ob die bestehende planungsrechtliche Genehmigung bestätigt, geändert oder zur weiteren Prüfung zurückverwiesen wird. Jede projektspezifische Einreichung, aus der Kühlsystem, Strombedarf, Wasserbedarf oder Notstromerzeugung hervorgehen, würde verdeutlichen, welche Infrastruktur die geplanten Anlagen tatsächlich benötigen würden.