Zusammenfassung

  • M. Andri Setiawan und David Aditya Yoga Pratama wollten jede neue oder erstmalige IPv4-Zuteilung durch APNIC und nationale Internetregistries automatisch mit IPv6 verbinden. Für dessen Einsatz sollte eine Frist von zwei Jahren gelten.
  • Bei einem späteren IPv4-Antrag wäre der Stand des IPv6-Einsatzes nachzuweisen gewesen. APNIC sah die Folgen einer Fristverletzung als ungeklärt an. Auf der APNIC 57 fand der Vorschlag keinen Konsens; im September 2024 wurde er aufgegeben.

Man bestellt IPv4 und bekommt IPv6 gleich mit eingepackt. Auf der Tüte steht: binnen zwei Jahren verwenden. So lässt sich der Vorschlag vom Januar 2024 von M. Andri Setiawan und David Aditya Yoga Pratama zusammenfassen. APNIC und nationale Internetregistries sollten bei jeder neuen oder ersten IPv4-Delegation automatisch eine passende IPv6-Allokation oder -Zuweisung vornehmen.

Der Eingriff lag weniger im zusätzlichen Adressblock als in der fehlenden Wahl. APNIC hielt in seiner Folgenabschätzung fest, dass kombinierte Anträge und IPv6 per Klick im MyAPNIC bereits möglich waren. Der Entwurf hätte aus dieser Möglichkeit eine Regel gemacht. Bei einem späteren IPv4-Antrag müsste der Inhaber den Stand der IPv6-Einführung darlegen. Öffentlich sichtbare Routingdaten sollten bei der Überprüfung helfen können.

Eine Frist ohne festgelegte Folge ist eine Uhr ohne Wecker. APNIC fragte ausdrücklich, ob nach zwei Jahren ohne Einführung nur der IPv6-Block entzogen würde, auch der mitgelieferte IPv4-Block oder etwas anderes geschähe. Für einen Netzbetreiber sind das grundverschiedene Risiken. Der Verlust eines ungenutzten IPv6-Blocks lässt sich anders planen als eine mögliche Wirkung auf benötigte IPv4-Adressen. Die Unklarheit stand damit mitten im Mechanismus.

Auch die Rechnung konnte sich ändern. Nach APNICs Einschätzung hätte die Kombination aus einem /23-IPv4- und einem /32-IPv6-Block eine höhere Gebührenstufe auslösen können. Die Verfasser wollten den IPv6-Einsatz beschleunigen. Ihr Mittel verband jedoch automatische Vergabe, mögliche Mehrkosten und einen späteren Nachweis. Dafür sollte sogar das Vergabesystem umgebaut werden: Die Auswahl zwischen IPv4, IPv6 und beidem wäre weggefallen. Wer den Warenkorb nicht selbst füllt, will wenigstens den Kassenbon vorher sehen.

Am 29. Februar 2024 auf der APNIC 57 kam kein Konsens zustande. Die Vorsitzenden gaben prop-158 am 6. September auf, ohne es auf der APNIC 58 weiter zu beraten. Es wurde keine geltende Regel. Der Entwurf zeigt dennoch, warum IPv6-Einführung nicht mit der Übergabe eines Blocks erledigt ist: Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung, ihre Messung und die klar festgelegte Folge eines Versäumnisses.