Zusammenfassung

  • AFPUB-2026-IPv4-001-DRAFT02 sieht grundsätzlich eine zwölfmonatige Quarantäne vor, bevor zurückgewonnene IPv4-Ressourcen in den verfügbaren Pool zurückkehren.
  • Die Frist kann bei verfügbarem Raum unter /13 oder aus anderen betrieblichen Gründen verkürzt werden; die öffentliche Akte nennt jedoch keinen freigegebenen Block, keine Prüfungen und keine genehmigende Stelle.
  • AFRINIC 37 verzeichnete einen groben Konsens, und die Vorschlagsseite stand am Berichts-Stichtag 7. September 2026 auf Last call. Beides bedeutet weder Ratifikation noch Umsetzung.

Laut Vorschlagsseite trat AFRINIC 2020 in Soft Landing Phase 2 ein und gewann später mehr als drei Millionen IPv4-Adressen zurück. Diese Mengen sind Aussagen der Vorschlagsakte, keine unabhängig ermittelten Werte dieses Briefings. Der Entwurf würde die Erschöpfungsphasen unumkehrbar machen und den Übergang von „zurückgewonnen“ zu „verfügbar“ regeln.

Genau dieser Übergang braucht eine belastbare Spur. Ein Block soll normalerweise zwölf Monate quarantänisiert werden. AFRINIC könnte die Frist verkürzen, wenn der verfügbare Raum unter /13 fällt oder andere betriebliche Gründe vorliegen. Der reservierte /12 könnte in den verfügbaren Pool gelangen, wenn der gewöhnliche verfügbare Raum einen Antrag nicht erfüllen kann. Außerdem würden bestimmte überholte CPM-Abschnitte entfernt und zwei Perioden des prognostizierten Bedarfs von zwölf auf acht Monate verkürzt.

Für jeden Block sollte die öffentliche Akte beantworten: Welches Präfix hat die Quarantäne verlassen? Wann begann die Frist? Wurde sie verkürzt und warum? Welche Prüfungen wurden durchgeführt? Wer genehmigte den Statuswechsel? In welchen Pool oder Status gelangte der Block?

Die Mitarbeitendenbewertung sagt, dass eine zwölfmonatige Quarantäne bei Bedarf auf sechs Monate angepasst werden kann. Sie empfiehlt zugleich, die Quarantäne bis zur bestätigten Bereinigung verlängerbar zu halten. Als Bereinigungsfragen nennt sie Blacklist- und frühere Spam-Historien und empfiehlt, Kriterien und Methoden der Rückgewinnung und Bereinigung zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Eine Blacklist-Historie beweist für sich allein weder aktuellen Missbrauch noch Eigentum, Routing-Sicherheit oder einen Rechtsanspruch.

Das Protokoll vom 24. Juni hält einen groben Konsens fest. Danach baten die Co-Vorsitzenden das Sekretariat, während Last call ein klares Verfahren zur Bereinigung zurückgewonnenen Raums sowie eine Definition von Nutzung zu veröffentlichen. Das Protokoll warnt außerdem vor einem möglichen rechtlichen Risiko, wenn offene und überprüfbare Rückgewinnungsverfahren fehlen. Das ist eine dokumentierte Einschätzung, keine bewiesene Rechtsverletzung.

Ein praktischer Ausweg wäre ein Quarantäne-Ausgangsbeleg für jeden freigegebenen Block. Das ist eine Analyse und Empfehlung von BTW, kein bestehendes AFRINIC-Produkt und keine bereits im Entwurf enthaltene Pflicht. Der Beleg sollte Präfix, Rückgewinnungsereignis, Beginn und Ende der Quarantäne, jede Verkürzung samt Grund, durchgeführte Prüfungen, offene Risiken, die genehmigende Rolle, Zielpool oder Zielstatus sowie den Zeitpunkt der Evidenzveröffentlichung ausweisen.

Keine Quelle des eingefrorenen Datensatzes belegt eine Ratifikation durch das Board, eine Umsetzung oder die Freigabe eines benannten Blocks nach diesem Entwurf. Ebenso fehlen ein aktueller Poolbestand, ein Bereinigungsergebnis, eine Routing-Beobachtung, eine Zuteilungsentscheidung und ein Umsetzungstermin. Ein Beleg erzeugt diese Fakten nicht, macht künftige Freigaben aber nachvollziehbar.

Veröffentlichungshinweis: „Veröffentlicht“ bezeichnet das geplante Redaktionsdatum, den 7. September 2026. Der tatsächliche Zeitpunkt der Serververöffentlichung ist bis publish-now noch nicht gesetzt.