Zusammenfassung

  • Der Bericht der ITU weist zum 31. Dezember 2025 eine versicherungsmathematische ASHI-Verpflichtung von 378,824 Millionen CHF und zweckgebundene Aktiva von 15 Millionen CHF aus: rund 4% Deckung.
  • Die laufenden Maßnahmen sind 1 Million CHF je Zweijahresperiode und ein Beitrag von 5,35% des Grundgehalts für Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2026.
  • Die PP-26 soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Finanzierungsziele und Jahresszenarien im Bericht sind nicht beschlossen.

Der Haushalt kennt eine Bedingung, noch keinen Betrag

Der Entwurf des Finanzplans 2028–2031 enthält die politisch auffälligste Tür: Vorgeschlagene Entscheidung 5 weist den ITU Council an, bei einem Haushaltsüberschuss eine angemessene Zuweisung an den ASHI-Fonds zu priorisieren. Ein Beitragssatz steht dort nicht. Auch der Betrag und die Frist für einen bestimmten Deckungsgrad fehlen. Der Auslöser ist ein Überschuss; was als „angemessen“ gilt, bleibt für eine spätere Entscheidung offen.

Daneben stehen zwei weitere Texte. Der aktualisierte ASHI-Bericht beziffert zum 31. Dezember 2025 eine Verpflichtung von 378,824 Millionen CHF und zweckgebundene Aktiva von 15 Millionen CHF. Das sind etwa 4% Deckung; mehr als 96% sind ungedeckt. Die Russian Federation verlangt in einem eigenen Beitrag eine quantifizierte Strategie, eine Folgenabschätzung und einen Zeitplan. Sie schlägt eine Finanzierung entsprechend dem Anwachsen der Ansprüche vor und nennt 1% der Personalkosten als mögliche Option.

Diese Vorschläge sind nicht gleichrangige Beschlüsse. Entscheidung 5 ist ein Entwurf, der erst bei Überschuss eine spätere Zuweisung anstoßen würde. Der russische Beitrag ist ein Mitgliedervorschlag, keine geltende ITU-Politik. Die angeführten 1% beziehen sich auf Personalkosten und sind nicht direkt mit den 5,35% des Grundgehalts für Neueinstellungen vergleichbar. Unterschiedliche Grundlagen machen aus zwei Prozentzahlen noch keine faire Gegenüberstellung.

Ein kleiner Beitrag mit engem Anwendungsbereich

Bereits beschlossen sind eine Zuweisung von 1 Million CHF je Zweijahresperiode und eine ab 1. Januar 2026 wirksame, payroll-basierte Maßnahme für neu eingestellte Beschäftigte. Sie entspricht 5,35% des Grundgehalts. Die Einschränkung auf Neueinstellungen ist entscheidend: Der Bericht weist keine allgemeine Abgabe für die gesamte Belegschaft aus.

Die Verpflichtung ist dagegen über viele Dienstjahre und künftige Gesundheitsleistungen entstanden. Der neue Zufluss beginnt mit einer abgegrenzten Beschäftigtengruppe. Der öffentliche Bericht nennt weder die Zahl der seit Jahresbeginn neu Eingestellten noch den bis zur Konferenz eingegangenen Betrag. Eine datierte Abrechnung würde zeigen, mit welcher Größenordnung die neue Regel tatsächlich startet.

Der Rückgang der ausgewiesenen Verpflichtung von 415,835 Millionen CHF Ende 2024 auf 378,824 Millionen CHF Ende 2025 füllt diese Lücke nicht. Der Bericht führt ihn vor allem auf geänderte Bewertungsannahmen zurück: Der Abzinsungssatz stieg von 1,40% auf 1,80%, die angenommene medizinische Kosteninflation sank von 2,40% auf 2,20%. Das ist eine andere Bewegung als eine Einzahlung in entsprechender Höhe.

Die Verpflichtung ist ein versicherungsmathematischer Gegenwartswert künftiger Leistungen, keine sofort fällige Rechnung. Die ITU erklärt, dass laufende Zahlungen erfüllt werden können. Gleichzeitig reichen die zweckgebundenen Aktiva nur für rund 4% des ausgewiesenen Betrags. Beide Sätze passen zusammen: heute zahlbar und langfristig schwach gedeckt.

Beispiele sind noch keine Zielpfade

Der Bericht hält fest, dass die aktuellen Maßnahmen noch keine umfassende langfristige Strategie darstellen, mit der sich die Lücke in angemessener Zeit wesentlich verringern ließe. Er illustriert mögliche Wege: 25% Deckung in 15 Jahren, 50% in 30 Jahren, 75% in 45 Jahren. Ein Szenario über 30 Jahre setzt jährliche Beiträge von 5 bis 10 Millionen CHF an, entsprechend 4–7% der Gehälter. Ein kürzerer Zeitraum erhöht den Jahresbetrag. Keine dieser Varianten ist als Ziel beschlossen.

Die PP-26 tagt vom 9. bis 27. November 2026 in Doha. Ihr wird nicht ausdrücklich vorgeschlagen, eine Zielmarke zu setzen. Sie kann dennoch ein messbares Ziel, eine Frist, die beitragspflichtige Grundlage und einen jährlichen Bericht verlangen. Oder sie kann die Frage dem jährlichen Haushaltsprozess und der Überschussklausel überlassen. Im zweiten Fall entscheidet der Haushalt das Tempo, ohne dass die Delegierten es in einem Finanzierungsplan festgeschrieben haben.

Quellen