Zusammenfassung

  • APNIC entzog den Kundenzuweisungen seiner Mitgliedsprovider 2004 standardmäßig die öffentliche Whois-Sichtbarkeit. Toshiyuki Hosaka schlug daraufhin veröffentlichte Zahlen nach Land, IPv4 oder IPv6 und Zuweisungsgröße vor, ohne Namen oder Kontakte.
  • Der Database SIG von APNIC 19 stellte Konsens fest, der Executive Council bestätigte ihn, und am 30. August 2005 erschien die erste datierte Statistikdatei. Zuweisungen nationaler Internetregister konnten in der APNIC-Summe fehlen.

Ein Datenschutzbeschluss kann einen Namen schützen und zugleich eine Kennzahl begraben. Mit prop-007 machte APNIC die Kundenzuweisungen seiner Mitgliedsprovider 2004 standardmäßig nicht mehr öffentlich abfragbar. Die Einträge blieben intern erhalten. Wer bislang Whois-Daten gezählt hatte, verlor jedoch den Blick darauf, was aus den an Netzbetreiber vergebenen Adressblöcken tatsächlich weiter zugewiesen wurde.

Toshiyuki Hosaka von JPNIC verlangte keine Rückkehr der Kundenlisten. Sein Entwurf prop-026 vom Januar 2005 setzte eine Stufe tiefer an: APNIC sollte die registrierten Zuweisungen zählen und nach Ländercode und Größe veröffentlichen. Die bestehenden Allokationsstatistiken zeigten, welche Blöcke Inhaber erhalten hatten. Sie zeigten nicht, wie viele Zuweisungen innerhalb dieser Blöcke registriert waren. Gerade für Aussagen über IPv6-Einsatz war diese Unterscheidung wertvoll.

Hosaka nahm portable und nicht portable Zuweisungen auf, schloss Unterallokationen wegen möglicher Doppelzählung aus und skizzierte eine einfache Zeile mit Register, Land, Adressfamilie, Präfixgröße und Anzahl. Kein Kundenname war dafür nötig. Mindestens monatlich sollten Zahlen erscheinen; das endgültige Format überließ er dem Sekretariat. Der Vorschlag verband eine geschlossene Personendatei mit einer offenen Zählung.

Beim Database SIG von APNIC 19 am 24. Februar erklärte das Sekretariat die Umsetzung für machbar. Nach einer Handzeichenfrage stellte der Vorsitzende Konsens fest. Im selben Protokoll steht die Grenze: Nationale Internetregister führten eigene Zuweisungsdaten. Ob sie vergleichbare Statistiken liefern, entschieden sie selbst. Die APNIC-Zahl konnte deshalb unvollständig sein. Wie groß der fehlende Teil war, wurde nicht beziffert.

Der Executive Council bestätigte den Konsens am 13. Mai, nachdem in der achtwöchigen Kommentierungsphase keine Stellungnahme eingegangen war. Laut APNICs Vorschlagschronik wurde die Regel am 30. August umgesetzt. An diesem Tag beginnt auch das Dateiverzeichnis für 2005 mit assigned-apnic-20050830.gz. Die entpackte Originaldatei enthält 1241 Datenzeilen, davon 1213 mit der Kennung IPv4 und 28 mit IPv6. Das sind Tabellenzeilen, keine Teilnehmer- oder Adresszahlen. Die veröffentlichte Datei hat zehn durch senkrechte Striche getrennte Felder; Hosakas fünfteilige Musterzeile war ein Vorschlag, kein fertiges Schema.

APNIC brachte die Zählung zurück, ohne Kundennamen zu verraten. Aber eine Zahl aus APNIC-Daten erfasst nicht automatisch jede Zuweisung, die ein nationales Register verwaltet. Hosaka erreichte ein öffentliches Werkzeug für die Debatte. Das Protokoll gab ihm gleich die Gebrauchsanweisung mit: Vor jeder Aussage über die ganze Region ist die Reichweite der Daten zu klären.