Zusammenfassung

  • Der GAC fordert in seiner Erklärung vom 26. Oktober, dass Registrare berechtigte Auskunftsanfragen zu Kunden von Datenschutz- und Proxy-Diensten sachlich prüfen, auch wenn der Dienst nicht zum eigenen Unternehmen gehört.
  • Auf dringende Anfragen soll binnen 24 Stunden eine Antwort folgen. ICANNs umfassenderes Akkreditierungsprogramm befindet sich noch in der Umsetzung; vorgesehen ist ein Abschluss 2027.

Wer eine Antwort braucht, sollte kein Organigramm studieren müssen. Doch genau das droht, wenn der Registrar den Domainnamen betreut und eine rechtlich unabhängige Firma die Kundendaten führt.

Die Bali-Erklärung des GAC greift diese Lücke auf. Registrare sollen legitime Anfragen nach Daten von Datenschutz- oder Proxy-Kunden inhaltlich prüfen, selbst wenn der Anbieter nicht mit ihnen verbunden ist. Dringende Anfragen sollen binnen 24 Stunden beantwortet werden. Zudem sollen Registrare dafür einstehen, dass nachgelagerte Partner die künftige Konsensrichtlinie befolgen, auch außerhalb des eigenen Konzerns. Der Ausschuss formuliert eine Forderung an die kommenden Regeln; eine bereits geltende Pflicht an dieser Schnittstelle verkündet er damit nicht.

Die Verträge hinter einem Domainnamen unterscheiden sich. Laut ICANNs Erklärung bleibt bei einem Datenschutzdienst der Kunde als Domaininhaber eingetragen; ersatzweise erscheinen Kontaktdaten des Dienstes. Bei einem Proxy-Dienst ist der Anbieter selbst der eingetragene Inhaber und räumt dem Kunden die Nutzung ein. Wo die gesuchten Kundendaten liegen und wer über ihre Herausgabe entscheidet, hängt deshalb vom konkreten Modell ab.

ICANN beschreibt für das Registrar-Abkommen von 2013 Pflichten verbundener Anbieter: veröffentlichte Bedingungen, Missbrauchskontakte und Bearbeitungsverfahren. Das breitere Akkreditierungsprogramm wird noch eingeführt. Nach seiner vollständigen Umsetzung dürfen Registrare wissentlich keine Registrierungen über nicht akkreditierte Anbieter annehmen. ICANN nennt in seiner Umsetzungsübersicht 2027 als erwarteten Abschluss. Der GAC fragt jetzt, wie ein Antrag durch dieses neue Gefüge laufen soll, wenn die Firmen nicht miteinander verbunden sind.

Eine belastbare Antwort braucht mehr als eine weitergeleitete E-Mail: Eingangszeit, Prüfung der Berechtigung, Kontakt zum Anbieter, Entscheidung über die Daten und einen erkennbaren Antwortenden. Die 24-Stunden-Frist betrifft die Reaktion auf den dringenden Antrag; über die Offenlegung wird gesondert entschieden. Fehlt eine Zuständigkeit für den Weg dazwischen, kann jede Firma korrekt auf die andere zeigen, während die Uhr weiterläuft.

Originalquellen: GAC-Erklärung; ICANN-Erläuterung; Umsetzungsstand.