Zusammenfassung

  • Die CRTC bewilligte am 23. Oktober 14.406,08 kanadische Dollar für die Arbeit des Canadian Anti-Monopoly Project in einer Anhörung über Gebühren für Telekom-Beschwerden.
  • Vier beteiligte Anbieter tragen die Kosten. Die Behörde verwarf die Forderung, ein Verbrauchervertreter müsse eine bestimmte demografische Gruppe vertreten.

Eine Stimme im Verfahren braucht mehr als ein Mikrofon. Der Canadian Anti-Monopoly Project hat 41 Eingaben geprüft und Grundsätze für den Schutz von Kunden ausgearbeitet. Kanadas Telekomaufsicht setzt dafür jetzt einen Betrag fest und verteilt ihn auf vier Unternehmen, die an der Anhörung teilnahmen.

Die Kostenentscheidung vom 23. Oktober spricht dem Verein den vollständigen beantragten Betrag von 14.406,08 kanadischen Dollar zu. Ein Berater arbeitete 84 Stunden an dem Fall. Im zugrunde liegenden Verfahren prüft die Behörde die Gebühren, die die unabhängige Beschwerdestelle den Anbietern für angenommene Kundenbeschwerden berechnet, und Möglichkeiten, eine solche Rechnung anzufechten. Für Kunden ist die Stelle kostenlos; die Anbieter finanzieren sie über Jahres- und Fallgebühren.

Rogers hielt die Verbrauchergruppe für nicht erstattungsberechtigt, weil sie keine bestimmte Bevölkerungsgruppe vertrete. Bell Canada verlangte eine Halbierung des Antrags. Die CRTC lehnte beides ab. Nach ihren Kriterien muss ein Antragsteller eine betroffene Klasse von Teilnehmern vertreten, zur Aufklärung beitragen und ordentlich am Verfahren teilnehmen. Die Behörde wertete die vier vorgeschlagenen Verbraucherschutzprinzipien und die Analyse zur Leitung der Beschwerdestelle als nützlich. Die 41 Eingaben machten auch den Aufwand für die Verfahrensführung plausibel.

Die Rechnung lautet: 5.238,05 Dollar für Rogers, 4.533,59 für TELUS, 2.910,03 für Bell Canada und 1.724,41 für Quebecor. Maßstab ist der Telekomumsatz der jeweils beteiligten juristischen Person. Rogers wollte weitere Bell-Gesellschaften einrechnen lassen. Die CRTC sieht, dass Konzernstrukturen die Anteile beeinflussen können, hält für diesen Beschluss aber an ihrer Methode fest. Eine eigene Untersuchung befasst sich mit der Grundsatzfrage.

Über die Höhe der Beschwerdegebühren wurde damit noch nicht entschieden. Vorab steht fest, wer die Arbeit bezahlt, die die Kundenseite in die Akte bringt.

Quellen