Zusammenfassung

  • Robles übernimmt die restliche Amtszeit von Alan Barrett bis zum Ende der ICANN90-Jahresversammlung am 4. November 2027.
  • Der Aufruf vom September gilt der anschließenden dreijährigen Amtszeit. Nominierungen sind bis zum 15. Dezember 2026 möglich.

Bei einer Personalie lohnt sich mitunter der Blick auf das Enddatum mehr als auf das Veröffentlichungsdatum. Am 25. August 2026 meldete der ASO AC, Oscar Robles für Sitz 9 im ICANN-Board ausgewählt zu haben. Am 15. September folgte ein Aufruf zur Nominierung für denselben Sitz. Das klingt nach einer Rolle rückwärts — bis man die Amtszeiten nebeneinanderlegt.

Die August-Mitteilung betrifft die durch den Tod von Alan Barrett entstandene Vakanz. Robles soll dessen Amtszeit zu Ende führen: bis zum Abschluss der Jahresversammlung am 4. November 2027. Die September-Ausschreibung betrifft die drei Jahre nach dem Ende der Jahresversammlung 2027. Der Sitz bleibt derselbe, der Zeitraum nicht.

Unsere frühere Fassung machte daraus eine unerklärte Wiedereröffnung der Auswahl. Das war falsch. Beide Mitteilungen nennen die jeweilige Amtszeit ausdrücklich.

Nicht auf die falsche Bestätigung warten

Für die aktuelle Besetzung liegt mehr vor als eine Pressemitteilung. In einem Schreiben vom 21. August 2026 bestellt die Empowered Community Administration Robles für die verbleibende Amtszeit. Die aktuelle Besetzungsübersicht der ASO führt ihn für August 2026 bis November 2027.

Die Arbeitsteilung steht in Abschnitt 9.2 der ICANN-Satzung: Der ASO AC nominiert für die Sitze 9 und 10, die Empowered Community nimmt die Bestellung vor. Abschnitt 7.12 regelt die Nachbesetzung für die restliche Amtszeit und bis ein Nachfolger bestellt ist und die Voraussetzungen erfüllt. Eine zusätzliche Bestätigungsabstimmung des Boards ist nicht der dort beschriebene nächste Schritt. Ihr Fehlen macht die Bestellung nicht vorläufig.

Eine Datumsabweichung bleibt sichtbar. Die Chronologie der außerordentlichen Auswahl bezeichnet den 18. August als Tag der formellen Bestellung; das Bestellschreiben trägt den 21. August. Dieser Bericht folgt dem datierten Schreiben. Aus der Abweichung lässt sich keine Rücknahme der Bestellung durch den späteren Aufruf ableiten.

Der Zugang zur Kandidatenliste ist diesmal ein anderer

Die beiden Verfahren unterscheiden sich tatsächlich — nur nicht so, wie der alte Artikel behauptete. Am 1. Juli entschied sich der ASO AC für das außerordentliche Verfahren nach Abschnitt 9.5.3 seiner Auswahlregeln. Dabei schlagen Ratsmitglieder mindestens zwei Personen vor. Für diese Nachbesetzung gab es weder einen öffentlichen Nominierungsaufruf noch eine öffentliche Kommentierungsphase. Das ist keine Eigenschaft aller außerordentlichen Verfahren: Abschnitt 9.5.2 erlaubt auch einen öffentlichen Aufruf.

Für die nächste reguläre Amtszeit dürfen nun alle Personen jemanden vorschlagen, auch sich selbst. Die Frist endet am 15. Dezember 2026 um 23:59 UTC. Der Eingang einer Nominierung macht daraus noch keine zugelassene Kandidatur. Das Qualification Review Committee prüft Unterlagen und Eignung. Bleiben weniger als zwei qualifizierte Kandidaten übrig, wird die Nominierungsfrist verlängert.

Wer teilnehmen möchte, muss also nicht über eine vermeintlich wieder freie Stelle rätseln. Die Entscheidung lautet, ob er für die Amtszeit ab 2027 kandidieren oder eine andere Person vorschlagen will.

Sachkenntnis mitbringen heißt nicht Weisungen mitbringen

Die ASO verbindet die Internet-Nummernressourcen-Gemeinschaft mit der Governance von ICANN. Das öffentlich zugängliche Memorandum von 2019 wurde zwischen ICANN und NRO geschlossen, nicht zwischen ASO und NRO. Es beschreibt, wie NRO die Rolle der ASO wahrnimmt.

Dieser Nominierungsweg verschafft einer Organisation jedoch keine eigene Stimme im Board. Nach Satzungsabschnitt 7.7 handeln Direktoren als Einzelpersonen im vernünftigerweise angenommenen besten Interesse von ICANN, nicht als Vertreter ihres Arbeitgebers oder der nominierenden Organisation. Die Herkunft eines Kandidaten kann seine Erfahrung erklären. Sie begründet kein Weisungsrecht.

Für die Beobachtung des Verfahrens sind deshalb die qualifizierten Kandidaten und die ab 16. Dezember vorgesehene Kommentierungsphase ergiebiger als die Suche nach einer angeblichen Kehrtwende. Es geht um den nächsten Amtsinhaber, nicht um die nachträgliche Aufhebung des jetzigen.

Korrektur vom 25. Oktober 2026: Die frühere Fassung verwechselte Restamtszeit und Folgeamtszeit, behandelte eine dokumentierte Bestellung als ungeklärt und nannte die falschen Parteien des Memorandums. Ursprüngliche URL und Veröffentlichungsdatum bleiben erhalten.