Zusammenfassung
- Bundesbehörden dürfen bei Ausschreibungen mit Frist vor dem 1. März 2027 keine neuen Verträge mit KPMG schließen; die vereinbarte Pause läuft bis zum 28. Februar.
- Der unabhängige Bericht stellt fest, dass der Bund weder die Erfassung aller relevanten Lieferantenmeldungen und Kodexverstöße sicherstellen noch eine vollständige Übersicht der festgestellten Verstöße erstellen kann.
87.112 Verträge und Vertragsänderungen, 13.835 Unternehmen und ein Gesamtwert von 117,2 Milliarden australischen Dollar: So groß war das Beschaffungsvolumen des Bundes im Finanzjahr 2025/26. Der am 2. November veröffentlichte Prüfbericht zu KPMG stellt dazu eine unbequeme Frage.
Wenn Aufsicht auf so viele Behörden und Verträge verteilt ist, kann die Regierung dann erkennen, welche Lieferanten gegen ihre Regeln verstoßen haben und was sie daraus gemacht hat?
Der Bericht gibt eine konkrete Antwort: Das Commonwealth kann keine vollständige Übersicht der Lieferanten vorlegen, die nach dem Supplier Code of Conduct als nicht regelkonform festgestellt wurden. Die Fälle werden von den jeweiligen Vertragsbehörden bearbeitet. Der Bericht fand keine bundesweite Absicherung, mit der sich nachweisen ließe, dass alle wichtigen Meldungen und möglichen Verstöße erkannt und angemessen verfolgt werden. Das Ergebnis ist kein bloßer Mangel an schöner Statistik.
Die Regierung kann ähnliche Fälle schwer vergleichen und trägt laut Prüfer das erhebliche Risiko, dass unethische Lieferanten weiterhin Bundesaufträge erhalten.
KPMG wurde zum Anlass für die Untersuchung, nachdem am 24. März 2026 im Senat Vorwürfe zu Verhalten, Führung und Kultur der Firma erhoben worden waren. Das Finanzministerium ernannte den unabhängigen Prüfer am 24. Juni; am 14. Oktober erhielt der Ministeriumssekretär den Bericht. Der Prüfer kam zu dem Schluss, KPMG habe auf die Sorgen einer hinweisgebenden Person nicht angemessen reagiert. Die Bearbeitung sei zersplittert gewesen, ohne klare Zuständigkeit und ohne rechtzeitige Zusammenführung mehrerer Warnsignale. Der Bericht untersucht Führung, Kultur und den internen Umgang mit dem Hinweis.
Die Bundesbeschaffung ist dezentral organisiert. Jede Stelle verwaltet ihre eigenen Verträge und die dazugehörigen Hinweise. Das kann Fachurteile dorthin legen, wo die Leistung eingekauft wird. Es schafft aber keinen automatischen Gesamtblick. Zwischen einem lokalen Vertrag, der Richtlinienverantwortung des Finanzministeriums und möglichen Aufsichtsbehörden gibt es Übergaben; die Aufzeichnungen folgen diesen Grenzen.
Dabei existieren bereits zwei wichtige Instrumente. Seit dem 19. Mai 2023 verpflichten Vertragsklauseln zur Meldung signifikanter Ereignisse einen Anbieter, der betroffenen Behörde bestimmte schwerwiegende Umstände sofort mitzuteilen. Der Commonwealth Supplier Code of Conduct gilt seit dem 1. Juli 2024 für Anbieter, die unter Verträgen mit den von den Beschaffungsregeln erfassten Stellen arbeiten. Er umfasst Erwartungen an Integrität und Verantwortlichkeit. Der Bericht wendet den Code nicht rückwirkend auf die früheren Ereignisse an, sondern fragt, ob die heutige Architektur funktioniert.
Die Meldeklausel regelt zunächst die Beziehung zwischen Lieferant und Vertragsbehörde. Sie beantwortet nicht, wohin eine außenstehende Person vertrauliche Informationen über mögliches Fehlverhalten schicken soll. Der Prüfer fand dafür keine einheitliche, gut erkennbare erste Anlaufstelle. Je nach Sachverhalt können die Vertragsbehörde, das Finanzministerium, eine Regulierungsbehörde, die nationale Antikorruptionskommission oder der Commonwealth Ombudsman zuständig sein. Kleinere Stellen können außerdem zu wenig Personal für eine unabhängige Untersuchung haben oder selbst in einem Interessenkonflikt stehen.
