Zusammenfassung

  • Mit dem Vertrag von 1999 erhielt ein US-Unternehmen exklusive kommerzielle Rechte, Namen der zweiten Ebene unter .tv zu registrieren. Die Unterlagen beschreiben eine Lizenz und einen Registerbetrieb, keinen Verkauf der nationalen Delegierung in der DNS-Rootzone.
  • Regierung und Unternehmen berichten über Zahlungen, Beteiligung und Registrierungen, verwenden aber unterschiedliche Quoten für Tuvalus Anteil. Sie belegen nicht, dass .tv-Einnahmen allein Tuvalus UN-Beitritt finanzierten.

Zwei Buchstaben erfüllten zwei Aufgaben. Im Domain Name System bezeichnete .tv die nationale Top-Level-Domain Tuvalus. Auf dem Markt konnten dieselben Buchstaben als einprägsame Endung für Kundendomains verkauft werden. Wer den Vertrag verstehen will, muss diese Ebenen auseinanderhalten.

Der aktuelle Root-Zone-Eintrag der IANA führt .tv als länderspezifische Top-Level-Domain und nennt den 18. März 1996 als Registrierungsdatum. Er bildet nicht die gesamte Verwaltungsgeschichte ab. Eine im ICANN-Archiv erhaltene Unternehmensunterlage beschreibt ein späteres Geschäft: The .TV Corporation International aus Pasadena bezeichnete sich aufgrund einer Vereinbarung mit Tuvalus Regierung als weltweit exklusives Register für .tv-Namen der zweiten Ebene.

Laut der Unterlage stellte Idealab im November 1999 die erste Finanzierung bereit; Registrierungen begannen im April 2000. Das Unternehmen beschrieb die Vereinbarung als exklusive, unbefristete Lizenz. Tuvalu habe eine bedeutende Minderheitsbeteiligung, einen Sitz im Vorstand und Barzahlungen erhalten. Das ist die Darstellung des Unternehmens über sein Geschäft. Der ursprüngliche Vertrag mit der Regierung ist in den zugänglichen Unterlagen nicht enthalten.

Tuvalus Regierung legte später bei einer UN-Konferenz ihre eigene Darstellung vor. Der Länderbericht von 2001 sagt, die Vereinbarung sei im November 1999 unterzeichnet worden. Bei Unterzeichnung seien eine Million US-Dollar fällig gewesen; ab Januar 2000 hätten vierteljährlich jeweils eine Million US-Dollar gezahlt werden sollen. 250.000 US-Dollar jeder Zahlung seien in den ersten fünf Jahren treuhänderisch zurückgelegt worden. Derselbe Bericht nennt eine Einmalzahlung von 19,3 Millionen australischen Dollar im Februar 2000 und rund drei Millionen australische Dollar an bis Juli kumulierten Quartalseinnahmen.

Die Beträge stehen in unterschiedlichen Währungen und dürfen nicht zu einer einzigen Zahlungsreihe zusammengezogen werden.

Auch die Beteiligungsquote wird unterschiedlich gemessen. Der Regierungsbericht nennt 20 Prozent der Stammaktien. Die Kapitaltabelle des Unternehmens weist die Regierung im September 2000 mit 14,92 Prozent des Gesamtkapitals aus. Stichtag und Nenner unterscheiden sich; die verfügbaren Quellen erklären die Abweichung nicht. Deshalb sollten die Zahlen ihren jeweiligen Quellen zugeordnet bleiben, statt sie zu einem Mittelwert zu verschmelzen.

Der Antrag des Unternehmens bei der ICANN zeigt, wie es das Geschäft präsentierte. Bis zum 25. September 2000 seien mehr als 100.000 .tv-Namen registriert gewesen; über 45 Prozent davon kämen von außerhalb der USA. Das sind Angaben des Antragstellers, keine unabhängig geprüfte Zählung. Sie erfassen Registrierungen, nicht Nutzer, Videostreams oder öffentlichen Nutzen. Die Unterlage stellt Marketing und Registerbetrieb als verbundene Geschäftsfunktionen dar.

Am 5. September 2000 nahm die UN-Generalversammlung Tuvalu als 189. Mitglied auf. Der Beschluss dokumentiert die Aufnahme, führt sie aber nicht auf .tv-Einnahmen zurück. Zeitgenössische Berichte verbanden die neuen Domain-Einnahmen mit Tuvalus Staatsfinanzen und Mitgliedsbeiträgen. Die verfügbaren Unterlagen belegen nicht, dass diese Einnahmen allein den Beitritt ermöglichten.

Die Unterscheidung ist wichtig. Die Unternehmensunterlage behandelt Betrieb und Verkauf von Namen der zweiten Ebene. Der IANA-Eintrag betrifft die Top-Level-Domain in der DNS-Rootzone. Die verfügbaren Dokumente stützen eine kommerzielle Vereinbarung über Registrierung und Vermarktung von .tv; sie belegen nicht, dass Tuvalu das Eigentum an seiner Länderkennung übertragen oder auf jede Entscheidung zur Root-Zone-Delegierung verzichtet hat. Wer von einem „Verkauf von .tv“ spricht, vermischt verschiedene Ebenen.

Quellen und Grenzen

Der Lizenzvertrag selbst wurde nicht gefunden. Die Registrierungszahlen stammen vom Unternehmen; die Beteiligungsquoten verwenden verschiedene Nenner; und die UN-Resolution verbindet die Aufnahme nicht mit den Domain-Einnahmen. Die Quellen belegen weder eine unabhängig bestätigte Zahl der Registrierungen noch tatsächliche Videonutzung, den fiskalischen Nettowert nach Kosten oder die Verwendung jeder Zahlung.