Zusammenfassung

  • Die am 8. September unterzeichnete Exekutivanordnung 658 verlangt für erfasste Genehmigungen die Einhaltung des Juni-Rahmens und eine Vereinbarung über Vorteile für die örtliche Gemeinschaft.
  • Vorgaben zu Großlasttarifen und Ausgleichszahlungen für fehlenden sauberen Strom sind noch umzusetzen. Die Anordnung enthält weder ein pauschales Bauverbot noch einen festen neuen Gebührensatz.

Aus einer Zusage wird eine Voraussetzung

Ein Grundstück und eine Anschlussanfrage sind noch kein genehmigungsfähiges Rechenzentrum. Massachusetts verschärft diese Unterscheidung. Nach der von Maura Healey unterzeichneten Exekutivanordnung 658 dürfen die zuständigen staatlichen Stellen erfassten Antragstellern keine Genehmigungen oder Zulassungen erteilen, bevor sie die Konformität mit dem staatlichen Rahmen und eine passende Vereinbarung über örtliche Vorteile nachweisen.

Ein einseitiger Katalog guter Absichten genügt nicht. Antragsteller müssen das Office of Environmental Justice and Equity (OEJE) konsultieren, die Vereinbarung zur Prüfung vorlegen und dessen schriftliche Stellungnahme mit einreichen. OEJE beurteilt die Übereinstimmung mit seinen Standards. Die Regierungsmitteilung spricht von örtlicher Zustimmung. Der maßgebliche Text verlangt eine Vereinbarung mit wichtigen Beteiligten und die genannte Prüfung, nicht automatisch einen Bürgerentscheid für jedes Vorhaben.

Die Anordnung trat mit der Unterzeichnung am 8. September in Kraft. Ihre Definition erfasst anschließend neu gebaute oder erweiterte Anlagen. Bei Neubauten nennt sie eine elektrische Spitzenlast von mehr als 25 MW; für Erweiterungen führt sie gesondert einen Zuwachs um 25 MW an. Für qualifizierte Vorhaben mit direktem Bezug zu akademischer Forschung, medizinischer Versorgung oder staatlich geförderten Programmen sind gemeinsam genehmigte Ausnahmen möglich. Bestehende Rechenzentren werden damit nicht unterschiedslos sämtlich erfasst.

Noch kein fertiges Preisschild

MassDEP muss Verfahren entwickeln, die ausreichend zusätzliche neue, anrechenbare saubere Stromerzeugung zur Deckung des Jahresverbrauchs sicherstellen. Das ist weder eine stundengenaue Deckungspflicht noch die Forderung nach einem eigenen Kraftwerk auf dem Grundstück.

Bis zum 31. Dezember 2026 muss die Behörde Schritte zur Einrichtung einer alternativen Zahlung bei Fehlmengen unternehmen. Die Einnahmen sollen einem Ratepayer Protection Fund zugutekommen und Strombeschaffungskosten für Kunden mindern. Einen Zahlbetrag legt die Anordnung nicht fest.

Daneben soll das Department of Public Utilities Großlasttarife priorisieren, damit andere Kunden nicht die für Rechenzentren benötigten Verteilnetzausbauten bezahlen. Gebühren, Einlagen oder andere Anforderungen sollen spekulative Vorhaben aus Anschlusswarteschlangen herausfiltern. Daraus folgt weder, dass ein endgültiger Tarif vorliegt, noch dass Warteschlangen bereits kürzer geworden sind.

Der belastbare Marktimpuls liegt im früheren Nachweis von Verpflichtungen. Örtliche Vorteile, Energiekostenverteilung und Genehmigungsfähigkeit rücken zusammen. Die Anordnung belegt keine konkrete Projektabsage, Kapitalabwanderung oder bereits gesunkene Haushaltsrechnung.