Zusammenfassung

  • Die Satzung von 2000 bestimmte die Mitgliedschaft anhand einer Datenbank an einer ausdrücklich genannten URL.
  • Nach der Bündelung der Dienste auf vlib.org erläuterte eine Fußnote 2005 den veralteten Verweis; der beschlossene Wortlaut blieb stehen.

Ein Verein, der eine Internetadresse in seine Satzung schreibt, verschafft einem Link eine beachtliche Karriere. Bei der WWW Virtual Library stand die URL gleich neben den Voraussetzungen für Mitwirkung und Wahl.

Die am 7. August 2000 angenommene Satzung erkannte die in der Datenbank unter conbio.rice.edu/vl/database/ geführten Betreuer als Mitglieder an. Mitglieder mit ordnungsgemäßem Status durften abstimmen und für den Rat kandidieren. Die Anschrift eines Servers war damit Teil der Beschreibung des Vereins geworden.

Im März 2005 kam eine Fußnote hinzu. Nach der Zusammenführung der Dienste auf vlib.org sei der alte Link technisch nicht mehr gültig; Verweise von conbio.net würden weitergeleitet, die Mitgliederdatenbank werde neu aufgebaut. Die Redaktion aktualisierte andere Links, ließ aber die Adresse im förmlich beschlossenen Text stehen. Die Erläuterung kennzeichnete sie ausdrücklich als Zusatz außerhalb der Satzung. Ein Umzug mit Protokollbewusstsein.

Die Sammlung gehörte ihren Betreuern

Die Bibliothek bestand aus kommentierten Wegweisern zu Fachgebieten. Freiwillige wählten gute Onlinequellen aus und ordneten sie ein. Bei der Vorstellung im CERN im Oktober 2006 war von mehr als zweihundert einzelnen Fachbibliotheken die Rede, betrieben von Personen und Einrichtungen weltweit. Die Präsentation betonte eigenständige Indizes mit erkennbaren Verantwortlichen. Zentraler Katalog und Suche erschlossen die verteilten Angebote.

Die Satzung hielt die Eigentumsfrage fest: Inhalt und geistiges Eigentum einer Mitgliedsseite verblieben beim jeweiligen Mitglied. Der Rat verwaltete den Domainnamen, den gemeinsamen Katalog, die Datenbank und die Mailinglisten. Er durfte Verweise auf die nächsthöhere Katalogebene verlangen. Der eigene Lesesaal und die gemeinsame Beschilderung hatten unterschiedliche Zuständigkeiten.

Schon im Katalog, noch auf Probe

Das Regelwerk zur praktischen Arbeit sah einen gestuften Beitritt vor. Bewerber schickten die URL ihres Angebots an das Sekretariat. Nach Zustimmung des Rats erhielten sie eine Mitgliedschaft auf Probe; die Seite kam in Datenbank und Katalog, und die Mitglieder wurden informiert. Blieb einen Monat lang jeder Einwand aus, folgte die volle Mitgliedschaft. Fortbestehende Einwände konnten eine Abstimmung der Mitglieder auslösen.

Ein auffindbarer Eintrag sagte also noch nicht alles über den Status seines Betreuers. Der Katalog diente den Lesern, die Mitgliedsverwaltung musste außerdem Fristen und Entscheidungen kennen.

Der Ausstieg war deutlich kürzer geregelt. Mitglieder konnten ihre Seiten jederzeit aus dem Katalog zurückziehen. Mit dem Rückzug sämtlicher Seiten endete automatisch die Mitgliedschaft. Der Betreiber behielt seine Arbeit; der gemeinsame Wegweiser verlor einen Teil seines Angebots.

Genau deshalb ist die stehen gebliebene URL ein hübsches historisches Fundstück. Sie zeigt die Verbindung zwischen eigenständiger Wissensarbeit und gemeinsam verwalteter Zugehörigkeit. Ein Serverumzug betraf den Ort, an dem diese Verbindung dokumentiert war. Die Fußnote bewahrte dabei sichtbar den Abstand zwischen technischer Pflege und beschlossenem Vereinsrecht.