Zusammenfassung

  • Der Entwurf verlangt drei qualifizierte Unterstützer für eine Prüfung durch IESG oder IAB als Gesamtgremium; Version 02 löscht die ausdrückliche Option, einen Fall mit weniger zu prüfen.
  • Bei einer Eskalation zum IAB zählt die erste Gruppe weiter. Die Suche nach Unterstützern beginnt nicht noch einmal.

Für eine Prüfung durch das IESG oder das IAB in voller Besetzung setzt der Entwurf eine Zahl vor die eigentliche Streitfrage: Drei aktive Teilnehmer müssen binnen zwei Wochen direkt Unterstützung erklären. Das IESG verwaltet den Standardisierungsprozess; das IAB nimmt Berufungen gegen IESG-Entscheidungen an. Fassung 02 streicht die ausdrückliche Möglichkeit, mit weniger Unterstützern weiterzuprüfen. Wer die erste Gruppe zusammenbekommt, muss sie für den Schritt zum IAB nicht neu suchen.

Der draft-eggert-appeal-support-02 wurde am 30. Oktober aktualisiert. Der Datatracker führt ihn als aktiven individuellen Internet-Draft mit dem IESG-Status „I-D Exists“; ein RFC-Stream, ein Telechat-Termin und ein zuständiger Area Director sind nicht eingetragen. Die Seite stellt klar: Ein individueller Draft ist nicht vom IETF gebilligt und hat im Standardisierungsprozess keinen formellen Rang.

Der Änderungsverlauf benennt den Kern der Revision. Version 01 ließ der zuständigen Berufungsinstanz die Wahl, einen Fall mit zu wenigen Unterstützern abzulehnen oder ihn trotzdem zu behandeln. Version 02 streicht diese ausdrückliche Wahl. Die ältere Fassung verlangte außerdem neue Unterstützer, wenn eine Berufung vom IESG zum IAB ging. Nach der neuen Fassung zählen die Unterstützer des ursprünglichen Falls weiter.

Die vorgeschlagene Schwelle gilt erst, wenn eine Berufung das IESG oder das IAB als Gesamtgremium erreicht. Gespräche mit einem Working-Group-Chair, einem Area Director oder dem IESG-Vorsitz fallen nicht darunter. Erforderlich wären drei aktive IETF-Teilnehmer, die die Kriterien aus RFC 9389 erfüllen. Ihre Nachrichten müssten binnen zwei Wochen nach Eingang der Berufung bei der zuständigen Stelle liegen. Der Beschwerdeführer dürfte einmal auf einer unmittelbar einschlägigen öffentlichen IETF-Liste oder der allgemeinen Liste um Unterstützung bitten; jede unterstützende Person müsste selbst direkt an das Gremium schreiben. Der Beschwerdeführer muss nicht NomCom-berechtigt sein, kann aber bei erfüllten Kriterien einmal die eigene Berufung unterstützen. Unterstützung meint hier, dass das Gremium den Fall prüfen soll – nicht, dass man die Position des Beschwerdeführers teilt.

Eine Verbindung bleibt offen: RFC 2026, Abschnitt 6.5.4 überlässt den entscheidenden Stellen die Festlegung ihrer Berufungsverfahren. Fassung 02 erklärt nicht, wie diese allgemeine Verfahrensfreiheit zur gestrichenen Möglichkeit unterhalb der Dreierhürde steht. Die Quellen nennen auch keine Zahl der Berufungen, die an der vorgeschlagenen Schwelle scheitern würden.

Der Entwurf verlagert die Organisationsarbeit nach vorn: drei qualifizierte Menschen vor der ersten Vollprüfung, aber keine zweite Suche beim IAB. Die veröffentlichten Unterlagen nennen nicht, wie oft drei Unterstützer fehlen.

Quellen