Zusammenfassung
- Ofcom zufolge liegt X’ erster Quartalsbericht offenbar innerhalb der im Mai akzeptierten Zusagen: durchschnittlich 24 Stunden und mindestens 85 Prozent binnen 48 Stunden über drei Monate.
- Die Frist misst Prüfung und Bewertung, nicht die erfolgreiche Entfernung. Ofcom will die Zahlen noch abgleichen und äußert weiter Zweifel an der Wirksamkeit der Reaktion.
Ofcom teilte am 14. Oktober mit, X habe den ersten Quartalsbericht zu Meldungen über mutmaßlich illegale Hass- und Terrorinhalte vorgelegt. Die jüngsten Daten deuteten gegenüber den früher im Jahr ausgewerteten Belegen auf eine bessere durchschnittliche Bearbeitungszeit hin und lägen offenbar innerhalb der von X zugesagten Zeitfenster. Das ist ein Prozesssignal, aber noch kein Ergebnisnachweis.
Im Mai hatte Ofcom die öffentlichen Zusagen von X akzeptiert. Meldungen über mutmaßlich illegale Hass- und Terrorinhalte, die über das dafür vorgesehene britische Meldewerkzeug eingehen, soll X im Dreimonatsmittel binnen 24 Stunden prüfen und bewerten; mindestens 85 Prozent sollen innerhalb von 48 Stunden geprüft und bewertet werden. Außerdem sagte X Quartalsdaten über zwölf Monate zu.
Die Mitteilung vom Oktober nennt weder die Zahl der Meldungen noch den Nenner, fallbezogene Zeitstempel oder eine Löschquote. Ofcom will die Kennzahlen mit eigenen Tests abgleichen und erwartet mindestens eine Fortsetzung der gemeldeten Leistung. Zugleich äußert die Behörde anhaltende Bedenken, ob X illegale Hass- und Terrorinhalte wirksam entfernt; zu einer dauerhaften Zusammenarbeit mit externen Fachleuten gebe es unterschiedliche Rückmeldungen.
Der Unterschied ist wesentlich: „prüfen und bewerten“ bezeichnet einen Schritt der Moderation. Daraus folgt weder, dass ein Beitrag gelöscht wurde, noch dass die Entscheidung richtig war oder die meldende Person wirksame Abhilfe erhielt. Eine Plattform kann die Prüffrist einhalten, während der tatsächliche Ausgang offenbleibt. Die veröffentlichte Mitteilung lässt nicht erkennen, wie oft das im Berichtszeitraum vorkam.
Diese Beobachtung ist von der gesetzlichen Untersuchung gegen X Internet Unlimited Company zu trennen. Sie ist weiterhin offen. In der Aktualisierung vom 14. Oktober erklärte Ofcom, den Fall auf Pflichten zu illegalen Inhalten zu konzentrieren. Bei hinreichendem Grund für die Annahme eines Verstoßes würde zunächst eine vorläufige Mitteilung ergehen, auf die X vor einer endgültigen Entscheidung antworten kann. Bisher hat Ofcom keine Feststellungen getroffen. Der Quartalsbericht entscheidet weder diese Untersuchung noch die Einhaltung sämtlicher Pflichten aus dem Online Safety Act.
Eine weitere Auswertung erwartet Ofcom Anfang 2027, wenn zusätzliche Unternehmensdaten vorliegen. Bis dahin belegt der erste Bericht lediglich, dass die von X gemeldeten Zeitwerte offenbar in den vereinbarten Grenzen liegen. Eine konsistente und wirksame Entfernung schädlicher Inhalte ist damit nicht belegt.
Quellen
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