Summary

  • Bei der Amtsübergabe am 5. Oktober stellte der neue ARTP-Generaldirektor Cheikh Tidiane Sarr ein Programm für datenbasierte Telekomregulierung, Echtzeitmessungen der Dienstqualität und eine Reform des Postsektors vor.
  • Das Gesetz 2018-28 verpflichtet den Generaldirektor bereits zu einem befristeten Leistungsvertrag. Unterzeichner sind die Ministerien für Finanzen und Telekommunikation, das ARTP-Kollegium und der Generaldirektor; eine vom Kollegium ausgewählte unabhängige Stelle bewertet ihn jährlich.
  • Die Governance-Frage lautet, ob Sarrs Ziele im Vertrag und in späteren Berichten konkret werden. Die hier ausgewerteten Quellen nennen weder seine individuellen Zielwerte noch ein Bewertungsergebnis.

Ein weitreichendes Programm braucht Maßstäbe

Sarr übernahm das Amt am 5. Oktober von Dahirou Thiam. Als Leitlinien nannte er Kontinuität, Transformation und einen hohen Ergebnisanspruch. Mit Blick auf 5G, das mögliche 6G, Cloud, das Internet der Dinge, Hochdurchsatzsatelliten und digitale Finanzdienste müsse die ARTP Veränderungen besser vorwegnehmen. Er strebt eine Regulierung der fünften Generation an, die stärker auf Daten, Transparenz, Echtzeitmessungen der Servicequalität und moderne Kontrollinstrumente setzt.

Die senegalesische Presseagentur berichtete, er habe den GEN5-Referenzrahmen der Internationalen Fernmeldeunion genannt und dem Auswahlkomitee die Grundzüge seines Leitungskonzepts vorgelegt.

Sein Programm betrifft auch die Post. Sarr will die Umstrukturierung und strategische Sanierung von SN Poste begleiten, die Finanzierung des Universaldienstes verbessern und zu einem einheitlichen Regulierungsrahmen für Post und Logistik beitragen. Das sind angekündigte Prioritäten, keine abgeschlossenen Reformen. Die Mitteilung zur Amtsübergabe nennt dafür weder Ausgangswerte noch Fristen oder Messgrößen.

Das Gesetz enthält bereits ein formelles Instrument zur Leistungsbewertung. Artikel 237 des senegalesischen Elektronischen Kommunikationsgesetzes, Gesetz 2018-28, unterstellt den Generaldirektor mit Amtsantritt einem Leistungsvertrag. Er gilt für einen festgelegten Zeitraum und wird vom Finanzministerium, dem für Telekommunikation zuständigen Ministerium, dem ARTP-Kollegium und dem Generaldirektor geschlossen. Eine unabhängige, vom Kollegium ausgewählte Stelle bewertet ihn jährlich.

Nach Artikel 233 trifft das Kollegium bestimmte Regulierungsentscheidungen auf Grundlage der vom Generaldirektor vorbereiteten Vorgänge und überwacht die Vertragspflichten. Artikel 234 zählt allgemeine Leitlinien, Aktionsplan, Jahresprogramm und Tätigkeits- sowie Managementberichte zu den Beratungsgegenständen des Kollegium.

Diese Rollenverteilung ist entscheidend. Der Generaldirektor kann die Verwaltung ausrichten und Regulierungsfälle vorbereiten; die im Gesetz genannten Entscheidungen und die Aufsicht über seine vertraglichen Verpflichtungen liegen beim Kollegium. Eine Antrittsrede beweist keine Leistung. Zu prüfen ist vielmehr, ob Ziele, Entscheidungsbefugnis und Bewertung so verbunden sind, dass für jedes Ergebnis eine verantwortliche Stelle erkennbar ist.

Ein laufendes öffentliches Verfahren hat einen eigenen Zeitplan. Die ARTP eröffnete am 30. September, fünf Tage vor der Amtsübergabe, eine Konsultation zur Entwicklung des Sektors und zur Regulierung neuer Akteure und aufkommender Technologien. Auf Grundlage von Artikel 208 bittet sie das digitale Ökosystem, Nutzerverbände und die Öffentlichkeit um Stellungnahmen bis zum 21. Oktober, 18 Uhr in Dakar. Die verfügbaren Belege erlauben es nicht, die Konsultation Sarr zuzuschreiben; sie ist auch noch keine geltende Regel.

Ihr Abschluss wird jedoch zeigen, wie die neue Führung ein bereits begonnenes Beteiligungsverfahren in ihre breitere Technologieagenda einordnet.

Zu beobachten sind deshalb drei Dokumente: eine Auswertung der Stellungnahmen nach dem 21. Oktober, die Ziele im Leistungsvertrag und das Ergebnis der jährlichen Prüfung. Ohne diese Verbindung bleibt „datenbasierte Regulierung“ eine Absicht. Mit ihr lassen sich Telekomqualität und Postdienst getrennt beurteilen.

Quellen