Zusammenfassung
- Die TAMS-Mitteilung über eine GAC-Konsensempfehlung eröffnet eine Frist von 21 Tagen für die Stellungnahme des Antragstellers.
- Der Vorstand prüft die GAC-Konsensempfehlung nach den ICANN-Statuten; der Antrag kann fortgeführt, mit Änderungen fortgeführt oder nicht fortgeführt werden.
Die GAC-Konsensempfehlung ist eine formelle Eingabe an den ICANN-Vorstand, keine automatische Entscheidung über einen neuen gTLD-Antrag. Das Applicant Guidebook verlangt eine klare Kennzeichnung, eine nachvollziehbare Begründung und die Begrenzung auf den anwendbaren Statutenrahmen.
Der erste Kontrollpunkt ist die 21-Tage-Stellungnahme
Teilt ICANN über TAMS mit, dass ein Antrag einer GAC-Konsensempfehlung unterliegt, hat der Antragsteller 21 Tage für eine Stellungnahme. Darin kann er Position, Belege und mögliche Änderungen vor der späteren Prüfung festhalten. Die Stellungnahme wird dem ICANN-Vorstand und dem GAC zur Prüfung vorgelegt; der Antragsteller kann darin Änderungen am Antrag vorschlagen.
Die Frist macht die Stellungnahme nicht zu einer automatischen Entscheidung. Auch eine überzeugende Antwort garantiert keine Fortführung. Mitteilung, GAC-Konsensempfehlung, Antwort und Vorstandsentscheidung müssen als getrennte Ereignisse erhalten bleiben.
Änderung oder Verpflichtung bleibt ein Vorschlag
Das Applicant Guidebook erlaubt dem Antragsteller, einen Application Change Request zu stellen und die Ergänzung, Entfernung oder Änderung von Registry Voluntary Commitments vorzuschlagen. Er kann auch geltend machen, eine bestehende Verpflichtung reiche bereits aus.
Das sind Vorschläge zur Prüfung, nicht die Entscheidung. Der Vorstand bestimmt, ob das Bedenken behandelt werden muss und ob eine bestehende oder vorgeschlagene Verpflichtung genügt. Die Akte muss Antragstellerangebot und abschließende Entscheidung des ICANN-Vorstands trennen.
Der Vorstand hat mehr als zwei Möglichkeiten
Nach der Prüfung kann ein Antrag fortgeführt, mit bestimmten Änderungen fortgeführt oder gar nicht fortgeführt werden. Eine bloße Einteilung in „genehmigt“ und „abgelehnt“ lässt den bedingten Mittelweg verschwinden.
Eine belastbare Akte verbindet GAC-Konsensempfehlung und Begründung, Stellungnahme, vorgeschlagene Änderungen oder Verpflichtungen und die tatsächliche Vorstandsentscheidung. Nach redaktioneller Einschätzung von BTW dokumentieren die ersten drei Punkte bis zur Entscheidung das Verfahren, beweisen aber kein Ergebnis.
Das von BTW empfohlene Antwortregister ist redaktioneller Rat und keine ICANN-Einreichungspflicht.
Quellen
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