Zusammenfassung

  • Gaurav Kansal und Shubham Agarwal schlugen vor, die IPv4-Erstzuteilung für neue APNIC-Konten von höchstens /23 mit 512 Adressen auf /22 mit 1.024 Adressen zu erhöhen. Bestehende Konten unter einer Gesamtmenge von /21 sollten zusätzlich /23 beantragen können.
  • Der Entwurf erwartete keine Nachteile. Das APNIC-Sekretariat formulierte vier Bedenken. Bei APNIC 55 kam prop-149 wegen einer Abweichung zwischen Sitzungs- und Mailinglistenfassung nicht zur Konsensabfrage; im Juli 2023 wurde sie zurückgezogen.

Ein Schrägstrich entscheidet darüber, wie weit ein kleines Netz wachsen kann. /23 bedeutet 512 IPv4-Adressen, /22 doppelt so viele. Im ersten Entwurf von prop-149 wollten Kansal und Agarwal dem ersten Zuteilungsbescheid deshalb mehr Luft geben. Auch ältere Konten unter /21 Gesamtbestand sollten einen weiteren /23-Block erhalten können. Für Betreiber, die Kunden anschließen wollen, war das ein handfester Vorschlag.

Das Feld für Nachteile blieb denkbar kurz: Es seien keine zu erwarten. Das APNIC-Sekretariat fand vier offene Posten. Ein Teil der reservierten Adressen war gar nicht zuteilbar. Wer Adressen abgegeben hatte, könnte neue beantragen und später weitergeben. Die Anspruchsformel behandelte Bestände ungleich; APNIC nannte ein Konto mit /22, /23 und /24, das trotzdem noch einen /23-Block beanspruchen könnte. Würden schließlich alle bestehenden Mitglieder unter /21 den Zusatz abrufen, wäre der freie Pool erschöpft und eine Warteliste möglich. Das war eine Bedingungsrechnung, keine Meldung über einen bereits leeren Pool.

APNIC verwies auf die geltende Fünfjahressperre für den Transfer neu zugeteilter Adressen. Sie erschwert schnellen Handel, aber sie schafft keinen zusätzlichen Vorrat. Wer heute mehr bekommt, muss weniger früh nach anderen Lösungen suchen. Wer später kommt, teilt sich den Rest. Die scheinbar kleine Änderung der Startgröße verteilt also auch Wartezeit.

Am Ende scheiterte die Konsensfrage schon an der Frage, welcher Text zur Debatte stand. Der Bericht zu APNIC 55 hält fest, dass die besprochene Fassung von der an die Mailingliste gesandten abwich. Deshalb gab es keine Konsensabfrage. Das offizielle Register nennt den 31. Juli 2023 als Datum des Rückzugs. Über die Größe eines Stücks lässt sich streiten; über die Vorlage auf dem Tisch sollte Einigkeit herrschen.