Zusammenfassung
- Der Entwurf vom 1. Oktober hält fest, dass die Verordnung über ein offenes Internet Zugangsanbieter verpflichtet, während KI-Oberflächen Informationen auf der Anwendungsschicht auswählen.
- Stellungnahmen müssen bis zum 11. November auf Englisch eingereicht werden. Der Bericht ist noch ein Entwurf und ändert kein Recht; er fordert eine koordiniertere Anwendung bestehender Regeln.
Zwei Menschen können dieselbe Verbindung nutzen und dennoch auf unterschiedlichen Wegen zu Informationen gelangen. Eine Suchmaschine zeigt geordnete Links; ein KI-Dienst kann einige Quellen auswählen, zusammenfassen und den Nutzer in seiner eigenen Oberfläche halten. Die Verbindung bleibt offen, doch der Weg zu den Quellen verändert sich.
Diese Abgrenzung steht im Mittelpunkt des Entwurfs BoR (26) 141, den BEREC am 7. Oktober zur öffentlichen Konsultation stellte. Der Regulierungsrat hatte ihn auf seinen Sitzungen am 1. und 2. Oktober zur Konsultation angenommen. Das Papier beschreibt generative und agentische KI als neue Vermittlungsschicht: Antwortdienste wählen Informationen aus und präsentieren sie; Agenten können zusätzlich Aufgaben im Namen der Nutzer ausführen.
Der klarste Governance-Punkt betrifft die Reichweite der EU-Verordnung über ein offenes Internet. Laut Entwurf gelten ihre Pflichten für Anbieter von Internetzugangsdiensten auf der Ebene der Netzanbindung. Sie erstrecken sich nicht auf die Bereitstellung von Inhalten und Anwendungen, wo KI-Dienste ihre Vermittlungsmacht ausüben. BEREC zufolge erhält der im Januar 2026 vorgeschlagene Digital Networks Act diese Architektur weitgehend aufrecht. Die Verordnung ist deshalb kein unmittelbar einsetzbares Instrument gegen die im Bericht untersuchte KI-Quellenauswahl.
Diese Zuständigkeitsgrenze besagt weder, dass KI-Antworten rechtswidrig sind, noch, dass das Internet bereits geschlossen wäre. Sie trennt zwei Kontrollflächen. Netzregeln betreffen den Transport von Daten durch den Zugangsanbieter. Eine KI-Oberfläche kann beeinflussen, welche Quellen erscheinen, wie sie wiedergegeben werden und ob Nutzer die Originalseite besuchen. Beide Wirkungen als „Offenheit“ zu bezeichnen, unterstellt nicht, dass dieselbe Vorschrift für sie gilt.
Der Entwurf sagt, die ausgewerteten Belege deuteten darauf hin, dass generierte Antworten den Verkehr zu Originalseiten verringern und Aufmerksamkeit auf weniger Quellen konzentrieren können. Außerdem beschreibt er einen Zielkonflikt: KI-Systeme sind auf Inhalte von Verlagen, Forschenden und gemeinnützigen Organisationen angewiesen, während Zusammenfassungen und automatisiertes Crawling einige Anreize für neue Inhalte schwächen könnten. Das ist eine Zusammenfassung zitierter Arbeiten, kein BEREC-Experiment, das einen kausalen EU-weiten Effekt misst.
Technische Protokolle klären nicht allein, wer verantwortlich ist. Der Entwurf hält MCP und WebMCP für mögliche Mittel, Interoperabilität und Anbieterwechsel zu erleichtern. Zugleich könnten sie den Einfluss der Betreiber nutzerseitiger Oberflächen vergrößern. robots.txt sei das wichtigste Mittel, mit dem Inhaltsanbieter Präferenzen für KI-Crawling ausdrückten; bei Transparenz und Durchsetzbarkeit gebe es jedoch Grenzen. Ein gemeinsamer Konnektor oder Crawling-Hinweis erklärt eine technische Schnittstelle, bestimmt aber weder die zuständige Behörde noch belegt er, was ein Nutzer tatsächlich gesehen hat.
Der Bericht betrachtet mehrere Rechtsrahmen, darunter die Verordnungen über digitale Märkte, digitale Dienste, KI und Daten. BEREC will bestehende Regeln zunächst umsetzen und durchsetzen, ihre tatsächlichen Folgen beobachten und Behörden koordinieren, bevor über erhebliche Regelungslücken entschieden wird. Die Konsultation kann diese Zuständigkeitskarte an konkreten Fällen prüfen: Wer hat ausgewählt, auf welcher Ebene, mit welchem Beleg für veränderten Zugang und unter welcher zuständigen Stelle?
Stellungnahmen sind bis zum Geschäftsschluss am 11. November auf Englisch einzureichen und sollen einen bestimmten Abschnitt oder Absatz benennen. BEREC empfiehlt, die Eingangsbestätigung zu prüfen; fehlt sie, wurde die Stellungnahme nicht erfolgreich übermittelt und sollte erneut eingereicht werden. Geplant sind die Veröffentlichung der Beiträge und eine Zusammenfassung dazu, wie sie in die endgültige Position eingeflossen sind, vorbehaltlich vertraulicher Angaben. Der Entwurf und die Konsultation ändern kein geltendes Recht.
Quellen
- BEREC-Berichtsentwurf BoR (26) 141
- Konsultation und Einreichungsregeln
- BEREC-Mitteilung vom 7. Oktober
- BEREC-Verfahren für öffentliche Konsultationen
- Verordnung (EU) 2018/1971 zur Einrichtung des BEREC
- Verordnung über ein offenes Internet, Verordnung (EU) 2015/2120
- Gesetz über digitale Märkte, Verordnung (EU) 2022/1925
- Gesetz über digitale Dienste, Verordnung (EU) 2022/2065
- Gesetz über künstliche Intelligenz, Verordnung (EU) 2024/1689
- Datengesetz, Verordnung (EU) 2023/2854
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