Zusammenfassung
AFPUB-2026-v6-001-DRAFT03wurde am 17. September 2026 eingereicht und wird weiterhin diskutiert. Die geprüften Quellen belegen weder Annahme noch Umsetzung oder eine Prüfung eines Antragstellers nach diesem Entwurf.- Entwurf 2 betrachtete für Zugangsnetze ausgewählte Ziele und Verkehr, für Hosting AAAA-Einträge und IPv6-Erreichbarkeit. Entwurf 3 zählt stattdessen Kunden mit globalen IPv6-Delegationen sowie IPv4-Raum, der durch IPv6-Zuweisungen abgedeckt ist.
- Gleich aussehende Prozentwerte stehen damit für unterschiedliche Beobachtungen. Ein künftiges Ergebnis muss seine Regelversion, Zähleinheit, Ausgangsbasis und Messmethode mitführen.
Eine neue Messung im alten Zahlenformat
Prozentwerte wirken vergleichbar, solange der Nenner stabil bleibt. Im dritten Entwurf der AFRINIC-Initiative bleiben die Prozentzeichen, während beide Nenner ausgetauscht werden.
Entwurf 2 verlangte von einem Zugangsnetz einen Plan auf Basis seiner tatsächlichen 25 wichtigsten IPv4-Verkehrsziele. Bei den externen, IPv6-fähigen Zielen sollten nach zwölf Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 48 Monaten 75 Prozent erreicht werden. Das Protokoll von AFRINIC-37 beschreibt als beabsichtigte Beobachtung das IPv6-Verkehrsvolumen zu diesen Zielen.
Für Hosting galt eine andere Konstruktion. Dienste, Anwendungen oder Inhalte sollten über vorhandene AAAA-Einträge und ihre IPv6-Erreichbarkeit aus dem Internet erfasst werden. Dort lauteten die Stufen 25, 75 und 95 Prozent nach zwölf, 24 und 48 Monaten.
Entwurf 3 streicht beide Prüfungen. Im Zugangsnetz ist nun der Kunde die Einheit. Gemessen werden soll der Anteil der Kunden, die ohne Eingriff des Netzbetreibers Zugang zu globalen IPv6-Delegationen haben. Laut Erläuterung müssen die Geräte im Zugangsnetz eine vollständig funktionsfähige IPv6-Konfiguration zulassen; der zugewiesene Raum soll aus der globalen Routingtabelle erreichbar sein.
Beim Content-Hosting werden weder Dienste noch DNS-Antworten gezählt. Der Nenner ist der zugewiesene IPv4-Raum, und gefragt wird, welcher Anteil auch durch IPv6-Zuweisungen abgedeckt ist. Beide Betreiberklassen folgen nun den Stufen 25, 50, 75 und 95 Prozent nach 12, 24, 36 und 48 Monaten.
Die gemeinsame Tabelle schafft keine gemeinsame Einheit. Kunden und Adressraum lassen sich nicht zusammenrechnen. Ein Anbieter mit Zugangs- und Hostinggeschäft muss beide Tests unabhängig erfüllen. Er kann am selben Tag zwei korrekte Prozentwerte haben, für die weder Summe noch Durchschnitt eine sachliche Bedeutung besitzt.
Auch die Aussagekraft der Stellvertreter bleibt begrenzt. Eine Delegation beweist keine Nutzung. Abgedeckter Adressraum ist kein Verkehrsanteil. Sichtbarkeit in der globalen Routingtabelle garantiert keinen funktionierenden Ende-zu-Ende-Anwendungsweg. Die Policy darf einen administrierbaren Indikator wählen; der spätere Befund darf daraus aber keine weitergehende Tatsache machen.
Neu festgelegt ist der Beginn der Frist. Bei einem zusätzlichen IPv4-Antrag zählt die erste IPv6-Ausgabe an den LIR oder End User, beziehungsweise das Implementierungsdatum der Policy, falls dieses später liegt. Damit gehört das Startdatum zwingend zum Ergebnis. Eine gemeinsame Messwoche bedeutet nicht automatisch ein gemeinsames Policy-Alter.
Außerdem soll erst ein von AFRINIC verifizierter Verstoß als Policy-Verletzung gelten. AFRINIC würde automatisierte Tests so weit wie möglich aufbauen und durch öffentliche Werkzeuge und Messungen ergänzen. Der Text behauptet nicht, dass diese Automatisierung bereits besteht. Werkzeugversion, Beobachtungsfenster und vollständiger Prüfpfad bleiben offen.
Die operative Folgenabschätzung zu Entwurf 2 verlangte Klarheit über Nenner, Validierung, akzeptable Belege, Teilerfüllung und begründete Verzögerungen. Sie nannte zudem Auswirkungen auf MyAFRINIC, Transfers, Abrechnung und Mitgliederservice. Sie ist keine Bewertung der geänderten Kriterien in Entwurf 3.
Der Vorschlag befindet sich weiterhin in der Diskussion. Die Quellen zeigen keinen Konsens, keinen Last Call, keine Ratifizierung, keine Umsetzung, keinen abgelehnten Antrag und keine Sanktion. Es geht daher noch nicht um einen bestandenen Test, sondern um die Lesbarkeit eines möglichen späteren Tests.
Dafür genügt ein begrenzter Messbeleg: Version und Wirksamkeitsdatum, Betreiberklasse, Startauslöser, Messfenster und Zeitpunkt, Definition der Zähleinheit, Zähler und Nenner, Delegations-, Zuweisungs- und Erreichbarkeitsregel, Methoden- und Werkzeugversion, Belegverantwortung, Ausschlüsse, Entscheidungsstatus sowie Korrektur- oder Ersetzungslinie. Kundennamen oder interne Protokolle sind dafür nicht nötig.
Ein Prozentwert ohne diese Herkunft ist nur eine Zahl mit Autoritätsschein. Wenn AFRINIC die Frage ändert, muss jede Antwort die neue Frage kenntlich machen.
Quellen
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