Zusammenfassung

  • Ofcom fragt Fachleute bis zum 29. Oktober 2026 nach ihrer Eignung für spätere Prüfberichte. Die Markterkundung benennt weder einen bestellten Gutachter noch einen fertigen Bericht.
  • Nach Section 104 ernennt Ofcom die Fachperson selbst oder benennt beziehungsweise genehmigt die Wahl des Diensteanbieters. Ofcom legt die Untersuchungsfragen fest, der Anbieter zahlt. Vor bestimmten Technik-Anordnungen schreibt Section 122 eine von Ofcom bestellte Fachperson vor.

Wer zahlt, darf die Fragen nicht allein aussuchen

Ein Unternehmen zahlt für die Untersuchung seines eigenen Dienstes. Im normalen Beratungsmarkt wäre das ein ziemlich gutes Argument, um den Auftrag selbst zu formulieren. Section 104 des Online Safety Act gibt dieses Recht Ofcom. Die Behörde kann die fachkundige Person direkt bestellen. Sie kann auch den Diensteanbieter zur Bestellung verpflichten; dann benennt sie die Person oder muss den Vorschlag des Anbieters genehmigen. Die Gegenstände des Berichts legt Ofcom fest. Vergütung und Auslagen zahlt der regulierte Dienst unmittelbar an die Fachperson.

Im Branchenbulletin vom Oktober sucht Ofcom Organisationen und Fachleute aus Technik, Risiko, Regulierung und Prüfung. Der Fragebogen zur vorläufigen Markterkundung schließt am 29. Oktober. Damit wird ein möglicher Expertenmarkt sichtbar, noch kein konkreter Fall. Das Bulletin nennt keinen ausgewählten Auftragnehmer, keine untersuchte Plattform und keinen erstellten Bericht. Zwischen Anbieterumfrage und regulatorischem Eingriff liegt mehr als eine höfliche E-Mail.

Ofcoms geltende Leitlinie zu Informationsbefugnissen sieht solche Berichte vor allem bei schweren oder komplexen Sachverhalten vor und seltener als einfache Informationsverlangen nach Section 100. Sie können einem möglichen Rechtsverstoß oder dessen Risiko nachgehen. Ofcom prüft Qualifikation, Unabhängigkeit oder das Fehlen von Interessenkonflikten sowie den Schutz vertraulicher Informationen. Gewöhnlich verlangt die Behörde einen Entwurf und kann Zwischenstände anfordern. Externes Fachwissen wird damit in einen behördlich geführten Untersuchungsrahmen gesetzt.

Zwei Wege zur Person, ein Weg zur Rechnung

Schlägt der Anbieter einen Gutachter vor, darf er laut Leitlinie die Kosten berücksichtigen. Die Auswahl wird aber nicht allein durch den günstigsten Preis entschieden. Ofcom prüft Eignung und mögliche Konflikte und muss zustimmen. Beim anderen Weg bestellt die Behörde selbst. Section 104 verlangt angemessene Unterstützung vom Anbieter, relevanten gegenwärtigen und früheren Beschäftigten sowie anderen betroffenen Internetdiensten. Der Gutachter erhält damit einen Zugang zu Belegen, der über die vom Unternehmen vorbereitete Präsentation hinausgehen kann. Ausstehende Beträge können gerichtlich beigetrieben werden.

Kosten und Reichweite der Untersuchung gehören zusammen. Ein umfangreicher technischer Auftrag kann für einen kleinen Anbieter erheblich sein. Ein zu knappes Honorar kann die Prüftiefe beschneiden. Für Ofcom erweitert bezahltes externes Fachwissen die Untersuchungskapazität, ohne jede Spezialfähigkeit im Haus aufzubauen. Entscheidend ist, wie Auftrag, Honorar und Konfliktprüfung später tatsächlich aussehen. „Unabhängig“ ist kein Zauberwort, das schlechte Anreize unsichtbar macht.

Bei einer besonders weitreichenden Maßnahme zieht das Gesetz die Auswahl enger. Section 122 fordert den Bericht einer von Ofcom bestellten Fachperson, bevor Ofcom eine Anordnung nach Section 121 zu terroristischen Inhalten oder sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern erlassen darf. Der Bericht soll die Entscheidung über die Anordnung und ihren Inhalt unterstützen. Die Entscheidung trifft Ofcom. Anders als im allgemeinen Section-104-Weg darf der Anbieter die Fachperson hier nicht selbst zur Genehmigung vorschlagen. Die Rechnung bleibt dennoch bei ihm.

Die öffentlichen Unterlagen belegen bislang das Instrument und die Suche nach Fachleuten. Interessant wird der erste wirkliche Auftrag: Auswahlweg, Untersuchungsgegenstand, Konflikterklärung, Vergütung und die spätere Entscheidung der Behörde. Erst diese Kette zeigt, ob eine bezahlte Außenprüfung die Behörde schärfer sehen lässt oder bloß ein weiteres teures Dokument produziert.