Zusammenfassung

  • Die SEC schlägt eine bedingte Kategorie für Trust-Unternehmen der Bundesstaaten vor; eine Zulassung allein würde nicht jedes Unternehmen für Krypto-Verwahrung qualifizieren.
  • Berater und Fonds müssten vor der Beauftragung und jährlich Landesrecht, Schutzrichtlinien, geprüfte Abschlüsse, Kontrollbericht und Vermögenstrennung dokumentieren.

Der Status als Trust-Unternehmen nach dem Recht eines Bundesstaats kann treuhänderische Befugnisse verleihen, beantwortet aber nicht automatisch, ob das Landesrecht die Verwahrung von Kryptoanlagen erlaubt. Der SEC-Vorschlag würde diese Prüfung in die dokumentierte Auswahl durch Berater und regulierte Fonds aufnehmen.

Die SEC legte den Entwurf am 1. Oktober 2026 vor; im Federal Register erschien er am 6. Oktober unter S7-2026-35. Vorgesehen ist eine zusätzliche Verwahrkategorie für Trust-Unternehmen der Bundesstaaten, beschränkt auf Kryptoanlagen und verbundene Barmittel, sofern keine bestehende Bankdefinition greift. Der Text bleibt ein Vorschlag; Stellungnahmen sind bis zum 7. Dezember möglich.

Die Definition verlangt Gründung nach Landesrecht, Aufsicht und Prüfung durch eine staatliche Behörde mit Bankenaufsicht sowie die Erlaubnis zu treuhänderischen Befugnissen. Die SEC fragt, ob weitere staatlich beaufsichtigte Unternehmen erfasst und Prüfungsintervalle festgelegt werden sollten.

Vor Beauftragung und jährlich müsste ein Berater oder Fonds schriftlich festhalten, dass nach angemessener Prüfung eine vernünftige Grundlage für die Annahme besteht, das Unternehmen sei nach Landesrecht zur Krypto-Verwahrung befugt. Gutachten oder Unternehmenserklärungen könnten stützen, die Prüfung des Unternehmens und der maßgeblichen Normen aber nicht ersetzen. Die Akte müsste umgesetzte Schutzrichtlinien gegen Diebstahl, Verlust, Missbrauch und Veruntreuung belegen, einschließlich privater Schlüssel und Cybersicherheit.

Zu prüfen wären außerdem der geprüfte Jahresabschluss und der jüngste Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über interne Kontrollen. Kundenvermögen müsste vom Eigenvermögen getrennt und die Trennung bei regulierten Fonds vertraglich festgehalten werden. Das sind vorgeschlagene, noch nicht geltende Bedingungen.

Die SEC sieht eine praktische Grenze: Einige Bundesstaaten haben besondere Krypto-Verwahrregeln, viele nicht. Ihre Analyse erwartet kostspielige oder unklare Rechtsprüfung und mögliche Fälle, in denen keine vernünftige Grundlage gebildet werden kann. Das sind Prognosen, keine gemessenen Ergebnisse. Der Entwurf wäre kein pauschales Bundes-Gütesiegel; jeder Fall hinge von Landesrecht und laufenden Nachweisen ab.

Quellen