Zusammenfassung

  • Im RFC 1527 skizzierte Gordon Cook eine Corporation for Public Networking mit fünfzehn Vertretern verschiedener Netzinteressen. Die Gemeinschaft sollte Kandidaten benennen, der Kongress sie bestätigen. Denkbare Befugnisse reichten von Empfehlungen über die Verteilung von Fördermitteln bis zum Netzbetrieb.
  • Das amerikanische Hochleistungsrechnergesetz von 1991 unterstützte ein nationales Forschungs- und Bildungsnetz und nannte Forscher, Lehrende und Lernende als Zugangsbegünstigte. Cooks Körperschaft entstand durch dieses Gesetz nicht. Sein RFC dokumentiert den Streit um Vertretung und Förderentscheidungen.

Ein Anschluss war noch keine nutzbare Verbindung

Der Kongress beauftragte 1991 mehrere Bundesbehörden, den Aufbau des National Research and Education Network, kurz NREN, zu unterstützen. Abschnitt 102 sah Verbindungen zwischen Forschung und Bildung, Staat und Wirtschaft in jedem Bundesstaat vor. Die Behörden sollten mit privaten Netzbetreibern, Ländern und Gemeinden, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, damit Forscher, Lehrende und Studierende angemessenen Zugang erhielten. Das Gesetz benannte eine Aufgabe. Wie die Mittel zwischen einzelnen Bedürfnissen aufgeteilt würden, ließ es offen.

Cook nannte Gruppen, die hinter dem Sammelbegriff Bildung verschwinden konnten: Schulen, indigene Gemeinschaften Nordamerikas, öffentliche Bibliotheken sowie Netze von Bundesstaaten und Kommunen. Eine Einrichtung ohne Leitung brauchte zunächst einen Anschluss. Innerhalb einer bereits angeschlossenen Einrichtung konnten Lehrende und Lernende trotzdem an fehlender Anleitung, Schulung und brauchbarer Software scheitern. Mehr Bandbreite, mehr angeschlossene Häuser und mehr tatsächliche Nutzer waren unterschiedliche Erfolge. Wer nur die Netzgeschwindigkeit pries, konnte die Verteilungsfrage bequem übergehen.

Cook beschrieb die Herkunft seines Textes selbst. Während einer Tätigkeit beim Office of Technology Assessment des Kongresses schrieb er einen möglichen politischen Handlungsrahmen. Die Behörde legte diesen Entwurf dem Kongress nie offiziell vor. Cook veröffentlichte 1993 eine gekürzte Fassung als Informational RFC. Es ist seine zeitgenössische Vorlage, kein Beschluss der Behörde und keine Gründungsurkunde.

Wer einen Sitz hatte, konnte einen Zuschuss bestreiten

Die vorgeschlagene Corporation for Public Networking sollte fünfzehn Gouverneure haben. Mitglieder der Netzgemeinschaft hätten sie nominiert, der Kongress hätte sie bestätigt. Vorgesehen waren Plätze für die NSF, das Energieministerium, die NASA und die Advanced Research Projects Agency. Hinzu kamen Unternehmensnutzer, Schulen, Hochschulen, Bibliotheken und lokale Netze, kommerzielle Netzinformationsdienste, Fernverbindungsanbieter und regionale Telefongesellschaften. Auch Nutzer privater Computer, Hersteller, Menschen mit Behinderungen und Hochschulrechenzentren sollten vertreten sein.

Damit bekamen konkurrierende Ansprüche Namen. Eine Bibliothek konnte bezahlbaren Zugang fordern, während ein Betreiber Kapazität für wichtiger hielt. Ein Vertreter behinderter Nutzer konnte fragen, ob ein Dienst tatsächlich zu bedienen war. Forschungseinrichtungen mussten erklären, weshalb Hochgeschwindigkeit den Vorrang vor einem neuen Schulanschluss verdienen sollte. Cook wollte die Auseinandersetzung aus kleinen Gesprächsrunden in ein öffentlich identifizierbares Entscheidungsgremium holen.

Die Liste löste allerdings die nächste Frage aus: Wer konnte im Namen aller privaten Computernutzer nominieren? Wie würde ein Netzbetreiber über eine Förderung abstimmen, von der er selbst profitieren könnte? Welche Entscheidungen wären öffentlich? Fünfzehn Interessengruppen bilden noch keinen belastbaren Wahlkörper. Nominierungsregeln, Umgang mit Interessenkonflikten und protokollierte Beschlüsse wären ebenso wichtig gewesen wie die Anzahl der Sitze.

Cook beschrieb mögliche Zuständigkeiten als Stufen. Das Gremium konnte zunächst Anliegen sammeln und der NSF sowie anderen Behörden Empfehlungen für Mittel geben. Eine stärkere Form konnte Fördergelder selbst verteilen und auf Zusammenschaltung der Anbieter dringen. Noch größere Aufgaben betrafen günstige Zugangsangebote, ein gemeinsam mit der NSF betriebenes Rückgrat und die Planung eines Versuchs- und eines Betriebsnetzes. Zwischen Anhörung, Förderbescheid und Netzbetrieb liegen unterschiedliche Befugnisse. Jede hätte der Kongress gesondert übertragen und kontrollieren müssen.

Auch die Finanzierung war offen. Cook stellte Hilfen für weitere angeschlossene Einrichtungen solchen gegenüber, die den Gebrauch innerhalb vorhandener Einrichtungen ausweiten. Er erwog bei einem größeren Modell Beiträge der beteiligten Unternehmen. Das waren politische Möglichkeiten des Jahres 1993, keine Ausgaben eines bestehenden Verwaltungsapparats.

Das Gesetz hatte einen Auftrag, der Rat nur einen Entwurf

Zum Schluss formulierte Cook vier Entscheidungen für den Kongress: Wie stark sollte das Netz beaufsichtigt werden? Wo sollte Technologietransfer gefördert werden? Sollte ein Rückgrat öffentliche Mittel erhalten und in welcher Form? Sollten neue Einrichtungen angeschlossen oder vorhandene Anschlüsse breiter genutzt werden? Vor diesen Fragen stand die einfachste: Wem sollte das NREN dienen?

Das Gesetz von 1991 legte ein Bundesprogramm und Kooperationspartner fest. Es schuf weder die Corporation for Public Networking noch deren fünfzehn Ämter. Für die Geschichte eines tatsächlich tagenden Rats bräuchte man ein späteres Gründungsdokument, Ernennungen und nachprüfbare Förderentscheidungen. Die vorliegenden Originale zeigen die vorgeschlagene Architektur.

Gerade als Entwurf ist sie aufschlussreich. Cook verwandelte das Wort „öffentlich“ in konkrete Namen am Verhandlungstisch und fragte, wer über eine knappe Kasse verfügen dürfte. Mehr Stühle allein verschieben keine Befugnis. Wer den Zahlungsauftrag unterschreibt, entscheidet, ob eine Schule auf die Landkarte kommt oder nur das Rückgrat eine höhere Zahl erreicht.

Quellen