Zusammenfassung

  • Nach dem Abschluss der Übernahme durch SoftBank-Tochtergesellschaften am 30. September können Inhaber der mit 7,15 Prozent ausgestatteten DigitalBridge-Vorzugsaktie Serie I jede Aktie bis zum Geschäftsschluss am 22. Oktober für 14,43 Dollar in bar umwandeln.
  • Nicht umgewandelte Aktien bleiben bestehen. Ein gesondertes Rücklösungsrecht zu 25 Dollar liegt bei DigitalBridge; die Liquidationspräferenz von 25 Dollar gilt im Liquidationsfall. Beides verspricht dem Inhaber keine sofortige Zahlung von 25 Dollar.
  • Die Vorzugsaktien sollen vor Handelsbeginn am 5. Oktober von der NYSE genommen werden. Das Unternehmen will nach Wirksamwerden des Formblatts 25 die Aussetzung seiner Berichtspflichten beantragen; am 2. Oktober war dieser Antrag noch nicht gestellt.

Analyse

Mit dem Vollzug der Übernahme verschwinden DigitalBridges Vorzugsaktien der Serie I nicht. Geändert haben sich die daran geknüpften Wahlmöglichkeiten und ihre Fristen. Inhaber können jede Aktie bis zum Geschäftsschluss am 22. Oktober in 14,43 Dollar Bargeld umwandeln. Nicht umgewandelte Aktien bleiben zu den bisherigen Bedingungen ausstehend, doch das an den Kontrollwechsel gebundene Umwandlungsrecht läuft aus.

Diese Frist ist von den 25 Dollar zu trennen, die mit der Liquidationspräferenz verbunden sind. DigitalBridges eingereichte Satzung sieht für die Serie I eine Liquidationspräferenz von 25 Dollar je Aktie vor. Daneben kann das Unternehmen selbst innerhalb von 120 Tagen nach einem Kontrollwechsel Aktien zu 25 Dollar zuzüglich aufgelaufener und unbezahlter Dividenden zurücklösen. Ruft die Gesellschaft bestimmte Aktien zur Rücklösung auf, dürfen diese nicht umgewandelt werden. Die Liquidationspräferenz ist weder ein bedingungsloser Rückkaufpreis noch ein Betrag, den ein Inhaber heute abrufen kann.

Die 14,43 Dollar stammen aus der Transaktionsformel und nicht aus der Bezeichnung „Liquidationspräferenz“. Laut Formblatt 8-K ergeben sie sich aus dem Barangebot von 16 Dollar je Stammaktie multipliziert mit der angepassten Umwandlungsobergrenze der Serie I von 0,901875 Aktien. Die Differenz zu 25 Dollar ist deshalb weder automatisch ein sicherer Verlust noch ein Beleg für eine fällige Zahlung von 25 Dollar. Die Werte betreffen unterschiedliche Rechte und Bedingungen.

Auch das Handelsumfeld soll sich während dieser Frist ändern. DigitalBridge erwartet, dass der NYSE-Handel der Serie I vor der Eröffnung am 5. Oktober endet. Nach Wirksamwerden des Formblatts 25 will das Unternehmen möglichst bald Formblatt 15 einreichen und damit die Aussetzung seiner Berichtspflichten nach dem Wertpapierrecht für Stamm- und Vorzugsaktien beantragen. Am 2. Oktober war das noch ein Vorhaben. Die Mitteilung nennt keinen Ersatzhandelsplatz und garantiert keine Liquidität nach dem Delisting.

Auch die Erträge der Vorzugsaktie sind an Bedingungen geknüpft. Die Satzung sieht kumulative Bardividenden von 7,15 Prozent auf die Präferenz von 25 Dollar vor, entsprechend 1,7875 Dollar je Aktie und Jahr – sofern der Verwaltungsrat sie genehmigt und beschließt und gesetzlich verfügbare Mittel vorhanden sind. Das ist keine bedingungslose Renditezusage. Im Quartalsbericht zum 30. Juni standen 12,867 Millionen Serie-I-Aktien; dieser Stichtagswert liegt vor der Übernahme und ist weder eine aktuelle Zahl der Inhaber noch ein heutiger Marktwert.

Die öffentlichen Unterlagen nennen den Zeitraum und verteilen die Entscheidungsrechte, zeigen aber weder die Wahl einzelner Inhaber noch die spätere Liquidität. Die Umwandlung bietet zeitweise einen Weg zu Bargeld. Verbleibende Aktien behalten ihren Vorzugsstatus, während der Emittent eine eigene Rücklösungsoption behält. Diese Trennung der Rechte – nicht allein die Zahl von 25 Dollar – macht das Marktereignis aus.

Quellen