Zusammenfassung

  • Die SEC schlägt vor, Regel 206(4)-5 aufzuheben. Sie kann Anlageberater nach bestimmten politischen Spenden zwei Jahre lang daran hindern, von einem öffentlichen Auftraggeber Vergütung zu erhalten. Auch die besonderen Aufzeichnungspflichten zu diesen Spenden sollen entfallen.
  • Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Stellungnahmen sind bis zum 9. November möglich. Die Governance-Frage lautet, ob eigene Richtlinien der Unternehmen und die verbleibenden Gesetze überprüfbare Schutzmaßnahmen sichern können, ohne die breite Belastung der heutigen Regel.

Mit dem Verfahren S7-2026-31 will die Securities and Exchange Commission einen bundesweiten Auslöser abschaffen, der bestimmte politische Spenden mit der Vergütung von Anlageberatern für öffentliche Mandate verknüpft. Die SEC veröffentlichte den Vorschlag am 3. September und im Federal Register am 10. September. Im Register steht das Vorhaben weiterhin als Regelvorschlag; Stellungnahmen können bis zum 9. November 2026 eingehen. Die Kommission hat die geltende Regel noch nicht aufgehoben.

Regel 206(4)-5 sieht grundsätzlich eine zweijährige Vergütungssperre vor, wenn ein Berater oder eine erfasste nahestehende Person an bestimmte Amtsträger oder Kandidaten spendet, die die Auswahl eines Beraters durch eine öffentliche Stelle beeinflussen können. Sie beschränkt außerdem bestimmte Formen der Anwerbung und Koordination bei öffentlichen Aufträgen. Ausnahmen gelten etwa für geringe Spenden; außerdem können Berater eine Befreiung beantragen. Regel 204-2 verpflichtet registrierte Berater, bestimmte Angaben zu erfassten Personen, öffentlichen Kunden, Spenden und Zahlungen an Vermittler öffentlicher Aufträge aufzubewahren.

Der Vorschlag würde Regel 206(4)-5 aufheben und die dazugehörigen Spendenaufzeichnungen aus Regel 204-2 streichen. Die Betrugsverbote und Treuepflichten des Advisers Act, die Compliance-Regel und der Ethikkodex blieben bestehen. Auch eigenständige Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze zu Korruption, öffentlicher Beschaffung und Wahlkampffinanzierung würden nicht verdrängt. Die SEC erwartet, dass Unternehmen Risiken weiter über an ihr Geschäft angepasste Richtlinien und Verfahren steuern.

Andere Unterlagen — etwa Compliance-Richtlinien, jährliche Überprüfungen, Nachweise zum Ethikkodex und Kundenvereinbarungen — müssten weiterhin aufbewahrt werden und stünden der SEC bei Prüfungen zur Verfügung.

Die Begründung der SEC betrifft konkrete Vollzugsprobleme. Die Regel sei komplex; erfasste Personen und zuständige Amtsträger ließen sich mitunter schwer bestimmen. Eine geringe Spende oder eine Spende vor einer Anstellung könne die Besetzung einer Stelle oder die Verfügbarkeit von Beratern für öffentliche Pensionsfonds beeinträchtigen, obwohl kein erhebliches Risiko eines Fehlverhaltens bestehe. Die SEC verweist auch auf Unternehmen, die Spenden weitergehend untersagen als vorgeschrieben, was rechtmäßige politische Betätigung einschränken könne.

Das sind die Einschätzungen und Berechnungen der SEC, kein Beleg dafür, dass jede Spende folgenlos oder jede bestehende Kontrolle überzogen ist.

Die Alternative ist nicht Regellosigkeit. An die Stelle einer einheitlichen bundesweiten Folge nach einem bestimmten Ereignis und der dafür vorgesehenen Aufzeichnungen träten Kontrollen, die jeder Berater selbst festlegt, neben allgemeinen Pflichten aus dem Wertpapierrecht und anderen einschlägigen Gesetzen. Das kann besser zu den konkreten Risiken eines Unternehmens passen. Zugleich könnten Schutzvorkehrungen und Prüfunterlagen zwischen Firmen und Bundesstaaten schwerer vergleichbar werden.

Die öffentliche Akte zeigt den Unterschied zwischen Beteiligung und Entscheidungsbefugnis. Sie enthält Stellungnahmen und Vermerke von SEC-Mitarbeitern zu Treffen. In einem Beitrag vom 16. Oktober spricht sich der unabhängige Berater Michael W. Bishop gegen eine vollständige Aufhebung aus. Er argumentiert, eine vorbeugende Sperre könne Einflussnahmen erfassen, die sich nur schwer als vollzogener Austausch beweisen lassen. Das ist die Position eines einzelnen Kommentators, weder eine repräsentative Umfrage noch eine Feststellung der SEC.

Ein Vermerk über ein Treffen mit dem Investment Company Institute dokumentiert die Beteiligung, nicht die Zustimmung der Kommission. Die Regulierungsentscheidung liegt weiterhin bei der SEC-Kommission.

Der Vorschlag fragt auch nach gezielteren Änderungen: Sollten Spendengrenzen, Definitionen, Rückblickzeiträume, die zweijährige Sperre oder die aufzubewahrenden Unterlagen angepasst werden? Das sind zur Diskussion gestellte Alternativen, keine beschlossenen Anforderungen. Zu beobachten ist, ob Stellungnahmen weniger belastende, aber prüfbare Kontrollen benennen und ob eine endgültige Entscheidung vergleichbare Spendenaufzeichnungen erhält.

Quellen