Auch die Lieferanten selbst sind bei ihren Pflichten unsicher. Der Bericht nennt Fragen nach der Schwelle für eine Meldung, dem nötigen Detailgrad, dem richtigen Zeitpunkt und dem Einfluss rechtlicher Beschränkungen. Wenn diese Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden, werden vergleichbare Probleme verschieden gemeldet und behandelt. Ein ausgefülltes Formular sagt dann wenig darüber, ob ein Risiko weitergereicht, untersucht und in einer Vergabeentscheidung berücksichtigt wurde.
Die separate KPMG-Maßnahme hat dagegen einen klaren Umfang und ein festes Datum. Behörden, die den Commonwealth Procurement Rules unterliegen, dürfen mit KPMG keine neuen Verträge schließen, wenn die Markterkundung vor dem 1. März 2027 endet. Das umfasst neue Aufträge unter Rahmenvereinbarungen sowie Drittverträge, in denen KPMG als Unterauftragnehmer benannt wird. Andere Stellen sind nur zu einem ähnlichen Vorgehen aufgefordert.
Die Regel erlaubt weiterhin Änderungen bestehender KPMG-Verträge, einschließlich genehmigter Verlängerungen, und die laufende Lizenzierung oder den Verkauf firmeneigener Produkte, die Behörden bereits einsetzen. Das Finanzministerium nennt Finanzberichtsmodelle, die von mehreren Ressorts verwendet werden. Die Ausnahme zeigt, dass die Regierung neue Geschäftsbeziehungen begrenzen kann, ohne laufende Leistungen sofort zu kappen. Sie lässt zugleich die Frage offen, wie diese Produkte langfristig bewertet und ersetzt würden; der Prüfbericht beziffert weder eine Ablösezeit noch Umstellungskosten.
Auch KPMGs Reform wird an festen Terminen gemessen. Bis zum 15. November soll die Firma einen Umsetzungsplan zur Prüfung vorlegen; der erste Quartalsbericht ist bis zum 29. Januar 2027 fällig. Das Finanzministerium will den Fortschritt bis zu drei Jahre überwachen. Reicht der erste Bericht nicht aus, wird es mit KPMG eine Verlängerung der Pause anstreben. Bei erheblichem Stillstand oder neuen Informationen kann es außerdem später wieder vollständige oder teilweise Beschränkungen verhängen.
Von acht Empfehlungen betreffen sechs KPMG, das Finanzministerium oder beide; zwei schlagen Änderungen des Beschaffungsrahmens vor. Das Ministerium akzeptiert die Überwachung, die Abstimmung mit den Bundesstaaten und ein einheitliches Verfahren für künftige Vereinbarungen, in denen Lieferanten auf neue Angebote verzichten.
Die Regierung muss noch über stärkere Sanktionen, klarere Meldepflichten, einen Kanal für Hinweise Dritter, Unterstützung der Behörden bei Untersuchungen und den Informationsaustausch entscheiden.
Damit sind zwei Maßstäbe offen sichtbar. Für KPMG gibt es eine Pause bis zum 28. Februar, einen Plan bis zum 15. November und einen ersten Bericht bis zum 29. Januar. Für Verstöße anderer Lieferanten gibt es bislang keine vollständige Übersicht und keine einheitliche Route vom Hinweis bis zur Beschaffungsentscheidung. Die Dokumente, die zeigen sollen, ob KPMGs Reform tatsächlich wirkt, lagen am Stichtag noch nicht vor. Der breitere Umbau der Melde- und Erfassungswege wartet ebenfalls auf eine Entscheidung der Regierung.
Quellen
- Australisches Finanzministerium: Veröffentlichung der unabhängigen KPMG-Prüfung (2. November 2026)
- Unabhängiger Prüfbericht zu KPMG, dem Finanzministerium am 14. Oktober 2026 vorgelegt
- Antwort des Finanzministeriums auf die unabhängige KPMG-Prüfung
- Australisches Finanzministerium: weitere Aktualisierung zur Beschaffung bei KPMG (2. November 2026)
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