Zusammenfassung

  • Nach Angaben von Tuas erhielt seine Tochter Simba am 23. Oktober eine Aufforderung der IMDA zur Stellungnahme. Sie betrifft mutmaßlich unerlaubte Frequenznutzung an rund 133 beziehungsweise 92 Standorten.
  • Die Behörde fragt außerdem nach Billigung durch die Führung, nach fehlenden Dokumenten und nach der internen Aufsicht. Feststellungen hat sie noch nicht getroffen; Simbas Antwort ist am 16. November fällig.

Auf einem Dach ist kein Fahrstreifen für Funkwellen eingezeichnet. Dafür gibt es Frequenzrechte. Tuas meldete der ASX am 26. Oktober, dass seine Singapurer Tochter Simba eine Aufforderung erhalten habe, Gründe gegen mögliche Feststellungen der Infocomm Media Development Authority vorzubringen. Das Schreiben traf am 23. Oktober gegen 19.30 Uhr Sydney-Zeit ein. Simba muss bis zum 16. November antworten.

Laut der von Tuas wiedergegebenen Vorwürfe wurde an etwa 133 Standorten 2022 und 2023 zeitweise dynamische Frequenzteilung eingesetzt. Dadurch soll das 2100-MHz-Band für 4G und 5G genutzt worden sein, obwohl die Berechtigung für Simba dort nur 5G umfasste. Hinzu kommt ein mutmaßlicher Einsatz von 2340–2360 MHz an etwa 92 Standorten, mit Unterbrechungen zwischen 2023 und 2026 und ohne Genehmigung. Zwei Innenraum-Standorte sollen 2023 bereits 5G-Funktechnik erhalten haben, bevor am 14. November die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.

Der brisanteste Teil der vom Tuas-Vorstand gebilligten Mitteilung liegt jenseits der Antennen. Nach dieser Darstellung hält die IMDA die beiden Frequenznutzungen für absichtlich und von Simbas oberer Führung genehmigt. Sie wirft dem Unternehmen außerdem vor, einer Anordnung zur Herausgabe von Unterlagen bewusst nicht vollständig gefolgt zu sein. Mögliche Mängel der Führungs- und Compliance-Kultur stehen ebenfalls im Raum. Ein Funkparameter lässt sich zurückstellen; eine Entscheidungskette und eine unvollständige Akte verlangen andere Antworten.

Tuas nennt als mögliche Folgen die Aussetzung oder Aufhebung von Frequenzrechten, verbindliche Anordnungen, Änderungen oder Aussetzung der Lizenz sowie zusätzliche Auflagen zur Unternehmensführung. Für eine Geldbuße nennt die Mitteilung als Obergrenze den höheren Betrag aus zehn Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Geschäftsbereichs laut letztem geprüften Abschluss und einer Million Singapur-Dollar. Eine Buße ist damit noch nicht festgesetzt. Im Mai hatte die IMDA die Prüfung des geplanten Zusammenschlusses von M1 und Simba ausgesetzt; das war ein anderer Verfahrensschritt.

Tuas schreibt ausdrücklich, die IMDA habe weder zu den Vorwürfen noch zu Maßnahmen eine Entscheidung getroffen. Die vollständige Aufforderung und Simbas Erwiderung liegen der veröffentlichten Börsenmitteilung nicht bei. Vorerst zählt deshalb, welche Konfigurationen, Freigaben und Dokumente sich im Verfahren tatsächlich nachweisen lassen.

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