Summary

  • Seit dem 1. November 2026 dürfen die laufend aktualisierte EU-Konformitätserklärung und Informationen an die schwedische PTS nach dem Barrierefreiheitsgesetz auf Schwedisch oder Englisch vorliegen.
  • Angaben für Nutzer und Verbraucher müssen weiterhin schwedisch sein. PTS räumte nach einem Einwand ein, dass eine Konformitätserklärung auch Käufern dienen kann.

Zwei Schreibtische, zwei Sprachanforderungen. Am ersten prüft die Post- und Telekommunikationsbehörde PTS technische Nachweise. Am zweiten versucht jemand, ein Produkt zu benutzen. Die Änderungsverordnung PTSFS 2026:6 erlaubt in Paragraf 8 Schwedisch oder Englisch für die EU-Konformitätserklärung, die aktuell gehalten werden muss. Paragraf 15 lässt dieselben Sprachen für Informationen zu, die ein Wirtschaftsakteur der PTS nach dem Barrierefreiheitsgesetz vorlegt.

Für Hersteller, Importeure und Händler entfällt damit eine Übersetzungsrunde, wenn englische technische Unterlagen bereits für den europäischen Markt vorliegen. So beschreibt PTS selbst den Zweck der am 1. November in Kraft getretenen Regel. Informationen, die sich an Nutzer und Verbraucher richten, bleiben schwedisch. Eine Firma braucht also eine Dokumentenkarte nach Adressaten, keine einzige Sprachmarke für das gesamte Produkt.

Die EU-Erklärung passt allerdings nicht sauber in die Schublade „nur Behörde“. Schwedens Arbeitsschutzbehörde wies in der Anhörung darauf hin, dass Paragraf 8 seinen Anwendungsbereich nicht ausdrücklich auf Einreichungen bei PTS beschränkt. Auch ein Käufer kann die Erklärung benötigen. In der amtlichen Auswertung stimmte PTS dieser Präzisierung zu. Ihre Folgenabschätzung hatte den Fall betrachtet, in dem die Aufsicht eine Erklärung anfordert; üblicherweise sei sie keine Verbraucherinformation. Der Wortlaut reicht damit weiter als die bequeme Kurzform einer rein behördeninternen Erleichterung.

PTS verschickte die Anhörung an 42 Empfänger und erhielt 23 Antworten. Die genannten rund 50 jährlichen Fälle sind keine 50 verschiedenen Unternehmen: Derselbe Akteur kann mehrfach betroffen sein, stellte PTS klar. Eine gemessene Übersetzungsersparnis steht in den amtlichen Unterlagen noch nicht.