Summary

  • Die Entscheidung 2026-0317-RDPI verpflichtet SFR, 54 Standorte der gezielten Mobilfunkversorgung und 27 Festnetz-4G-Standorte binnen sechs Monaten nach Zustellung in Betrieb zu nehmen und die Erfüllung jeweils innerhalb von 15 Tagen nachzuweisen.
  • Arcep konnte aus SFRs Unterlagen den Arbeitsfortschritt nicht ausreichend nachvollziehen: Für fünf Mobilfunkstandorte fehlten Belege, an keinem der 27 Festnetz-4G-Standorte liefen Bauarbeiten, und geplante Streichungen waren noch nicht in die amtlichen Listen übernommen.

81 Standorte ohne Dienst, zwei Programme, zwei Fristen pro Programm. Erst sechs Monate bis zur Inbetriebnahme, dann 15 Tage bis zum Beleg. Arceps Entscheidung macht aus einer jahrelangen Ausbauverzögerung eine einfache Frage: Welche Arbeit wurde wann an welchem Standort erledigt – und welches Dokument zeigt das?

Die Entscheidung 2026-0317-RDPI stammt vom 12. Februar und wurde am 19. Oktober veröffentlicht. Sie behandelt zwei getrennte Pflichten im französischen New Deal mobile. Im Programm für gezielte Mobilfunkversorgung war SFR an 224 Standorten als führender Betreiber bestimmt. Die Erweiterung von Festnetz-4G folgt einer eigenen Liste und einem eigenen Dienstziel. Wer beides als einen Rückstand von 81 Türmen verbucht, verliert die Trennlinie zwischen den Verpflichtungen.

Für die gezielte Versorgung meldete SFR zum 12. September 2025 noch 55 nicht in Betrieb befindliche Standorte. Einer ging am 30. September ans Netz; damit blieben 54. Ihre ursprünglichen Fristen waren zu diesem Zeitpunkt acht bis zwanzig Monate überschritten. Arcep hielt die vorgelegten Erklärungen für unzureichend, um die erforderliche Sorgfalt zu belegen. Für fünf Standorte fehlten Unterlagen vollständig. In weiteren Akten ließ sich der Ablauf von Standortsuche und Prüfung über Mietverhandlung und Genehmigung bis zum Baubeginn nicht präzise genug datieren.

Beim Festnetz-4G-Programm sind die Zahlen noch deutlicher. Von 50 Standorten der geänderten Liste waren laut SFR 27 nicht in Betrieb. Für neun war ein Mietvertrag unterzeichnet; an keinem wurde gebaut. SFR erwog, für 13 Standorte eine spätere Streichung oder Änderung zu beantragen. Eine Änderungsverfügung hatte sie jedoch nicht von der Liste genommen. Ein unterschriebener Mietvertrag markiert einen Schritt. Er ist weder eine installierte Antenne noch ein funktionierender Internetzugang.

SFR verwies auf verspätete Stromanschlüsse, Verwaltungshemmnisse, Widerstand vor Ort, technische Verzögerungen und schwieriges Gelände. Beim Festnetz-4G kamen Planungsrecht, Schutzgebiete, die Suche nach geeigneten Grundstücken und die Abhängigkeit von fremden Masten hinzu. Arceps Kritik lautet nicht, diese Hindernisse seien erfunden. Sie lautet, dass die Akten häufig keine genaue Chronologie, keine ausreichende Beschreibung geprüfter Alternativen und keine konkreten Schritte zur Beseitigung der Hindernisse enthielten. Ohne Zeitachse kann die Behörde eine schwierige Baustelle nicht von einem liegengebliebenen Vorgang unterscheiden.

Darum hat auch der Nachweis eine eigene Frist. Nach Zustellung bleiben SFR sechs Monate, um die jeweils verlangte Leistung an allen 54 beziehungsweise 27 Standorten bereitzustellen. Binnen 15 Tagen nach Ablauf muss das Unternehmen die Erfüllung bei Arceps Streitbeilegungs-, Ermittlungs- und Sanktionskammer belegen. Arcep hält sechs Monate angesichts der Produktionskapazität für angemessen und verweist auf 456 neue Mobilfunkstandorte, die SFR im dritten Quartal 2025 im französischen Mutterland errichtet hatte. Das ist Arceps Begründung für die Frist, keine Behauptung, jeder Standort sei gleich leicht zu bauen.

Das öffentliche Dokument nennt nicht, wann SFR die Entscheidung zugestellt wurde. Das Veröffentlichungsdatum 19. Oktober ist kein belegter Fristbeginn. Ohne Zustellungsdatum lässt sich der genaue Kalendertag für das Ende der sechs Monate nicht berechnen. Genau diese eine Angabe fehlt für einen öffentlichen Countdown.

Die Maßnahme ist eine förmliche Aufforderung zur Erfüllung, keine Geldbuße. Arcep erklärt, weitere mögliche Verstöße weiter zu untersuchen. Für die betroffenen Gemeinden zählt eine nachvollziehbare Liste: Standort in der richtigen Anlage, datierte Arbeitsschritte, tatsächlich verfügbarer Dienst und fristgerechte Nachweise. Der Funkmast liefert das Ergebnis; die Akte zeigt, wie lange jeder Schritt gebraucht hat und wo es stockte.

Amtliche Quellen: Arceps Veröffentlichung vom 19. Oktober; Entscheidung 2026-0317-RDPI vom 12. Februar 2026; New-Deal-Mobile-Monitoring und offene Daten von Arcep.