Zusammenfassung

  • Die erste Fassung von RIPE 2013-01, verfasst von Sander Steffann und Shane Kerr, sah eine öffentliche Liste aller Meldungen mit Eingangsdatum, betroffenen Nummernressourcen und Verfahrensstand vor. Inhalt und Name des Meldenden sollten nur mit dessen Zustimmung erscheinen.
  • Die zweite Fassung ersetzte Einzelfälle durch aggregierte Zahlen; Meldende und genannte Organisationen sollten ihren Fall vertraulich verfolgen können. Eine öffentliche Datei über zurückgegebene Ressourcen blieb vorgesehen. Im November 2013 zogen die Autoren den Vorschlag zurück.

Ein Eintrag im Beschwerdeverzeichnis lässt sich leicht finden. Die Entscheidung darüber kommt später. RIPE 2013-01 in seiner ersten Fassung wollte für jede Meldung zu einer Nummernressource Datum, betroffene Ressourcen und Status auf der RIPE-NCC-Website und in einer Textdatei veröffentlichen. Der Meldende durfte zusätzlich den Bericht und den eigenen Namen freigeben. Die Autoren wollten sichtbar machen, dass die Registrierungsstelle Beschwerden bearbeitet.

Der Entwurf erfasste vermutete Regelverstöße, falsche Angaben, Insolvenz und fehlerhafte Datenbankkontakte. Er kannte auch den Abschluss „kein Verstoß“. Trotzdem wäre eine Ressource während der Prüfung bereits in einer öffentlichen Beschwerdeliste gestanden. Der Text benannte selbst das Risiko fingierter Meldungen, die dem Ruf einer Organisation schaden.

Fassung zwei wählte eine andere Öffentlichkeit. RIPE NCC sollte die Zahl neuer und laufender Meldungen sowie die Zahl der Fälle je Abschlussgrund veröffentlichen. Der Meldende und die im Bericht genannte Organisation bekämen einen nichtöffentlichen Fortschrittszugang. Das Publikum könnte sehen, ob Fälle liegen bleiben und wie sie ausgehen, ohne eine Liste ungeprüfter Vorwürfe zu durchsuchen.

Anders behandelten die Autoren zurückgegebene Nummernressourcen. Die geplante offene Datei hätte Art und Bereich, Rückgabedatum, erneute Zuteilung und Grund erfasst: freiwillige Rückgabe, verlorener Kontakt oder Regelverstoß. Solche Daten beschreiben einen vollzogenen Wechsel im Ressourcenbestand. Die Meldung selbst beschreibt zunächst nur einen behaupteten Sachverhalt. Diese Trennung blieb in beiden Fassungen erhalten.

In der Anti-Abuse-Debatte verlangte Sascha Luck ausdrücklich anonyme Zahlen und warnte, ein Meldender könne private Statusinformationen weitergeben. Steffann stimmte dem ersten Punkt zu und erläuterte den Zugang als Statusanzeige. Luck blieb dagegen. Am 17. Oktober bat Steffann angesichts fehlender Rückmeldungen zur letzten Fassung um Unterstützung bis 17. November. Die Mitteilung vom 22. November nennt frühe Einwände und geringe spätere Beteiligung als Grund für den Rückzug durch die Autoren. Eine geltende RIPE-Regel entstand daraus nicht.