Zusammenfassung
- Eine Schwelle macht eine Tabelle übersichtlich. Sie beweist nicht, dass jedes Netz oberhalb davon dieselbe Marktmacht besitzt oder dieselbe Auflage braucht. Brüssel prüft jetzt genau diesen Schritt im schwedischen Entwurf.
- Die PTS legte 63 Entscheidungsentwürfe vor. Am 29. Oktober leitete die Kommission eine vertiefte Prüfung ein: zur 5.000er-Grenze, zum Ausschluss kleinerer Netze und zu einheitlichen Abhilfemaßnahmen. Eine endgültige Liste regulierter Netze gibt es nicht.
Fünftausend Anschlüsse sind eine handliche Grenze für eine Tabelle. Ob sie 63 lokalen Märkten gerecht wird, ist die Frage, die jetzt in Brüssel liegt.
Die schwedische Post- und Telekombehörde PTS meldete der Europäischen Kommission am 30. September 63 einzelne Entscheidungsentwürfe zum Vorleistungszugang für Glasfasernetze, die Einfamilienhäuser versorgen. Das Netz eines Eigentümers gilt jeweils als eigener geografischer Markt. Nach dem Vorschlag haben Eigentümer mit mehr als 5.000 Anschlüssen erhebliche Marktmacht; kleinere Netze sollen wegen unverhältnismäßiger Regulierungskosten ausgenommen bleiben. Vorgesehen sind transparente, diskriminierungsfreie Zugangspflichten zu fairen und angemessenen Preisen.
Am 29. Oktober eröffnete die Kommission eine vertiefte Untersuchung. Gegen die Abgrenzung eines eigenen Marktes je lokalem Netz erhebt sie keine Einwände. Ihre Zweifel betreffen die Folgerung daraus: Reicht eine starre Schwelle, um alle Eigentümer oberhalb von 5.000 Anschlüssen ohne genügend Einzelfallprüfung als SMP-Unternehmen einzustufen? Ist der Ausschluss sämtlicher kleinerer Märkte begründet? Passen gleiche Auflagen zu unterschiedlichen Betreiberarten?
Ein Netz kann in seinem Gebiet der einzige Glasfaseranbieter sein. Daraus folgt noch nicht, dass jede Zugangsauflage für jeden Eigentümertyp passt. Die Kommission hat nach eigener Aussage nicht entschieden, wie viele Netze reguliert werden sollen oder ob überhaupt eines darunterfällt. Die Zahl 63 steht für Entwürfe, nicht für geltende Bescheide.
Die PTS hielt an der Grenze fest, nachdem sie Rückmeldungen erhalten hatte. Ihre am 30. September veröffentlichte Antwort nennt 36 Stellungnahmen während der Konsultation von März bis April. Eine Regulierung kleinerer Netze könne mehr kosten als der erwartete Verbrauchernutzen, argumentiert die Behörde. Außerdem habe jeder Eigentümer in dem über sein eigenes Netz definierten Markt einen Anteil von 100 Prozent. Das sind die Gründe der PTS für ihren Entwurf, noch keine abschließende Bewertung der Kommission.
Nun laufen zwei Fristen. Artikel 32 sieht zwei Monate für Fragen der Marktdefinition und der beträchtlichen Marktmacht vor. Artikel 33 gibt drei Monate für Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Abhilfemaßnahmen. BEREC wirkt mit. Während der Untersuchung darf die PTS die Entwürfe nicht annehmen. Ein Veto nach Artikel 32 betrifft die Marktdefinition oder die SMP-Bewertung; bei den Auflagen kann die Kommission eine Empfehlung aussprechen.
Eine gemeinsame Schwelle senkt den Verwaltungsaufwand. Bei 63 Einzelfällen ist das verlockend. Sie darf aber nicht die Begründung ersetzen, die jeder Fall braucht. Die Behörde muss zeigen, warum das jeweilige Netz den SMP-Test erfüllt und welche Zugangspflicht das konkrete Wettbewerbsproblem adressiert.
Entscheidend werden das BEREC-Gutachten, die abschließende Entscheidung oder Empfehlung der Kommission und die späteren Einzelbescheide der PTS. Erst dort zeigt sich, ob die 5.000er-Grenze bleibt, kleinere Märkte anders bewertet werden und Auflagen je Netz variieren.
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