Summary

  • Jan Zorz, Mark Townsley und Jordi Palet Martinez erreichten mit RIPE-Vorschlag 2011-04 im Mai 2012, dass berechtigte Inhaber einer alten IPv6-/32-Zuteilung eine Erweiterung bis /29 ohne zusätzliche Begründung beantragen konnten.
  • Ihr Vorschlag 2012-10 wurde im Mai 2013 angenommen und bezog die /29-Grenze auf jede einzelne Zuteilung statt auf das LIR als Ganzes.

Ein reservierter Anbau mit verschlossener Tür

Wer ein Haus plant, kann das Nachbargrundstück für einen späteren Anbau freihalten. Seltsam wird es, wenn der Bauherr beim ersten Spatenstich erneut nachweisen muss, weshalb dieses Grundstück freigehalten wurde. Im IPv6-Adressplan von RIPE gab es ein ähnliches Problem. Um eine anfängliche /32-Zuteilung herum lag zusammenhängender Raum bis zu einem /29 bereit. Die Reservierung allein machte daraus noch keinen nutzbaren Adressblock.

Jan Zorz brachte mit Mark Townsley und Jordi Palet Martinez den Vorschlag 2011-04 ein. Die drei argumentierten anhand von Netzbetrieb. Kleine lokale Registries, LIRs, konnten für 6rd mehr Spielraum benötigen: Das Verfahren bringt IPv6 über vorhandene IPv4-Infrastruktur zu Kunden. Andere Betreiber wollten Präfixbits nutzen, um Gebiete oder Netzteile sinnvoll zu ordnen. Ein knappes /32 konnte diese Planung einengen. Der Vorschlag öffnete anfängliche Zuteilungen bis /29 für Berechtigte und vereinfachte die Erweiterung alter /32-Blöcke. In den Protokollen von RIPE 64 ist Zorz als Leiter der Diskussion festgehalten.

Am 31. Mai 2012 wurde der Vorschlag angenommen. Ein /32-Inhaber konnte /31 oder /29 beantragen, ohne einen weiteren Bedarfsnachweis einzureichen. Für noch mehr Raum blieb eine Begründung erforderlich. Die Grenze war nachvollziehbar: Der schon reservierte Wachstumsraum wurde leichter erreichbar.

Dann stolperte der Text über „insgesamt“. Er erlaubte einem LIR, seine Zuteilungen „bis zu einem /29 insgesamt“ zu erweitern. Streng gelesen galt die Obergrenze für sämtliche Zuteilungen dieses LIR. Drei Netze mit je einem alten /32 mussten sich denselben Rahmen teilen. Der Vorschlag 2012-10 führt die absurde Arithmetik vor: eines könnte auf /30, zwei auf /31 wachsen. Nur eines auf /29 zu bringen und die übrigen unverändert zu lassen, war keine Option. Plötzlich schrieb die Rechtsform am Netzplan mit.

Zorz und seine Mitautoren bezeichneten die frühere Formulierung als eigenes Versehen. Ihre Korrektur erlaubte die Erweiterung jeder vorhandenen Zuteilung bis /29. Der Text zeigt auch, welch merkwürdigen Anreiz die alte Lesart setzte: Wer vor der Zusammenlegung mehrerer LIRs erweiterte, konnte anders dastehen als nach der Zusammenlegung. Angenommen wurde die Änderung am 14. Mai 2013.

Es ging um eine unscheinbare Stelle in zwei Policy-Dateien. Für den Betreiber mit drei Netzen machte sie aus einem gemeinsam verrechneten Dach drei einzeln nutzbare Möglichkeiten. Manchmal hängt Infrastrukturpolitik an einem Adverb.

Originalquellen