Zusammenfassung
- Die USA wollen ITU-Resolution 214 von künstlicher Intelligenz auf „Superintelligenz“ umstellen. Die Union dürfte in diesem Bereich weder politische, rechtliche, regulatorische noch ethische Rahmenwerke mitentwickeln; ihre Arbeit bliebe auf Telekommunikation und IKT begrenzt.
- Für neue Superintelligenz-Projekte in AI for Good und vergleichbare Vorhaben außerhalb der Studiengruppen wäre vorab der ITU-Rat zuständig. Die Plattform soll sich aus außerbudgetären Mitteln finanzieren.
Der US-Vorschlag hat einen ungewöhnlichen Maßstab: größeres Wort, kürzere Leine. Aus „künstlicher Intelligenz“ wird im Titel „Superintelligenz“. Gleich darunter verbietet ein neuer Absatz der ITU, an politischen und rechtlichen Rahmen, Governance, Regulierung oder Ethik für dieses Feld mitzuschreiben. Netztechnik untersuchen: ja. Gesellschaftliche Spielregeln entwerfen: an diesem Schreibtisch nicht.
Die Fassung von 2022 band KI-Arbeit bereits an Auftrag und Fachkenntnis der ITU. Sie nannte Forschung, Informationsaustausch, Ausbildung, ein Telekom-Ökosystem und jährliche Berichte an den Rat. Der amerikanische Text macht aus dieser allgemeinen Selbstbegrenzung ein prüfbares Verbot. Ein Sekretariat kann ein neues Regelprojekt dann nicht allein mit dem Hinweis auf technische Zuständigkeit unter das ITU-Dach holen.
Dazu kommen Genehmigungen vor dem Start. Für jede Superintelligenz-Initiative, Beratungsgruppe oder jedes Projekt über AI for Good soll der Rat zustimmen. Außerhalb der Studiengruppen sollen auch Projekte und Partnerschaften durch diese Tür. Die Direktoren der drei Büros würden jährlich ihren Sektorbeiräten über SI-Aktivitäten berichten und für vom Sekretariat geführte Vorhaben außerhalb der Studiengruppen Zustimmung einholen. AI for Good soll sich über Mittel außerhalb des Regelhaushalts tragen, auch über freiwillige Beiträge für Arbeitszeit des Personals, und sich auf Einführung und Nutzung von SI konzentrieren. Im ITU-Register steht das als Vorlage für November.
Auf derselben Konferenz liegt eine andere Fassung der Resolution. China, Indien und Viet Nam bleiben bei KI und wollen internationale Standards, Leitlinien und gute Praxis für sichere und verlässliche Anwendungen in Telekomnetzen ergänzen. Das Register zu Dokument 89 nennt denselben Sitzungstermin. Dort wird der technische Arbeitsauftrag ausgebaut; die USA zeichnen Zuständigkeitsgrenzen und Genehmigungswege ein. Zwei Änderungsstifte liegen neben demselben alten Text.
Eine entscheidende Vokabel bleibt im US-Entwurf ohne Definition: Wann wird KI zur „Superintelligenz“? Das Wort soll Verbot und Genehmigungspflicht auslösen. Ein fertiger Beschluss muss den Mitarbeitern sagen, wann ein Antrag zum Rat gehört. Die eigentliche Abstimmung in Doha gilt daher nicht einer Zukunftsprognose, sondern der heutigen Verteilung von Startrecht und Aufsicht.
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