Summary
- Die schwedische Regulierungsbehörde PTS erteilte Myndigheten för civilt försvar (MCF) am 12. Oktober 2026 eine landesweite Genehmigung für 703–713 und 758–768 MHz bis zum 31. Dezember 2041. Die 2×10 MHz waren zuvor für terrestrisches Fernsehen reserviert.
- SWEN soll das TETRA-basierte Rakel ersetzen. PTS nutzte die Ausnahme für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit statt einer allgemeinen Ausschreibung; die Genehmigung verlangt dennoch Militärzustimmung an drei Orten, Schutz des Fernsehempfangs und inländische Kontrolle des Kernbetriebs.
Eine staatliche Priorität im Funkspektrum ist noch kein Freibrief für jeden Sender. Der PTS-Bescheid weist MCF ein nationales Duplexpaar zu: 703–713 MHz für den Uplink, 758–768 MHz für den Downlink. Die Erlaubnis gilt seit dem 12. Oktober und läuft Ende 2041 aus. Sie ermöglicht den Aufbau von SWEN. Ob und wie viele Standorte bereits in Betrieb sind, steht in dem Bescheid nicht.
PTS schätzte die Nachfrage höher ein als das Angebot und begrenzte die Zuteilung auf eine Genehmigung. In der Marktkonsultation ging eine Stellungnahme ein. Die Behörde hörte den Sicherheitsdienst und die Streitkräfte an. Anschließend nutzte sie die gesetzliche Ausnahme für Funknutzung im Dienst der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit und entschied ohne allgemeine Einladung zu Bewerbungen. Die PTS-Mitteilung belegt das Verfahren, nicht einen Wettstreit mehrerer Gebote.
Die Auflagen im Anhang geben MCF Vorrang vor späteren Nutzern des zugewiesenen Blocks. Teilen dürfen andere ihn nur ohne schädliche Störung für MCF. Zugelassen sind Systeme für berechtigte Nutzer mit Aufgaben in öffentlicher Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. In Ystad, Gotland und Karlskrona muss MCF jedoch vor neuen Sendern oder Änderungen bestehender Sender die Streitkräfte beteiligen und deren Zustimmung erhalten. Auch Leistung, Ausrichtung und Kanalbreite sind Änderungen.
Der frühere Fernsehzweck verschwindet nicht aus der Nachbarschaft. Für ständig bewohnte Haushalte darf MCF keine in der Genehmigung definierte Störung des terrestrischen Empfangs auf 470–694 MHz verursachen. Mit anderen 700-MHz-Inhabern muss die Behörde eine telefonisch erreichbare Beschwerdestelle und ein Register unterhalten. Sie muss eigene Störungen kostenlos untersuchen und beheben; nötigenfalls ist der verursachende Sender sofort bis zur Behebung abzuschalten.
Im Netzinneren setzt PTS ebenfalls Grenzen. Zentrale Funktionen von Funkzugang, Transport, Kernnetz und Betrieb dürfen keine Produkte von Huawei oder ZTE enthalten und nicht von Personal oder Funktionen im Ausland abhängen. Stammt die primäre gemeinsame Zeitreferenz von GNSS oder einer anderen ausländischen Quelle, muss eine getestete Ersatzquelle in Schweden bereitstehen. Die Lizenz verlangt Kontrolle über Takt, Technik und Menschen, nicht nur über Frequenzen.
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